Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. November 2023 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

 

TOP 7 – Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“: Vorstellung der Erschließungsplanung und des Umbaus der Landesstraße 284 im Bereich Weingartener Straße (Linksabbiegespur, Geh- und Radwegausbau, Bushaltestellen) mit Beschluss zum weiteren Vorgehen

Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ in der vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. Oktober 2023 stehen nun die Vorbereitungen zur baulichen Realisierung des Projekts an.

Dabei ist für den geplanten EDEKA u.a. eine Linksabbiegespur an der Weingartener Straße (Landesstraße 284) notwendig. Im Zuge des Umbaus der Weingartener Straße sollen zugleich Geh- und Radweg entlang der Weingartener Straße ausgebaut werden. Darüber hinaus müssen auch die bestehenden Bushaltestellen („Jäger“) sowie die bestehende Querungshilfe („Zebrastreifen“) neu angelegt werden. Die Maßnahmen wurden nun im Vorfeld auch mit dem zuständigen Straßenbauamt (Regierungspräsidium Tübingen) abgestimmt. In der Gemeinderatssitzung werden die einzelnen Maßnahmen vorgestellt und das weitere Vorgehen beraten.

 

TOP 8 – Bebauungsplan „Am Felsenbädle – BA 1“:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Nachdem das Bebauungsplanverfahren „Am Felsenbädle – BA 1“ mit der geplanten Wohnbebauung auf einem Teil des ehemaligen Papierfabrikareals in Mochenwangen im September dieses Jahres geändert wurde, weil das sog. vereinfachte Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches nicht mehr angewandt werden kann, steht nun die Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs im Gemeinderat an. Zugleich soll mit dem städtebaulichen Entwurf die öffentliche Auslegung erfolgen, bei der dann die verschiedenen Behörden und Gruppierungen ihre Stellungnahmen dazu abgeben können.

 

TOP 9 – Bebauungsplan „Am Felsenbädle – BA 1A“: Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Parallel zur Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs für den ersten Bauabschnitt auf dem ehemaligen Papierfabrikareals in Mochenwangen soll auch der städtebauliche Entwurf für das vorgesehene Gebiet für eine neue Kindertagesstätte vorgestellt werden. Dies umfasst den sog. Bauabschnitt 1A. Ebenfalls parallel erfolgt die öffentliche Auslegung mit der Möglichkeit für Behörden und Gruppierungen, Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren abgeben zu können.

 

TOP 10 – 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbeentwicklung Flst.-Nrn. 1300/1 und 1302/1“ sowie im Bereich „Kromerin“

– Empfehlungsbeschluss zur Abwägungs- und Beschlussvorschlag VR1 sowie zum Feststellungsbeschluss

Zwei Gewerbetreibende aus der Gemeinde wollen ihre Gewerbebetriebe im nördlichen Bereich der Gewächshäuser der ehemaligen Gärtnerei am Steinhausener Weg sowie auf ein westlich an die ehemalige Gärtnerei angrenzenden Grundstück ansiedeln. An ihren derzeitigen Standorten sind keine Entwicklungspotentiale vorhanden. Sie streben an, weiterhin in der Gemeinde zu verbleiben. Für die Entwicklung der Gewerbefläche sind ein Bebauungsplanverfahren und die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. März 2023 wurde der Beginn zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Gemeinderat beschlossen. Die Verfahrensrunde kann im nächsten Zug abgeschlossen und der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. In der Gemeinderatssitzung wird darüber beraten. Anschließend steht noch eine notwendige Entscheidung der für Flächennutzungsplanänderungen zuständigen Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende an.

 

TOP 11 – Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende: Beratung und Beschluss der Vergabe der Bauplätze in den Vergabeverfahren „Punktemodell“ und „Höchstgebot“

Die Gemeinde Wolpertswende vergibt im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ Bauplätze im Vergabeverfahren nach dem Punktemodell der Gemeinde Wolpertswende. Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung vom 17. Juli 2023 über die Vergaberichtlinien für die vorgenannten Baugrundstücke beraten und beschlossen, die Zuteilung gemäß dieser Vergaberichtlinie vorzunehmen.

Die Bewerbungsfrist lief für das Punktesystem vom 21. Juli bis 22. September. Insgesamt gingen 24 Bewerbungen ein. Elf Bewerbungen sind vor der Zuteilung der Bauplätze am 24. Oktober zurückgezogen worden, zwei Bewerber sind nicht zum Vergabetermin erschienen und zwei Bewerbung wurde nach der Zuteilung der Bauplätze zurückgezogen. Laut der Vergaberichtlinie dürfen die Bewerber in der Reihenfolge ihrer Punkteanzahl gemäß des Punktemodells zur Vergabe der Bauplätze, von der höchsten Anzahl hin zur niedrigsten, einen Bauplatz aus den zu vergebenden Bauplätzen auswählen.

Die Bewerbungsfrist für die Vergabe im Höchstgebot lief vom 15. September bis 20. Oktober. Insgesamt gingen vier Gebote ein. Die Angebote wurden am 24. Oktober in einer öffentlichen Veranstaltung geöffnet. Jeder Bieter konnte einen Platz erhalten. Drei Bieter erhielten den Platz mit ihrer Priorität 1, der vierte Bieter trat im Nachgang zurück.

Nach geltender Vergaberichtlinie fällt der Gemeinderat die endgültige Entscheidung über die Zuteilung der Bauplätze, was in der Gemeinderatssitzung erfolgen soll.

 

TOP 12 – Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende: Erneute Beratung und Beschluss zum Förderprogramm „Energieeffizienz und Klimaschutz“

Bereits im Mai des vergangenen Jahrs hat der Gemeinderat für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ ein Förderprogramm „Energieeffizienz und Klimaschutz“ beschlossen. Mit dem dann damals aufkommenden Normenkontrollverfahren hat sich die Bauplatzvergabe und die Anwendung des Förderprogramms verzögert. Andererseits haben sich mit der politischen „Energiewende“ in Deutschland die Rahmenbedingungen für „Energieeffizienz und Klimaschutz“ beim Bauen deutlich verändert. Inzwischen ist vieles von dem, was durch das Förderprogramm gefördert werden sollte, zur Pflicht beim Bauen geworden. Im Gemeinderat soll darüber beraten werden, inwieweit das Förderprogramm für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ überhaupt noch Bestand haben kann.

 

TOP 13 – Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Namensgebung der Erschließungsstraßen

Für das Neubaugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende sind den darin befindlichen Erschließungsstraßen noch Straßennamen zu vergeben. In der Gemeinderatssitzung soll daher über die Namensgebung beraten und beschlossen werden.

 

TOP 14 – Beratung und Beschluss über den Erwerb von Ökopunkten für einzelne Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Wolpertswende

Im Zuge des Bauleitplanverfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ in Mochenwangen (Schaffung von „Betreutem Wohnen“) muss die Gemeinde voraussichtlich einen ökologischen Ausgleich in Höhe von ca. 160.000 Ökopunkten erbringen. Dies kann entweder durch Maßnahmen auf eigenen Grundstücksflächen erfolgen oder durch einen Erwerb von Ökopunkten kompensiert werden.

Aufgrund der fehlenden Grundstückflächen schlägt die Gemeindeverwaltung den Erwerb von Ökopunkten vor. Hierzu hat die Gemeindeverwaltung eine Anfrage bei der ReKo GmbH (Regionales Kompensationsflächen-Management im Kooperationsraum Bodensee-Oberschwaben (ReKo)) sowie einem privaten Anbieter getätigt. In der Gemeinderatssitzung soll über den möglichen Erwerb von Ökopunkten für Bebauungsplanverfahren beraten werden.

Die Gemeinde hat derzeit noch eigene Ökopunkte in Höhe von 95.459 Ökopunkten.

 

TOP 15 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister