Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. November 2023 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 4 – Breitbandausbau „Weiße Flecken“: Beratung und Beschluss über die Festlegung von POP-Standorten in der Gemeinde

Im Rahmen des Ausbaus von Glasfaserhausanschlüssen im „Weißen-Flecken“-Ausbauprogramm in der Gemeinde ist es notwendig, in Wolpertswende und Mochenwangen sogenannte POP-Standorte („Point-of-Presence“) aufzubauen. Die POP-Standorte sind das Herzstück der Versorgung der Glasfaserhausanschlüsse mit „schnellem Internet“. Für Wolpertswende ist ein Standort und für Mochenwangen sind zwei Standorte zentral gelegen festzulegen. Die Bauten, die dafür errichtet werden müssen, entsprechen ungefähr der Größe von Standardfertiggaragen. In Wolpertswende soll ein Standort an die dortige Bushaltestelle angebracht werden. In Mochenwangen könnten Standorte im Sportplatzweg und in der Bahnhofsstraße dafür vorgesehen werden. In der Gemeinderatssitzung soll über die drei Standorte beraten und beschlossen werden.

 

TOP 5 – Beratung und Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Wolpertswende

Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende der Gemeinde Wolpertswende wird der Wirtschaftsplan 2024 beraten, in dem die Investitionen für das kommende Jahr finanziell darstellt sind und sich die planmäßige wirtschaftliche Situation im Bereich der Wasserversorgung widerspiegelt. Ein Vertreter der Technischen Werke Schussental (TWS) wird den Wirtschaftsplan in der Sitzung vorstellen. Die TWS haben die kaufmännische Betriebsführung des Eigenbetriebs Wasserversorgung inne.

 

TOP 6 – Haushalt 2024: Vorbereitung Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan inkl. Investitionsplan mit mittelfristiger Finanzierungsplanung für die Jahre 2025 bis 2027

Der Haushalt für das Jahr 2024 steht in der Form nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR)/ Doppik/ doppische Buchführung im Entwurf bereit und wird in der Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt und erläutert. Der Haushalt 2024 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das aktuelle Jahr. Zugleich gibt die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2027. Der Haushaltsentwurf 2024 ist maßgelblich geprägt von den großen, sich ankündigenden Projekten und Vorhaben in der Gemeinde (u.a. Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte, Hallenprojekt Mochenwangen, Schaffung einer Flüchtlingsunterbringung, Breitbandausbau).

 

TOP 7 – Vorberatung über die Anpassung der Grundsteuerhebesätze zum 1. Januar 2024

Mit der Beratung zum Gemeindehaushalt 2024 kommt auch die Beratung über die Grundsteuerhebesätze auf.

Der Haushaltsplanentwurf 2024 weist ein negatives ordentliches Ergebnis aus und verschlechtert sich im Vergleich zum laufenden Jahr 2023 maßgeblich. Auch die Tendenz der vergangenen Jahre zeigt ganz klar auf, dass die Aufwendungen in einem deutlich stärken Umfang angestiegen sind als die Erträge. Insbesondere der Kreisumlagehebesatz soll sich nach derzeitigem Stand deutlich erhöhen, was zu Mehraufwendungen führt. Die Gemeindeverwaltung möchte hinsichtlich der schwierigen Haushaltslage im laufenden Bereich eine geringfügige Anpassung der Grundsteuerhebesätze vornehmen, um den Mehraufwendungen entgegenzuwirken.

Die letzte Anpassung der Grundsteuerhebesätze (um je 20 Prozentpunkte) erfolgte zum 01.01.2022. Die Anpassung soll auch vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform zum Jahr 2025 und der rechtlichen Vorgabe der „Aufkommensneutralität“ erfolgen.

Im Vergleich mit den Umlandgemeinden liegt die Gemeinde Wolpertswende derzeit unter dem Durchschnitt bei den Grundsteuerhebesätzen. In der Gemeinderatssitzung wird über die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze beraten und das weitere Vorgehen festgelegt werden.

 

TOP 8 – Erschließungsbeitragssituation im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende: Beratung und Beschluss zur Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB

Im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende gibt es zwei kurze Straßenabschnitte, die bauplanerisch nicht vom Bebauungsplan umfasst sind, die aber Teil der Erschließung des Baugebiets sind. Für die Bauplätze fallen neben den reinen Grundstückskosten auch Erschließungs- und Anschlussbeiträge Wasser und Abwasser an. Diese sind im bereits festgelegten Gesamtbauplatzpreis enthalten. Damit die Erschließungsbeiträge auch in den jetzt anstehenden Kaufverträgen für die Bauplätze ausgewiesen werden können, muss u.a. die Rechtmäßigkeit der Herstellung dieser beiden Straßenabschnitte gegeben sein.

Eine rechtmäßige Herstellung setzt die Herstellung nach den Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans voraus. Liegt kein Bebauungsplan vor, ist von der Gemeinde eine Rechtmäßigkeitsprüfung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Diese Prüfung ist nunmehr durchgeführt worden und muss in der Gemeinderatssitzung festgelegt werden.

 

TOP 9 – Erschließungsbeitragssituation im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Bildung einer Abrechnungseinheit

Nach dem vorausgegangenen Tagesordnungspunkt ist nunmehr über die Bildung einer Abrechnungseinheit für die Erschließungsbeiträge zu beraten. Grundsätzlich ist der Erschließungsbeitrag für jede einzelne Erschließungsanlage (Anbaustraße) gesondert abzurechnen. Gesetzlich besteht aber auch die Möglichkeit, mehrere Anbaustraßen zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die einzelnen, erstmals herzustellenden Anbaustraßen eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung eines Baugebiets ermöglichen und miteinander verbunden sind. Dies gilt insbesondere für eine Anbaustraße oder den Abschnitt einer Anbaustraße und davon abzweigende selbständige Stich- oder Ringstraßen. Mit dem vorausgegangenen Tagesordnungspunkt können alle im Baugebiet befindlichen Straßen zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden. Dies muss ebenfalls in der Gemeinderatssitzung festgelegt werden.

 

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister