Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2023 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ –  Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

 

TOP 7 – Bebauungsplan „Bannwartsbühl II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu:

– Abwägungsbeschluss zur Entwurfsfassung vom 21.07.2023 und Satzungsbeschluss zur Fassung vom 09.11.2023

An der Bruggener Straße in Wolpertswende befindet sich bereits der Bebauungsplan „Bannwartsbühl“ mit einem Mischgebiet aus Gewerbe- und Wohngebäude. Einzelne Gebäude des dortigen Betriebes sind sowohl bautechnisch als auch hinsichtlich der Betriebsabläufe nicht mehr zeitgemäß. Für eine mittel- und langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Betriebes sollen Flächen geschaffen werden, auf denen optimierte, zeitgemäße Betriebsstätten erstellt werden können.

Dazu soll eine weitere Fläche mit einem Bebauungsplan überplant werden (Erweiterung in Form eines Bebauungsplanes „Bannwartsbühl II“). Es ist weiterhin eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe geplant.

Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Wolpertswende, südlich angrenzend an das Gewerbegebiet „Hohe Stauden“.

In der Gemeinderatssitzung am 20. September 2021 ist der erste Schritt mit dem sog. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst worden.

In der Gemeinderatssitzung am 7. August dieses Jahres wurde der Planentwurf zum Bebauungsplan vorgestellt und gleichzeitig ist die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen worden.

In der kommenden Sitzung sollen die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Organisationen sowie Privatpersonen vorgestellt und beraten werden. Zugleich soll der Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan herbeigeführt werden. Damit wäre das Bebauungsplanverfahren offiziell abgeschlossen.

 

TOP 8 – Vergabe eines Bauplatzes für Mehrfamilienhäuser im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende:

– Vorstellung der Vergabekriterien für die Zuteilung des gemeindeeigenen Baugrundstücks für Mehrfamilienhäuser gegen Höchstgebot

– Billigung und Beschluss der Vergaberichtlinie für die Zuteilung eines gemeindeeigenen Baugrundstücks für Mehrfamilienhäuser gegen Höchstgebot

– Delegation der Vergabe an den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende

Im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende sind zwei Grundstücke mit je ca. 1.500 m² für die Bebauung mit Geschosswohnungsbauten vorgesehen. Das eine Grundstück ist Bestandteil des Grundstückstausches mit der jetzt Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG und steht daher zur Vermarktung nicht mehr zur Verfügung. Der verbleibende Bauplatz soll gegen Höchstgebot vergeben werden.

Da im Bebauungsplan die Ausgestaltung und das Maß der baulichen Nutzung klar festgesetzt sind, sieht die Verwaltung davon ab, einen umfangreichen Kriterienkatalog als Grundlage der Vergabe auszuweisen. Zusätzlich zu den aus dem Bebauungsplan ergebenden Anforderungen schlägt die Gemeindeverwaltung folgende Punkte in die Vergabe mit aufzunehmen:

  • Verpflichtender Einbau von Aufzügen
  • Bau einer Tiefgarage für alle gemäß dem Bebauungsplan notwendigen Stellplätzen sowie zusätzlich mindestens zwei oberirdische Besucherstellplätze je Gebäude

In der Sitzung am 2. Mai 2022 hat der Gemeinderat beschlossen, das Mindestgebot für die Vergabe des Baugrundstücks für Geschosswohnungsbau bei 380 Euro/ m² festzulegen. Dieser Preis soll beibehalten werden. Über die Vermarktung des Bauplatzes für Geschosswohnungsbau soll in der Gemeinderatssitzung beraten werden.

 

TOP 9 – Feuerwehr Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Ausschreibung zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 für die Feuerwehrabteilung Mochenwangen

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Februar dieses Jahres ist die Ersatzbeschaffung für das jetzige Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 der Feuerwehrabteilung Mochenwangen im Grundsatz beschlossen worden. Das Fahrzeug ist mittlerweile 32 Jahre alt und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Der Brandschutzbedarfsplan sieht die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 für die Abteilung Mochenwangen als Ersatz für das alte Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 vor. Aus dem Brandschutzbedarfsplan ist ersichtlich, dass mittlerweile über 70 % der Einsätze einer Technischen Hilfeleistung (Sturm/Unwetter, Verkehrsunfälle, Ölunfälle usw.) zugrunde liegen. Diese Einsätze haben die letzten Jahre zugenommen und man kann davon ausgehen, dass sie in Zukunft tendenziell steigen werden. Unter diesem Gesichtspunkt wird empfohlen, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 zu beschaffen. Ein Löschgruppenfahrzeug LF und ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF unterscheiden sich nur in der Beladung. Beide sind Löschfahrzeuge mit Gerätschaften zur Brandbekämpfung für eine Gruppe und mit mindestens vier Atemgeräten ausgestattet. Das Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF hat für die technischen Einsätze zusätzliche Werkzeuge und Geräte geladen.

Nach dem damaligen Gemeinderatsbeschluss haben sich die Angehörigen der Feuerwehrabteilung Mochenwangen zusammen mit Angehörigen der Feuerwehrabteilung Wolpertswende der Aufgabe gestellt, für die notwendige europaweite, öffentliche Ausschreibung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Zusammen mit einem Beratungsbüro ist in den vergangenen Monaten das umfangreiche Leistungsverzeichnis aufgebaut worden Im Gemeinderat soll nun über den Inhalt der Ausschreibung beraten. Nach erfolgtem Beschluss soll die Ausschreibung zügig veröffentlicht werden.

 

TOP 10 – Beratung und Beschluss über die Anpassung der Grundsteuerhebesätze zum 1. Januar 2024

Mit der Beratung zum Gemeindehaushalt 2024 kommt auch die Beratung über die Grundsteuerhebesätze auf.

Der Haushaltsplanentwurf 2024 weist ein negatives ordentliches Ergebnis aus und verschlechtert sich im Vergleich zum laufenden Jahr 2023 maßgeblich. Auch die Tendenz der vergangenen Jahre zeigt ganz klar auf, dass die Aufwendungen in einem deutlich stärken Umfang angestiegen sind als die Erträge. Insbesondere der Kreisumlagehebesatz soll sich nach derzeitigem Stand deutlich erhöhen, was zu Mehraufwendungen führt. Die Gemeindeverwaltung möchte hinsichtlich der schwierigen Haushaltslage im laufenden Bereich eine geringfügige Anpassung der Grundsteuerhebesätze vornehmen, um den Mehraufwendungen entgegenzuwirken.

Die letzte Anpassung der Grundsteuerhebesätze (um je 20 Prozentpunkte) erfolgte zum 1. Januar 2022. Die Anpassung soll auch vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform zum Jahr 2025 und der rechtlichen Vorgabe der „Aufkommensneutralität“ erfolgen.

Im Vergleich mit den Umlandgemeinden liegt die Gemeinde Wolpertswende derzeit unter dem Durchschnitt bei den Grundsteuerhebesätzen. Nach der vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. November 2023 soll in der anstehenden Gemeinderatssitzung über die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze nochmals beraten und dann ein Beschluss gefasst werden.

 

TOP 11 – Beratung und Beschluss über die Änderung der Hundesteuersatzung

Im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2024 ist auch die Anpassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde beraten worden. Die Hundesteuersatzung ist zuletzt zum 1. Januar 2020 angepasst und die Steuersätze entsprechend erhöht worden. Mit der jetzigen vorgeschlagenen Erhöhung um 10 Prozent soll auch den gestiegenen Kosten für die Unterhaltung der Hundetoiletten und dem noch weiteren Ausbau von Hundetoiletten Rechnung getragen werden. Die Änderung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

 

TOP 12 – Haushalt 2024:

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 inkl. Investitionsplan und Stellenplan mit Finanzierungsplanung für die Jahre 2025 bis 2027

Am 27. November 2023 ist der Entwurf des Haushalts für das kommende Jahr 2024 im Gemeinderat vorgestellt und beraten worden. Nach den Änderungen aus dieser Sitzung steht nun in der kommenden Gemeinderatssitzung die Beschlussfassung über den Haushalt 2024 an.

Der Haushalt 2024 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das Jahr 2024. Zugleich soll die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2027 geben. Der Haushaltsentwurf 2024 ist maßgelblich geprägt von den großen, sich ankündigenden Projekten und Vorhaben in der Gemeinde (u.a. Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte, Hallenprojekt Mochenwangen, Schaffung einer Flüchtlingsunterbringung, Breitbandausbau).

 

TOP 13 – Zentrale Beschaffung von Stromlieferungen im Landkreis Ravensburg: Beratung und Beschluss über die Beauftragung der Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG als zentrale Beschaffungsstelle für die Strombelieferung

Während Privatkunden ihre Stromlieferanten frei auswählen können, sind Städte und Gemeinden als Gebietskörperschaften und damit als öffentlicher Auftraggeber nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dazu angehalten, ihren Lieferanten im Zuge einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung zu finden.

In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Wolpertswende immer bei den gemeinsamen Bündelausschreibungen des Landkreises teilgenommen. Dies war bis auf die letzte Ausschreibung für die Lieferjahre 2023 und 2024 sehr vorteilhaft. In der letzten Ausschreibungsrunde (Abschreibungsstichtag September 2022) kam für dieses und das folgende Jahr ein sehr hoher Stromlieferpreis heraus.

Die Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) ist eine in den Bereichen Energieversorgung und Wasser tätige kommunale Unternehmensgruppe.

Die TWS sind im Jahr 2001 aus der Fusion der Stadtwerke Ravensburg, heute Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, und der Stadtwerke Weingarten, die als Eigenbetriebe der Städte organisiert waren/sind, hervorgegangen.

Gegenwärtig sind die Stadt Ravensburg (über die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe) zu 42,7 Prozent und die Stadt Weingarten (über die Stadtwerke Weingarten) zu 32,2 Prozent beteiligt. Beteiligt ist außerdem die EnBW mit einem Anteil von 25,1 Prozent.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Gemeinden und der Landkreis Gedanken gemacht, wie der Stromeinkauf anders als in den Vorjahren bewerkstelligt werden könnte. Dabei sollen die TWS als zentrale Beschaffungsstelle beauftragt werden, die die benötigten Strommengen nach den gesetzlichen Anforderungen für die Städte und Gemeinden einkaufen. Die Gemeinde Wolpertswende würde gerne die TWS wie andere Städte und Gemeinden im Landkreis als zentrale Beschaffungsstelle für die Strombelieferung beauftragen wollen.

 

TOP 14 – Informationen zum Stand von laufenden Projekten und Aufgaben der Gemeinde Wolpertswende

Die Gemeindeverwaltung gibt zum Ende eines Quartals einen Überblick und informiert über den Stand der laufenden Projekte und Aufgaben der Gemeinde.

 

TOP 15 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister