Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Januar 2024 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ – Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.
TOP 7 – Erneuerbare Wärmeversorgung in Mochenwangen: Vorstellung und Beratung der Ergebnisse des von der KfW geförderten Quartierskonzepts
Seit 2007 besteht ein Nahwärmenetz in Mochenwangen, das die Wärme von der Biogasanlage Kögelhof in Mochenwangen über das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental (TWS) an das Schulzentrum mit seinen Gebäuden bringt. Inzwischen ist auch das Baugebiet „Am Brunnenweg“ an das Nahwärmenetz angeschlossen worden. Nachdem es bereits vor zwei Jahren vermehrt Anfragen zu Anschlussmöglichkeiten an diese Wärmeversorgung von privaten Haushalten in Mochenwangen gab, hatte der Gemeinderat beschlossen, eine Untersuchung in Form eines Quartierskonzepts „Wärmeversorgung Mochenwangen“ über die Energieagentur Ravensburg in Auftrag zu geben. Dazu hatte die Energieagentur Ravensburg in der Zeit von Herbst 2022 bis Frühjahr/ Sommer 2023 auch Beratungen in Mochenwangen durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen nunmehr vor und werden von Vertretern der Energieagentur Ravensburg in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und erläutert.
TOP 8 – Haushalt 2024:
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 inkl. Investitionsplan und Stellenplan mit Finanzierungsplanung für die Jahre 2025 bis 2027
Am 27. November 2023 ist der Entwurf des Haushalts für das kommende Jahr 2024 im Gemeinderat vorgestellt und beraten worden. In der vergangenen Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2023 sind die anstehenden Investitionsprojekte einzeln beraten und das weitere Vorgehen beschlossen worden. Nach den Änderungen aus dieser Sitzung steht nun in der kommenden Gemeinderatssitzung die Beschlussfassung über den Haushalt 2024 an.
Der Haushalt 2024 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das Jahr 2024. Zugleich soll die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2027 geben. Der Haushaltsentwurf 2024 ist maßgelblich geprägt von den großen, sich ankündigenden Projekten und Vorhaben in der Gemeinde (u.a. Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte, Hallenprojekt Mochenwangen, Schaffung einer Flüchtlingsunterbringung, Breitbandausbau).
TOP 9 – Beratung und Beschluss über die Ausschreibung von Kanalsanierungsarbeiten im Rahmen der Eigenkontrollverordnung – Teil 2: Ortsteil Mochenwangen
Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung ist die Gemeinde verpflichtet, alle Kanäle in einem 10-jährigen Turnus auf Schäden untersuchen zu lassen. Zum allgemeinen Überblick ist der Sitzungsvorlage ein Gesamtplan der Kanäle in der Gemeinde angefügt. In den vergangenen Jahren wurden die Abschnitte I: Sammlerkanal Wolpertswende – Mochenwangen sowie Mochenwangen Teil I bereits überprüft und saniert. Nun steht Teil II in Mochenwangen an. Für diesen Bereich wurde 2023 eine Kanalbefahrung zur Schadensfeststellung durchgeführt. Da zu diesem Zeitpunkt auch schon bekannt war, dass die Ortsdurchfahrt in Mochenwangen durch den Straßenbaulastträger zeitnah saniert werden soll, wurden die Kanalbefahrungen zusätzlich auch auf den Bereich der Hauptstraße mit ausgeweitet. Es wurden dabei insgesamt 8 km Misch-, Regen- und Schmutzwasserkanäle gereinigt und anschließend inspiziert. Weiter wurden insgesamt 195 zugehörige Schächte ebenfalls gereinigt und inspiziert. Bei der Untersuchung wurden an verschiedenen Stellen in Kanälen und Schächten Schadensbilder festgestellt. Damit die Kanalsanierung zeitlich nicht mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt kollidiert, ist vorgesehen, alle Arbeiten 2024 durchzuführen, die nur in offener Bauweise, also am offenen Graben, erledigt werden können.
2025 sollen dann die weiteren Arbeiten folgen, die in geschlossener Bauweise durch Innensanierung ausgeführt werden. Eine Behinderung durch die Kanalarbeiten bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt kann somit weitgehend ausgeschlossen werden.
Es wird darüber beraten, die in der Sitzung dann einzeln dargestellten Kanalsanierungsarbeiten öffentlich auszuschreiben und in diesem Jahr zu erledigen.
TOP 10 – Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prüfung der Bauausgaben 2016 – 2022 und Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit turnusmäßig die Bauausgaben der Gemeinde geprüft. Dieses Mal wurden die Bauausgaben für die Haushaltsjahre 2016 bis 2022 in der Zeit vom 23. Februar bis 20. April 2023 geprüft. Am 25. April 2023 wurde das Bauamt der Gemeindeverwaltung vom Prüfer der GPA mündlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung unterrichtet. Im Gemeinderat wird nun auch der Prüfungsbericht vorgelegt. Gleichzeitig ist die Gemeindeverwaltung angehalten, zu einzelnen Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen und diese in die Beratung im Gemeinderat zu geben.
TOP 11 – Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“: Beratung und Beschluss über einen abzuschließenden städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger
Der Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ ist mit dem Satzungsbeschluss in öffentlicher Gemeinderatssitzung am ?? zum Abschluss gebracht worden. Derzeit wird die Erschließung des Areals geplant und vorbereitet. Mit dem privaten Vorhabenträger ist noch ein städtebaulicher Vertrag vor allem zur Kostentragung der für den EDEKA-Markt notwendigen Linksabbiegespur an der Weingartener Straße/ Landesstraße 284 zu klären. Der städtebauliche Vertrag mit der Kostentragung wird im Gemeinderat beraten.
TOP 12 – Vergabeverfahren für die Bauplätze für Doppelhausbebauung im Baugebiet “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende gegen Höchstgebot
– Vorstellung der Vergabekriterien für die Zuteilung von gemeindeeigenen Baugrundstücken für Doppelhausgrundstücke gegen Höchstgebot
– Billigung und Beschluss der Vergaberichtlinien für die Zuteilung von gemeindeeigenen Baugrundstücken für Doppelhausgrundstücke gegen Höchstgebot
– Delegierung der Vergabe an den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende
In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 13. November 2023 wurde die Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende an die Bewerber aus dem Punkteverfahren sowie die Höchstbieter aus dem Bieterverfahren beschlossen. Da nicht alle der 49 verfügbaren Bauplätze nachgefragt wurden, beriet der Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise bei der Vergabe. Da der Verwaltung Anfragen speziell zu den Doppelhausgrundstücken vorliegen, wird der Vorschlag unterbreitet, zunächst die sechs Bauplätze, auf denen Doppelhäuser realisiert werden können, im nächsten Schritt gegen Höchstgebot zu vermarkten. Um den speziellen Anforderungen einer Doppelhausbebauung und dem Wunsch der Bewerber, sich gemeinsam bewerben zu können, gerecht zu werden, musste eine neue Vergaberichtlinie erarbeitet werden. Hier werden die jeweiligen Bauplätze für die zusammengehörigen Doppelhaushälften gemeinsam vergeben. Es sollen sich demnach zwei Bieter als Bietergemeinschaft gemeinsam in einem Gebot auf ein Doppelhausgrundstück, welches 2 Bauplätzen entspricht, zusammentun. Über den Vorschlag zur Vergabe von Doppelhausgrundstücken wird in der Gemeinderatssitzung beraten.
TOP 13 – Erneute Beratung und Beschluss über den Erwerb von Ökopunkten für einzelne Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Wolpertswende
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ in Mochenwangen (Schaffung von „Betreutem Wohnen“) muss die Gemeinde voraussichtlich einen ökologischen Ausgleich in Höhe von ca. 160.000 Ökopunkten erbringen. Dies kann entweder durch Maßnahmen auf eigenen Grundstücksflächen erfolgen oder durch einen Erwerb von Ökopunkten kompensiert werden.
Aufgrund der fehlenden Grundstückflächen schlägt die Gemeindeverwaltung den Erwerb von Ökopunkten vor. Hierzu hat die Gemeindeverwaltung eine Anfrage bei der ReKo GmbH (Regionales Kompensationsflächen-Management im Kooperationsraum Bodensee-Oberschwaben (ReKo)) sowie einem privaten Anbieter getätigt. In der Gemeinderatssitzung am 13. November 2023 ist der Erwerb der Ökopunkte beim privaten Anbieter beschlossen worden.
Der ursprüngliche, private Anbieter hatte im Nachgang sein Angebot zurückgezogen. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin noch eine weitere Anfrage gestartet. Es soll nun über das weitere Angebot zum Erwerb von Ökopunkten beraten werden.
Die Gemeinde hat derzeit noch eigene Ökopunkte in Höhe von 95.459 Ökopunkten.
TOP 14 – Beratung und Beschluss über die Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung vom 01.01.2019
Die Verwaltungsgebühr wird für öffentliche Leistungen, die die Gemeinde auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, erhoben. Soweit spezialgesetzliche Regelungen zur Erhebung von Gebühren bestehen, gehen diese vor (beispielsweise Personalausweise, Pässe oder Benutzungsgebühren). Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat mithilfe einer Gebührenkalkulation zu beraten. Die Verwaltungsgebühren werden nach Verwaltungsaufwand bemessen und sind entweder als Festbetragsgebühren (eine Gebühr für einen Tatbestand) oder als Zeitgebühr festgesetzt. Zur Ermittlung des Gebührensatzes wird der gewichtete Stundensatz aller beteiligten Mitarbeiter ermittelt und auf die verwendete Zeiteinheit umgerechnet. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören alle Verwaltungskosten. Die Hauptbestandteile bilden Personal-, Sach-, und Gemeinkosten. Im Vergleich zur letztmaligen Gebührenanpassung zum 1. Januar 2019 wurde bei der Neukalkulation größtenteils nur der neue, individuelle Stundensatz erneut ermittelt und auf den Zeitanteil der jeweiligen Verwaltungsgebühren übertragen. Dieser liegt im Vergleich zur damaligen Kalkulation aufgrund von tariflich bedingten Lohnerhöhungen wesentlich höher. In der Gemeinderatssitzung soll nun über die Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung in Form der Neufassung des Gebührenverzeichnisses beraten werden.
TOP 15 – Beratung und Beschluss über die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) zum 01.01.2024
Aufgrund von heutigen Regelungen in Bebauungsplänen (u.a. keine Festlegung einer Erdgeschossfußbodenhöhe, neue Baugebietstypen etc.) wird eine Satzungsänderung der Abwassersatzung erforderlich, die diesen heutigen Entwicklungen Rechnung trägt. Über die formale Anpassung der Abwassersatzung der Gemeinde wird im Gemeinderat beraten.
TOP 16 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die 4. Änderung zur Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2024
Mit derselben Begründung wie bei der Abwassersatzung soll auch die Wasserversorgungssatzung geändert werden. Hier sollen ebenfalls die heutigen Regelungen in Bebauungsplänen berücksichtigt werden.
Zusätzlich sollen die Bauwasseranschlüsse in Zukunft pauschal abgerechnet werden. Für die Herstellung und das Entfernen des Bauwasseranschlusses soll zukünftig ein pauschaler Betrag berechnet werden. In der Gemeinderatssitzung wird daher über die Änderung der Wasserversorgungssatzung beraten.
TOP 17 – Beratung und Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) zum 01.01.2024
Wie bei der Abwasser- und der Wasserversorgungssatzung soll auch die Erschließungsbeitragssatzung die neuen, heutigen Regelungen in Bebauungsplänen (Erdgeschossfußbodenhöhe, neue Baugebietstypen etc.) aufnehmen. Dazu ist auch eine Änderung der Erschließungsbeitragssatzung notwendig, über die in der Gemeinderatssitzung beraten wird.
TOP 18 – Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024
Zur Durchführung der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss leitet die Wahl und stellt das Wahlergebnis fest. Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Wenn der Bürgermeister selbst Wahlbewerber ist, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten. Der Gemeindewahlausschuss wird auch zugleich als Wahlvorstand für die Gemeinderats- und Kreistagswahl sowie für die Europawahl im Wahlbezirk Wolpertswende fungieren. In der Gemeinderatssitzung wird daher über die Besetzung des Gemeindewahlausschusses beraten.
TOP 19 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister