Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. Februar 2024 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Windpark Wolpertswende-Röschenwald: Informationen zum anstehenden Änderungsgenehmigungsverfahren

Ende November 2023 hat die Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) zusammen mit ihrem Kooperationspartner Alterric die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung des Windparks Röschenwald bestehend aus vier Anlagen, Fabrikat Enercon, Typ E2 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern und einem Rotordurchmesser von 160 Metern erhalten.

Das Ziel war, den Eingriff in den Wald möglichst zu minimieren, deshalb wurde auf das Konzept der Firma Enercon mit einem Selbstkletterkran zurückgegriffen, da damit auf die Rodung der Fläche für den Kranausleger verzichtet werden kann. Leider liefert die Firma Enercon diesen Anlagentyp nicht mehr. Deshalb ist eine geringfügige Änderung an den genehmigten Standorten erforderlich, was einer Änderungsgenehmigung bedarf. Die Standorte der Anlagen, die Anlagenhöhe und Leistung bleiben gleich und damit auch Schall- und Schattenemissionen. Allerdings sind Änderungen am unmittelbaren Anlagenstandort erforderlich. Die entsprechenden Genehmigungsunterlagen sollen Anfang März eingereicht werden. Die WKBO wird in der Gemeinderatssitzung über das Änderungsgenehmigungsverfahren informieren.

 

TOP 8 – Feuerwehr Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Vergabe zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) für die Feuerwehrabteilung Mochenwangen

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Februar 2023 ist die Ersatzbeschaffung für das jetzige Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 der Feuerwehrabteilung Mochenwangen im Grundsatz beschlossen worden. Das Fahrzeug ist mittlerweile 32 Jahre alt und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Der Brandschutzbedarfsplan sieht die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 für die Abteilung Mochenwangen als Ersatz für das alte Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 vor.

Nach dem damaligen Gemeinderatsbeschluss haben sich die Angehörigen der Feuerwehrabteilung Mochenwangen zusammen mit Angehörigen der Feuerwehrabteilung Wolpertswende der Aufgabe gestellt, für die notwendige europaweite, öffentliche Ausschreibung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Zusammen mit einem Beratungsbüro ist in den vergangenen Monaten das umfangreiche Leistungsverzeichnis aufgebaut worden In der Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2023 ist daher beschlossen worden, die Ausschreibung entsprechend zu veröffentlichen.

Die Ausschreibung ist inzwischen erfolgt. Die eingegangenen Angebote für die Lose „Fahrgestell“, „Aufbau“ und „Beladung“ sind eingegangen und auch ausgewertet worden. In der Gemeinderatssitzung soll die Vergabe beraten und beschlossen werden.

 

TOP 9 – Feuerwehr Wolpertswende: Beratung und Beschluss zur Beauftragung der Gemeindeverwaltung mit der Suche nach einem gemeinsamen Standort für die beiden Feuerwehrabteilungen Wolpertswende und Mochenwangen

Die beiden bestehenden Feuerwehrhäuser in Wolpertswende und Mochenwangen entsprechen schon lange nicht mehr dem heutigen rechtlichen und technischen Stand der Dinge. Schon seit einiger Zeit wird über die Sanierung und Modernisierung der Feuerwehrhäuser innerhalb der Feuerwehr und auch im Gemeinderat diskutiert. Gerade mit der Beschaffung des neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) in Mochenwangen ist die adäquate Unterbringung der Feuerwehr erneut diskutiert worden. Dabei haben sich beide Feuerwehrabteilungen Wolpertswende und Mochenwangen intensiv mit der Zukunft der beiden Feuerwehrhäuser beschäftigt. Der Feuerwehrausschuss hat sich darauf hin beraten und einen Auftrag an die Gemeindeverwaltung formuliert, die Zusammenlegung der beiden bestehenden Feuerwehrhäuser für die Zukunft an einem gemeinsamen Standort in der Gemeinde zu prüfen. In der Gemeinderatssitzung wird daher über dieses Ergebnis über den konkreten Auftrag an die Gemeindeverwaltung beraten.

 

TOP 10 – Feuerwehr Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Beauftragung der Gemeindeverwaltung zur Beschaffung eines gebrauchten Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Wolpertswende

Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung am 13. Februar 2023 den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Wolpertswende beschlossen. Darin war auch die notwendige Beschaffung von ein bis zwei Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Wolpertswende beinhaltet. Die Ergänzung der Einsatzfahrzeuge durch taktisch sehr wichtige MTW ist im Einsatz, für die Tätigkeiten „Aus- und Fortbildung“ und „Beschaffungsfahrten“ sowie insbesondere für die Jugendarbeit sehr wichtig.

Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit immer ein Fahrzeug, das auch vom Gemeindebauhof genutzt wurde, für Feuerwehrbelange genutzt. Das Fahrzeug musste allerdings Anfang 2022 wegen Schäden ausgemustert werden. Seither steht kein solches Fahrzeug mehr für die Feuerwehr zur Verfügung.

Für eine mögliche Beschaffung eines MTW wurden in den Haushaltsplan 2024 finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 Euro aufgenommen. Da die Nachfrage an guten, gebrauchten MTW sehr hoch ist, sind diese oft rasch verkauft. Schnelles Handeln ist dazu erforderlich. Um bei guten Gebrauchtfahrzeugen kurzfristig handeln zu können, bittet die Gemeindeverwaltung in Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss um die Ermächtigung mit den im Haushaltsplan 2024 vorgesehenen Finanzmitteln von 50.000 Euro, einen geeigneten, gebrauchten MTW kaufen zu dürfen. Die max. 50.000 Euro beinhalten dabei die Beschaffung eines Fahrzeugs und ggf. die notwendige Aus- bzw. Umrüstung (Aufbau/ Beladung) für die Belange der Feuerwehr. In der Gemeinderatssitzung soll über diese Beauftragung beraten werden.

 

TOP 11 – Baugebiet “Am Brunnenweg” in Mochenwangen:

– Beratung und Beschluss über Vergaberichtlinien und Preise für Bauplätze

– Beratung und Beschluss über die Delegierung der Durchführung des Vergabeverfahrens der gemeindeeigenen Grundstücke in dem Baugebiet “Am Brunnenweg” in Mochenwangen an den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende

Im Baugebiet „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen stehen 35 Bauplätze zur Bebauung mit Einzel- und/ oder teilweisen Doppelhäusern zum Verkauf. Die Erschließung ist zwischenzeitlich abgeschlossen, die Entstehungskosten pro Quadratmeter berechnet und damit die Bauplatzpreise kalkuliert. Der Gemeinderat muss nun die Vergabeart und die Vergaberichtlinie inklusive dem Vermarktungsplan und Preiskategorien für den Verkauf der oben genannten Bauplätze beraten. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 19. Juni 2023 wurde vorberaten, die Vergaberichtlinien des Baugebietes „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende auch für das Baugebiet „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen zu übernehmen.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, die erste Vergaberunde analog zum Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ durchzuführen. Dies bedeutet, dass alle Bauplätze (Punktesystem und Höchstgebot) parallel vergeben werden. Aus organisatorischen Gründen wird dazu mit der Bewerbungsphase zum Punktesystem vorgelagert begonnen.

In der Gemeinderatssitzung wird über das Vergabeverfahren und die Bauplatzpreise beraten, sodass im Nachgang mit der Bauplatzvergabe begonnen werden kann.

 

TOP 12 – Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“: Beratung und Beschluss über einen abzuschließenden städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger

Der Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ ist mit dem Satzungsbeschluss in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2023 zum Abschluss gebracht worden. Derzeit wird die Erschließung des Areals geplant und vorbereitet. Mit dem privaten Vorhabenträger ist noch ein städtebaulicher Vertrag vor allem zur Kostentragung der für den EDEKA-Markt notwendigen Linksabbiegespur an der Weingartener Straße/ Landesstraße 284 zu klären. Der städtebauliche Vertrag mit der Kostentragung wird im Gemeinderat beraten.

In der vergangenen Gemeinderatsitzung am 22. Januar war die Beratung des Tagesordnungspunktes bereits vorgesehen. Der Tagesordnungspunkt musste wegen noch ausstehender Abstimmungsarbeiten auf die Sitzung am 26. Februar verschoben werden.

 

TOP 13 – Beratung und Beschluss über die Beantragung von Fördermitteln aus dem LEADER-Förderprogramm für die Maßnahme „Haus der Vereine mit Bücherei“ in Wolpertswende

Die Gemeinde plant im Zuge des Umbaus der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte zugleich den Ausbau des ehemaligen Bankgebäudes in ein „Haus der Vereine mit Bücherei“. Damit sollen die derzeitigen Nutzungen der Alten Schule Wolpertswende durch die Bücherei und Vereine in das Bankgebäude verlagert werden. Der konkrete Baubeschluss soll parallel mit dem noch ausstehenden Baubeschluss zum Umbau der Alten Schule Wolpertswende gefasst werden. Aktuell besteht die Möglichkeit, die Umbaumaßnahmen über das sog. LEADER-Förderprogramm fördern zu lassen. Die Gemeindeverwaltung möchte diese Möglichkeit nutzen und hat dazu einen Förderantrag vorbereitet. Die Baukosten für den geplanten Umbau des Bankgebäudes belaufen sich auf ca. 300.000 Euro.

 

TOP 14 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister