Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. März 2024 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ –  Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Baugebiet “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Vergabe der Bauplätze zur Doppelhausbebauung gegen Höchstgebot

Da nicht alle 49 verfügbaren Bauplätze im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende nachgefragt wurden und der Gemeindeverwaltung Anfragen zu den Doppelhausgrundstücken vorlagen, hat der Gemeinderat im Januar beschlossen, zunächst die sechs Bauplätze, auf denen Doppelhäuser realisiert werden können, gegen Höchstgebot zu vermarkten.

Die Bewerbungsfrist hierfür lief bis 1. März 2024. Insgesamt ging ein Gebot ein. Über das Gebot und die Vergabe wird in der Gemeinderatssitzung beraten.

 

TOP 8 – Flüchtlingsunterbringung: Beratung der Planung zur weiteren Unterbringung von Flüchtlingen und Beschluss über die Erstellung eines Bauantrags für ein Vorhaben in Wolpertswende

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2023 hatte die Gemeindeverwaltung zuletzt die aktuellen Zahlen zur Aufnahmeverpflichtung sowie die Planung zur Schaffung von zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten in der Gemeinde vorgestellt. Dabei ging es auch um die Schaffung einer Flüchtlingsunterkunft in Wolpertswende. Dazu fand am 29. November 2023 eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Panoramahalle in Wolpertswende statt.

Inzwischen hat die Gemeindeverwaltung verschiedene Anregungen aufgegriffen und die Planungen überarbeitet. In der Gemeinderatssitzung soll über den aktuellen Planungsstand und über das weitere Vorgehen beraten werden.

 

TOP 9 – Beratung und Beschluss zur Einrichtung einer Übergangskrippengruppe im kath. Gemeindehaus „St. Lukas“ für den Kindergarten „Sonnenstrahl“ in Mochenwangen

Die Belegungssituation in der Krippe des Kinderhaus Kleine Strolche in Mochenwangen ist seit längerem sehr angespannt. Sämtliche Krippenplätze sind für das anstehende Kindergartenjahr 2024/ 2025 belegt bzw. bieten nur noch wenig Spielraum, sodass erstmalig eine Warteliste eingerichtet wurde. Gleichzeitig ist im Kindergarten „Sonnenstrahl“ die Ü3-Belegung rückläufig, da kaum mehr Bedarf an einer reinen Ü3-Betreuung besteht und Eltern auf Betreuungsplätze ab einem Jahr angewiesen sind.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung gemeinsam mit den Leiterinnen beider kommunaler Kindertageseinrichtungen erneut Gedanken über einen möglichen Ausbau von U3-Plätzen in Mochenwangen gemacht. Gute Erfahrungen wurden 2019/ 2020 bereits mit einer Übergangslösung im katholischen Gemeindehaus „St. Lukas“ gemacht, als hier eine Interimsgruppe für das Kinderhaus Kleine Strolche während der Zeit des Anbaus eingerichtet wurde.

Die Gemeinde könnte sich vorstellen, eine solche Übergangslösung in Form einer Krippengruppe als Außengruppe für den Kindergarten „Sonnenstrahl“ erneut einzurichten, bis der geplante Neubau auf dem ehemaligen Papierfabrikareal realisiert wurde.

 

TOP 10 – Parkplatzsituation in Wolpertswende (Umgebung Panoramahalle, Alte Schule, Kindergarten und Kirche/ Friedhof): Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen

Wie bereits berichtet wird im Verlauf des Jahres der gewohnte Parkplatz an der Niedersweiler Straße in Wolpertswende nicht mehr zur Verfügung stehen können. Die Gemeindeverwaltung hat nunmehr ein Konzept erarbeitet, wie neue Stellplätze in der Ortsmitte geschaffen werden können. Die Gemeindeverwaltung wird das Konzept nunmehr vorstellen und über das weitere Vorgehen beraten.

 

TOP 11 – Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung – FWES)

Die ehrenamtlich und freiwillig tätigen Feuerwehrangehörigen in der Gemeinde werden für die Einsätze mit einem Vergütungssatz entlohnt. Zugleich werden die Kommandanten und Feuerwehrangehörige mit festgelegten Funktionen mit einem Jahresbeitrag für die freiwillig geleistete Zeit entschädigt. Die Entschädigungssätze wurden zuletzt im Jahr 2019 geändert. Über eine Anpassung der Entschädigungssätze und Angleichung an die umliegenden Feuerwehren wird in der Gemeinderatssitzung beraten.

 

TOP 12 – Beratung und Beschluss über die Änderung des Entgeltverzeichnisses für die Benutzung der Panoramahalle Wolpertswende und die Turn- und Festhalle Mochenwangen

In der Gemeinderatssitzung vom 25. November 2019 wurde letztmalig eine Anpassung der Hallenentgelte für die beiden Hallen „Panoramahalle“ in Wolpertswende und „Turn- und Festhalle“ in Mochenwangen vorgenommen. Zeitgleich wurde die Einführung einer pauschalierten Entgeltregelung für den Übungssport eingeführt. Der Hintergrund dieser Einführung war, dass die Hallen als Betriebe gewerblicher Art (BgA) geführt werden und der Anteil der gebührenpflichtigen Hallennutzung bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden kann.

Im Zuge einer künftigen, einheitlichen Anwendung von Umsatzsteuerregelungen wurde im Jahr 2022 noch eine öffentlich-rechtliche Benutzungssatzung gegen eine privatrechtliche Benutzungsordnung ausgetauscht. Die Entgelte blieben dabei unverändert.

In der Zwischenzeit sind die Unterhaltungsaufwendungen der beiden Hallen deutlich angestiegen, weshalb die erhöhten Defizite hier aus anderen Bereichen ausgeglichen werden müssen. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, die Entgelte in angemessenem Umfang zu erhöhen.

Das neue Entgeltmodell ist in einer Grundgebühr und einer Tagesgebühr aufgeteilt. Die Grundgebühr enthält unter anderem die Kosten für die Schlüsselübergabe und Abnahme des Bauhofs und fällt nur einmalig bei jeder Hallennutzung an.

Die Tagesgebühr wird tageweise für die tatsächliche Hallenbelegung abgerechnet.

Die Nebenkosten bleiben im Übrigen unverändert.

Die Hallengebühren für den Übungssportbetrieb werden künftig nicht mehr über eine Pauschale abgerechnet, sondern nach der tatsächlichen Hallenbelegung.

Über die Änderung der Entgelte wird im Gemeinderat beraten.

 

TOP 13 – Informationen zum Stand von laufenden Projekten und Aufgaben der Gemeinde Wolpertswende

Die Gemeindeverwaltung gibt zum Ende eines Quartals einen Überblick und informiert über den Stand der laufenden Projekte und Aufgaben der Gemeinde.

 

TOP 14 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister