Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 8. Juli 2024 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.
TOP 7 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Der kaufmännische Jahresabschluss bei der Wasserversorgung Wolpertswende liegt für das vergangene Jahr 2023 vor. Der Gemeinderat wird über den Jahresabschluss in der Sitzung beraten und festzulegen haben, wie der entstandene Jahresgewinn eingesetzt werden soll. Zugleich ist über die Entlastung der Betriebsleitung der Wasserversorgung (Bürgermeister und seine Verwaltung) für das vergangene Jahr zu entscheiden.
TOP 8 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens für das Jahr 2024
Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2024 für die Wasserversorgung Wolpertswende hat das Landratsamt Ravensburg eine Darlehensaufnahme in Höhe von 617.000 Euro genehmigt. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung plant aufgrund der großen Investitionen „Sanierung Ortsdurchfahrt Mochenwangen“, „Einbindung Druckminderungsschacht und Hochbehälter Himmelreich sowie Hochbehälter Niedersweiler“, diverse Hausanschlüsse und für „Trasse Druckminderungsschacht bis Hochbehälter Niedersweiler“ mit einer Darlehensaufnahme in Höhe von 240.000 Euro zur Deckung der Investitionszahlungen. Über die Darlehensaufnahme wird im Gemeinderat beraten.
TOP 9 – Bebauungsplan „Gewerbeentwicklung Flst.Nrn. 1300/1 und 1302/1“: Beratung und Beschluss über einen abzuschließenden städtebaulichen Vertrag mit den Vorhabenträgern
Der Bebauungsplan „Gewerbeentwicklung Flst.Nrn. 1300/1 und 1302/1“ soll mit dem Satzungsbeschluss im folgenden Tagesordnungspunkt der öffentlichen Gemeinderatssitzung zum Abschluss gebracht worden. Mit den beiden privaten Vorhabenträgern ist noch ein städtebaulicher Vertrag vor allem zur Kostentragung des Bebauungsplanverfahrens abzuschließen. Der städtebauliche Vertrag mit dieser Kostentragung wird im Gemeinderat beraten.
TOP 10 – Bebauungsplan „Gewerbeentwicklung Flst.Nrn. 1300/1 und 1302/1“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
– Abwägungsbeschluss zur Fassung vom 21.07.2023
– Satzungsbeschluss zur Fassung vom 27.06.2024
Zwei Gewerbetreibende aus der Gemeinde wollen ihre Gewerbebetriebe im nördlichen Bereich der Gewächshäuser der ehemaligen Gärtnerei am Steinhausener Weg sowie auf ein westlich an die ehemalige Gärtnerei angrenzenden Grundstück ansiedeln. An ihren derzeitigen Standorten sind keine Entwicklungspotentiale vorhanden. Sie streben an, weiterhin in der Gemeinde zu verbleiben. Für die Entwicklung der Gewerbefläche ist ein Bebauungsplanverfahren notwendig. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. April 2023 wurde eine Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 7. August 2023 wurde der Planentwurf zum Bebauungsplan vorgestellt und gleichzeitig die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden daraufhin zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Die öffentliche Auslegung fand vom 21. August bis 22. September 2023 statt.
Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen musste der Bebauungsplanentwurf überarbeitet werden. Aus diesem Grund wurde am 15. April eine erneute Auslegung mit der überarbeiten Fassung notwendig. Die erneute öffentliche Auslegung fand vom 6. bis 24. Mai 2024 statt. Die neuen Anregungen werden in der Sitzung vorgestellt und beraten. Abschließend soll der Satzungsbeschluss zu diesem Bebauungsplanverfahren gefasst werden.
TOP 11 – 5. Änderung des Bebauungsplanes „Butzene“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Für den Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte ist eine ausreichende Außenspielfläche für die Kinder notwendig. Dazu soll der ehemalige Schulhof sowie der angrenzende Bolzplatz an der Panoramastraße für den Außenspielbereich vorgesehen werden. Für den Umbau der Alten Schule von Schule in Kindertagesstätte sowie für die Bereitstellung der Außenspielfläche und Umwandlung des Bolzplatzes ist die Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes notwendig. Darüber hinaus sollen durch den Wegfall des Parkplatzes an der Niedersweiler Straße Stellplätze entlang der Panoramastraße geschaffen werden. Auch hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Notwendig wird die Änderung des Bebauungsplanes auch durch die Errichtung des sog. POP-Gebäudes als zentrales Versorgungsgebäude für den Breitbandausbau. Nach dem Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss vom 13. Februar 2023 wird nun der städtebauliche Entwurf vorgestellt und soll anschließend in die Auslegung gebracht werden.
TOP 12 – Beratung und Beschluss über die Kindergarten-Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/ 2025
Jedes Jahr findet die Beratung über den Kindergartenbedarfsplan im Gemeinderat statt. Dabei werden die aktuellen Kinderzahlen und die Prognosen in den Kindergärten in der Gemeinde dargestellt. Darüber hinaus findet ein Bericht über die Betreuungsformen für Kinder und Kleinkinder statt. Der Bedarfsplan gibt einen Ausblick über die Kindergartenbetreuung vor allem für das kommende Jahr. Der aktuelle Bedarfsplan geht besonders auf die anstehende Erweiterung der Betreuungsplätze mit dem Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte und mit der Interimskrippengruppe des Kindergartens „Sonnenstrahl“ am kath. Gemeindehaus „St. Lukas“ in Mochenwangen ein.
TOP 13 – Beratung und Beschluss über die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/ 2025 und 2025/ 2026 sowie 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Wolpertswende
In der Vergangenheit standen alle zwei Jahre die Beratung und Beschlussfassung über die Elternbeiträge für die Kindergärten auf der Tagesordnung. Die kommunalen Spitzenverbände einigten sich alle zwei Jahre auf Beitragsempfehlungen, die dann für jede Gemeinde bzw. Kindergartenträger als Grundlage ihrer Gebührenberechnung dient. Allerdings gab es in den vergangenen Jahren aufgrund der nicht wirklich absehbaren Entwicklungen (Tarifsteigerungen etc.) nur noch Empfehlungen für das nächste Kindergartenjahr. Jetzt wurden wieder Empfehlungen für zwei Jahre ausgesprochen. Die Elternbeiträge in der Gemeinde sollen daher für das Kindergartenjahr 2024/ 2025 und für das Kindergartenjahr 2025/ 2026 beschlossen werden. Darüber wird im Gemeinderat beraten.
TOP 14 – Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug für das Jahr 2024 – 2. Quartal
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Wolpertswende für das Jahr 2024 wurde vom Gemeinderat am 22. Januar 2024 beschlossen und die Gesetzmäßigkeit mit Erlass der Rechtsaufsicht vom 2. Februar 2024 bestätigt.
Die Gemeindeverwaltung gibt ein Zwischenbericht über die finanzielle Entwicklung in diesem Jahr bis zum Stand Halbjahr 2024 ab und wird über den Haushaltsvollzug bislang informieren.
TOP 15 – Beratung und Beschluss über die Feststellung von Hinderungsgründen nach der Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024
Mit der vergangenen Gemeinderatswahl ist für die Zeit von 2024 bis 2029 eine neue Zusammensetzung des Gemeinderats gewählt worden. In einem förmlichen Schritt muss der jetzige Gemeinderat noch feststellen, ob Hinderungsgründe gegen die Wahl von Gemeinderäten vorliegen. Dies wird in der nun letzten Sitzung vor dem Gemeinderatswechsel vorgenommen.
TOP 16 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.
TOP 18 – Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte
Nach der Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 steht nun der Wechsel vom „alten“ zum „neuen“ Gemeinderat an. Die Amtszeit von 2019 bis 2024 ist abgelaufen und die neue Amtszeit beginnt ab diesem Jahr und endet regulär nach fünf Jahren im Jahr 2024. Aus dem bisherigen Gemeinderat scheiden neun Gemeinderäte aus. Die Gemeinde möchte sich bei den ausscheidenden Gemeinderäten für ihr Engagement bedanken und wird diese in der Sitzung verabschieden und für ihr Engagement würdigen.
Am 15. Juli 2024 wird die konstituierende Gemeinderatssitzung mit dem neuen Gemeinderat stattfinden.
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister