Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. September 2024 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus & Service“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem (neu)“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – European Energy Award (eea) beim Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende: Beratung und Beschluss über den aktuellen Stand, über das Klimaleitbild und den Maßnahmenkatalog

Die Gemeinde Wolpertswende ist seit 2007 am „European Energy Award“ beteiligt und wurde 2010 und 2014 erfolgreich zertifiziert bzw. rezertifiert. Der European Energy Award ist ein vom Umweltministerium bezuschusstes Managementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale des nachhaltigen Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können. Vor Jahren wurde die Möglichkeit geschaffen, den European Energy Award auch auf Gemeindeverwaltungsverbandsebene als “Pilotprojekt“ durchzuführen. Im November 2019 haben die Gemeinden Fronreute und Wolpertswende beschlossen, das Verfahren auf den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende zu übertragen. In der Zwischenzeit wurden die dafür notwendigen Daten aufbereitet und einen Entwurf eines notwendigen Klimaleitbilds und eines Maßnahmenkatalogs erstellt. Über den aktuellen Stand berichten Vertreter der Energieagentur Ravensburg in der Gemeinderatssitzung. Darüber hinaus muss über das weitere Vorgehen beraten werden.

 

TOP 8 – 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes “Feuerwehr Blitzenreute” im Ortsteil Blitzenreute

Vorschlag an die Verbandsversammlung

– Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 19.04.2024

– Empfehlungsbeschluss zum Feststellungsbeschluss

Die Gemeinde Fronreute plant den Neubau eines Feuerwehrhauses in Blitzenreute. Da das Grundstück, auf dem das Feuerwehrhaus errichtet werden soll, derzeit im baurechtlichen Außenbereich liegt, muss die Gemeinde Fronreute zunächst ein Bauleitplanverfahren einleiten und durchführen. Der Flächennutzungsplan des GVV Fronreute-Wolpertswende in diesem Bereich muss im sogenannten Parallelverfahren dazu geändert werden, da die Fläche derzeit als Grünland ausgewiesen ist. Der Flächennutzungsplan wird immer gemeinsam von den Gemeinden Fronreute und Wolpertswende aufgestellt. Die Änderungen am Flächennutzungsplan werden in einer Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende beraten und beschlossen. Zuvor werden die Änderungen in den beiden Gemeinderäten zur Beratung gebracht. Dies ist auch für die nunmehr vorgesehene Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und für den Feststellungsbeschluss der 9. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Nach den Gemeinderatssitzungen der Gemeinden Fronreute und Wolpertswende erfolgt die notwendige Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands zu einem späteren Zeitpunkt.

 

TOP 9 – Sanierung Altablagerung “Färberesch” gem. § 13 BBodSchG, Gemarkung Wolpertswende, Flurstücke 919, 916/6, 916/1 (jeweils nur Teilstücke), Halde: Beratung und Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen

Die Stora Enso Paper GmbH hat einen Sanierungsplan „Sicherungsmaßnahmen durch Aufbringung einer qualifizierten Oberflächenabdichtung“ für die Altablagerung „Färberesch“ bei Vorsee vorgelegt und die Verbindlicherklärung des Sanierungsplans beantragt.

Gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz kann das Landratsamt Ravensburg als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde den Sanierungsplan für verbindlich erklären.

Die Gemeinde Wolpertswende wird dabei zur Stellungnahme aufgefordert.

In Zeitraum zwischen 1960 bis 1974 wurden durch die Papierfabrik in Baienfurt am vorgenannten Standort Abfall der Papierindustrie abgelagert. Diese dort befindliche Ablagerung besteht aus ca. 10 Prozent Haus- und Sperrmüll, 70 Prozent Bauschutt und Erdaushub und 20 Prozent aus Sulfidablaugeasche und Klärschlamm. Diese Ablagerung wurde ungeordnet und unverdichtet, ohne Sohlabdichtung und hügelartig aufgeschüttet. Die momentane Oberflächenabdeckung besteht aus maximal 25 Zentimeter humosem Oberboden. Derzeit wird die Fläche als Grünland (Mähwiese) genutzt.

Die gemäß dem Bewertungsprotokoll festgelegte Sanierungsvariante sieht vor, dass die gesamte Fläche der Altablagerung durch Aufbringen einer qualifizierten Oberflächenabdichtung gesichert werden soll. Über die Stellungnahme sowie das gemeindliche Einvernehmen zum Sanierungsplan wird im Gemeinderat beraten.

 

TOP 10 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister