Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2024 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus & Service“ – Unterpunkt „Ratsinformationssystem (neu)“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.
TOP 7 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Eisenbahn – Nord“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
– Billigungs- und Beteiligungsbeschluss
Ein Wohnhaus mit Garage auf dem zu überplanenden Grundstück im Norden des Gewerbegebiets „An der Eisenbahn“ in Mochenwangen wurde auf Grundlage des Entwurfes des nie in Kraft getretenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Eisenbahn – 2. Erweiterung“ genehmigt. Der Bebauungsplan war eng verbunden mit damaligen Überlegungen zu einer möglichen vierten Papiermaschine der Papierfabrik. Baurechtlich ist das Gebiet ohne das Inkrafttreten des Bebauungsplanes folglich als Außenbereich zu beurteilen.
Die genehmigten Gebäude haben Bestandschutz. Im Laufe der Zeit wurden auf den Grundstücksflächen jedoch bauliche Veränderungen vorgenommen. Um die Genehmigungsgrundlage für diese Nutzungen und weitere bauliche Entwicklungen zu schaffen bedarf es einer Bauleitplanung für diesen Bereich.
Im Zuge der vorgelagerten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde geklärt, dass aufgrund der sehr unterschiedlichen Nutzungen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig ist. Der Flächennutzungsplan muss an dieser Stelle ebenfalls geändert werden.
Nunmehr soll der städtebauliche Entwurf für den Bebauungsplan im Gemeinderat vorgestellt und beraten werden und der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren angegangen werden.
TOP 8 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Vorstellung und Beratung der geplanten Maßnahmen für 2025
Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende der Gemeinde Wolpertswende werden in der Gemeinderatssitzung die geplanten Maßnahmen für das Jahr 2025 vorgestellt und beraten. Die Maßnahmen sind dann Grundlage für die anstehende Beratung des Wirtschaftsplans 2025, der in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung beraten werden soll. Ein Vertreter der Technischen Werke Schussental (TWS) wird die geplanten Maßnahmen für das kommende Jahr in der Sitzung vorstellen. Die TWS haben die technische und kaufmännische Betriebsführung des Eigenbetriebs Wasserversorgung inne.
TOP 9 – Beratung und Beschluss über eine Erhöhung der Beteiligung der Gemeinde Wolpertswende an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH und Co. KG
Die Gemeinde ist, wie andere Gemeinden auch, seit 2020 über eine kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Netze BW GmbH & Co. KG beteiligt. Zum einen ist dies ein finanzielles Modell mit einer entsprechend zu erwartenden Renditemöglichkeit (derzeit 3,6 % pro Jahr), zum anderen sichert es den beteiligten Gemeinden auch ein gewisses Mitspracherecht bei der Ausrichtung des Stromkonzerns zu. Die Gemeinde ist nicht mit dem maximal möglichen Beteiligungsbetrag beteiligt (mit 800.000 Euro) und erhält jetzt die Möglichkeit, ihre Beteiligung um ca. 460.000 Euro aufstocken und für den Gesamtbetrag eine neue, interessanten Rendite von 4,38 % erhalten zu können. Über die Ausrichtung der Beteiligung an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH und Co. KG wird in der Gemeinderatssitzung beraten.
TOP 10 – Grundsteuerreform: Beratung und Beschluss über die Hebesätze der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 mit Beschluss über die Hebesatzsatzung zum 1. Januar 2025
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss im Jahr 2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Seine Entscheidung hatte es damit begründet, dass das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen führt, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Mit dem Beschluss wurde gleichzeitig bestimmt, dass der Bundesgesetzgeber bis zum Ende 2019 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen hat. Diese Verpflichtung wurde durch die Verkündung des Grundsteuerreformpakets des Bundes im November/ Dezember 2019 erfüllt. Damit durften und dürfen die bisherigen Bewertungsregeln noch für eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2024 angewandt werden. Gleichzeitig wurden die Länder ermächtigt, vom Grundsteuerrecht des Bundes (Bundesmodell) abzuweichen. Von dieser Länderöffnungsklausel haben mehrere Bundesländer Gebrauch gemacht. Zu ihnen gehört das Land Baden-Württemberg, das 2020 das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) beschlossen hat.
Sowohl beim Bundesmodell als auch im Landesgrundsteuergesetz wird die Grundsteuer wie im bisherigen Recht in einem dreistufigen Verfahren ermittelt: Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids. Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids. Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.
Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt. Bei diesem Modell wird die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. In Baden-Württemberg bleiben die Bebauung eines Grundstücks und damit ein etwaiger Gebäudewert auf der Ebene der Bewertung damit unberücksichtigt. Der sich ergebende Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) wird mit der sogenannten Steuermesszahl, für die insbesondere für bebaute Wohngrundstücke ein Abschlag von 30 % vorgesehen ist, vervielfacht.
Aus diesen Veränderungen heraus hat die Gemeinde nun ihren Hebesatz vollkommen neu zu berechnen. Das Grundsteueraufkommen 2024 aus der Grundsteuer B beträgt ohne Nachzahlungen für frühere Jahre aktuell 546.635,56 Euro. Das ist der Maßstab, der den Hebesatzberechnungen zugrunde gelegt wird.
Zeitgleich ist auch der Hebesatz für die Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft neu zu berechnen.
Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen. Die Bewertung erfolgt hier auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Während im bisherigen Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber, seiner Familienangehörigen und die Altenteiler bei der Grundsteuer A mitbewertet worden sind, werden diese zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet.
Der Gemeinderat hat der öffentlichen Sitzung die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B zu beraten und zu beschießen. Diese werden dann in einer eigenen Hebesatzsatzung beschlossen, um die Grundlage für die Grundsteuer 2025 zu schaffen.
TOP 11 – Beratung und Beschluss über die Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2025 – 2026
Im Zweijahresrhythmus steht die Kalkulation der Abwassergebühren (Gebühr für das angefallene Schmutzwasser und Niederschlagswasser) an. Zuletzt wurde die Abwassergebühr im Jahr 2022 für die Jahre 2023 und 2024 geändert und entsprechend beschlossen. Nunmehr liegt eine neue Kalkulation für die Jahre 2025 und 2026 vor, die Grundlage für Veränderungen an der Abwassergebühr ist. In der Beratung sollen daher die neuen Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt werden.
TOP 12 – Beratung und Beschluss über die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) zum 01.01.2025
Die zum vorgenannten Tagesordnungspunkt 11 erfolgte Beratung und Beschlussfassung mündet noch in Form einer zu beschließenden Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde, die in diesem Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen werden soll.
TOP 13 – Beratung und Beschluss über die Erneuerung der EDV-Ausstattung für die Gemeindeverwaltung und ihre Einrichtungen
Die EDV-Ausstattung der Gemeindeverwaltung und der weiteren Einrichtungen der Gemeinde sind in die Jahre gekommen. Ende des Jahres laufen die Leasing-Verträge für die Hardware und Software aus. Im Gemeinderat wird darüber beraten, wie die EDV-Ausstattung der Gemeindeverwaltung für die nächsten Jahre aussehen soll.
TOP 14 – Haushalt 2025: Vorberatung Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan inkl. Investitionsplan mit mittelfristiger Finanzierungsplanung für die Jahre 2026 bis 2028
Der Haushalt für das Jahr 2025 steht in der Form nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR)/ Doppik/ doppische Buchführung im Entwurf bereit und wird in der Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt und erläutert. Der Haushalt 2025 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das aktuelle Jahr. Zugleich gibt die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2028. Der Haushaltsentwurf 2025 ist maßgelblich geprägt von den großen Projekten und Vorhaben in der Gemeinde (u.a. Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte, Breitbandausbau „Weiße Flecken“, „Haus der Vereine mit Bücherei“, Schaffung einer Flüchtlingsunterbringung, Instandsetzung Turn- und Festhalle Mochenwangen etc.).
TOP 15 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister