Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. Januar 2025 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus & Service“ –  Unterpunkt „Ratsinformationssystem (neu)“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

 

TOP 7 – Bebauungsplan „Gewerbeentwicklung Flst.Nrn. 1300/1 und 1302/1“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

– Abwägungsbeschluss zur Fassung vom 23.10.2024

– Satzungsbeschluss zur Fassung vom 23.10.2024

Zwei Gewerbetreibende aus der Gemeinde wollen ihre Gewerbebetriebe im nördlichen Bereich der Gewächshäuser der ehemaligen Gärtnerei am Steinhausener Weg sowie auf ein westlich an die ehemalige Gärtnerei angrenzenden Grundstück ansiedeln. An ihren derzeitigen Standorten sind keine Entwicklungspotentiale vorhanden. Sie streben an, weiterhin in der Gemeinde zu verbleiben. Für die Entwicklung der Gewerbefläche ist ein Bebauungsplanverfahren notwendig. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. April 2023 wurde eine Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 7. August 2023 wurde der Planentwurf zum Bebauungsplan vorgestellt und gleichzeitig die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden daraufhin zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Die öffentliche Auslegung fand vom 21. August bis 22. September 2023 statt.

Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen musste der Bebauungsplanentwurf überarbeitet werden. Aus diesem Grund wurde am 15. April eine erneute Auslegung mit der überarbeiten Fassung notwendig. Die erneute öffentliche Auslegung fand vom 6. bis 24. Mai 2024 statt. Die neuen Anregungen werden in der Sitzung vorgestellt und beraten.

Die dabei wiederum abgegebenen Stellungnahmen sowie eine weitere kleinere Planänderung wurden dann in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. November 2024 beraten. Die kleine Planänderung musste erneut ausgelegt werden, was in der Zeit von 25. November bis 6. Dezember 2024 stattfand. Zu dieser Änderung sind nochmals Stellungnahmen eingegangen, über die in der Sitzung beraten wird. Zugleich soll im letzten Schritt des Bebauungsplanverfahrens der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

TOP 8 – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der AGRI-PV-FREIFLÄCHENANLAGE „FRONHOFEN-LAILACHE FLST. 31“ in Fronreute

– Empfehlungsbeschluss an die Verbandsversammlung zum Aufstellungsbeschluss im Parallelverfahren gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 8 (3) BauGB

Auf einem landwirtschaftlichen Grundstück in Fronhofen soll eine Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage (AGRI-PV-FFA) errichtet werden. Der Vorhabenträger plant die Anlage auf dem Grundstück, das sieben Hektar hat. Die Anlage soll eine Leistung von 8,57 MWp haben. Bei der Fläche handelt es sich um intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche. Das Umfeld ist geprägt von landwirtschaftlich genutzter Fläche.

 

Der dafür notwendige vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Somit finden eine zweistufige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie eine Umweltprüfung statt. Zu Beginn des Verfahrens wird zeitgleich mit der Frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden ein Scoping-Termin durchgeführt, um den Rahmen für die Umweltprüfung festzulegen.

Im Flächennutzungsplan des GVV-Fronreute – Wolpertswende ist das Grundstück als Fläche mit der Zweckbestimmung „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan muss daher im Parallelverfahren zur Vorbereitung für den Bebauungsplan geändert. Das erfolgt über den gemeinsamen Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende.

 

TOP 9 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über den Wirtschaftsplan 2025

Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende der Gemeinde Wolpertswende wird der Wirtschaftsplan 2025 beraten, in dem die Investitionen für das kommende Jahr finanziell darstellt sind und sich die planmäßige wirtschaftliche Situation im Bereich der Wasserversorgung widerspiegelt. Ein Vertreter der Technischen Werke Schussental (TWS) wird den Wirtschaftsplan in der Sitzung vorstellen. Die TWS haben die kaufmännische Betriebsführung des Eigenbetriebs Wasserversorgung inne.

 

TOP 10 – Haushalt 2025:

Erneute Beratung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2025 inkl. Investitionsplan und Stellenplan mit Finanzierungsplanung für die Jahre 2026 bis 2028

Der Haushalt für das Jahr 2025 steht in der Form nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR)/ Doppik/ doppische Buchführung im Entwurf bereit und wird in der Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt und erläutert. Der Haushalt 2025 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das aktuelle Jahr. Zugleich gibt die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2028. Der Haushaltsentwurf 2025 ist maßgelblich geprägt von den großen Projekten und Vorhaben in der Gemeinde (u.a. Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte, Breitbandausbau „Weiße Flecken“, „Haus der Vereine mit Bücherei“, Schaffung einer Flüchtlingsunterbringung, Instandsetzung Turn- und Festhalle Mochenwangen etc.). In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2024 ist der erste Entwurf des Haushaltsplans vorgestellt und vorberaten worden. Zudem fand am 9. Januar 2025 eine Sitzung des Haushaltsausschusses statt, in der weitere Änderungen beraten wurden. In der Gemeinderatssitzung werden die Änderungen nochmals vorgestellt. In der dann folgenden Gemeinderatssitzung am 17. Februar 2025 soll der Haushalt beschlossen werden.

 

TOP 11 – „Haus der Vereine mit Bücherei“ in Wolpertswende

– Beratung und Beschluss über die Vergabe der verschiedenen Gewerke

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2024 wurde der Baubeschluss zum „Haus der Vereine mit Bücherei“ in Wolpertswende gefasst. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Juni 2024 wurde beschlossen, die für die Umbauarbeiten vorgesehen Gewerke auszuschreiben. Nach erst im Herbst erhaltener Baugenehmigung zum Bauvorhaben ist in der Zwischenzeit die Ausschreibung der verschiedenen Gewerke erfolgt. In der Gemeinderatssitzung werden die Ausschreibungsergebnisse vorgestellt. Zugleich sollen die einzelnen Gewerke vergeben werden.

 

TOP 12 – Beratung und Beschluss über die Beauftragung eines Dienstleisters mit dem Mähen der Sportplätze in Wolpertswende und Mochenwangen

Die Firma Hugo Adler Golfdienstleistungen GbR aus Ravensburg-Schmalegg hat seit 2018 das Mähen der Sportplätze in Wolpertswende und Mochenwangen übernommen. Die Gemeinde hat zuletzt in der Gemeinderatssitzung im März 2022 den Vertrag mit der Firma Hugo Adler Golfdienstleistungen GbR in einen 3-Jahres-Vertrag beginnend ab 2022 geändert und beschlossen. Der Vertrag ist mit Ablauf des vergangenen Jahres zu Ende gegangen. Nunmehr liegt ein neues Angebot für die nächsten drei Jahre vor, über das im Gemeinderat beraten werden soll.

 

TOP 13 – Mobilfunksituation in Wolpertswende: Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen

Am 19. September 2022 hat der Gemeinderat in seiner öffentliche Gemeinderatssitzung nach ausgiebiger, öffentlicher Diskussion, einen Standort für einen neuen Mobilfunkmast am Bauhofareal in Wolpertswende mehrheitlich beschlossen bzw. den früheren Beschluss vom 19. Oktober 2020 mit weiteren Regelungen bestätigt. Anfang des vergangenen Jahres 2024 fand erst die bautechnische Begehung durch die Beauftragten der Deutschen Telekom bzw. der DFMG Deutsche Funkturm GmbH am Bauhof statt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Anbindung des Mobilfunkmasts vorerst über Richtfunk erfolgen muss und nicht über einen Glasfaseranschluss. Über das weitere Vorgehen muss jetzt nochmals beraten und auch das weitere Vorgehen beschlossen werden, damit für alle Beteiligten klar ist, ob und wie es weitergehen kann.

 

TOP 14 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister