Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juni 2025 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus & Service“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem (neu)“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Beratung und Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Wolpertswende

Der kaufmännische Jahresabschluss bei der Wasserversorgung Wolpertswende liegt für das vergangene Jahr 2024 vor. Der Gemeinderat wird über den Jahresabschluss in der Sitzung beraten und festzulegen haben, wie der entstandene Jahresgewinn eingesetzt werden soll. Zugleich ist über die Entlastung der Betriebsleitung der Wasserversorgung (Bürgermeister und seine Verwaltung) für das vergangene Jahr zu entscheiden.

 

TOP 8 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens für das Jahr 2025

Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2025 hat das Landratsamt Ravensburg eine Darlehensaufnahme in Höhe von 559.500 Euro genehmigt. Das Investitionsvolumen aus dem Jahr 2024 verschob sich teilweise in das Jahr 2025. Im Jahr 2024 wurden mit einer Kreditaufnahme in Höhe von 240.000 Euro knapp 45.000 Euro mehr Kreditvolumen aufgenommen als letztendlich benötigt. Dieser „Rest“ wird für den Bedarf 2025 abgerechnet. Insgesamt wird dann ein Darlehensbedarf für das Jahr 2025 in Höhe von knapp 330.000 Euro gesehen. Dieser wird nun in einer Teilzahlung vor der Sommerpause für die anstehenden Investitionen in Höhe von etwa 105.000 Euro benötigt (besonders: Einbindung Druckminderschacht, Rückbau Brunnen Mochenwangen, Wasserleitungsquerungen im Zuge der Belagsarbeiten zwischen Wolpertswende und Vorsee und Hausanschlüsse). Eine zweite Teilzahlung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres in Höhe von 222.000 Euro notwendig.

 

TOP 9 – Beratung und Beschluss über die Zulässigkeit des Antrags auf Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) „Für Glasfaseranbindung des Mobilfunkmasts in Wolpertswende“ vom 7. Mai 2025

Wie berichtet haben die Vertrauenspersonen Ralf Heudorfer, Claudia Boog und Otto Burth der Gemeindeverwaltung Wolpertswende am 7. Mai 2025 einen Antrag auf Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) übergeben, das sich gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 20. Januar 2025 zur Anbindung des Mobilfunkmasts per Richtfunk richtet – „Für Glasfaseranbindung des Mobilfunkmasts in Wolpertswende“. Dabei ist das Bürgerbegehren mit 373 Unterschriften überreicht worden. Mit der Übergabe des Bürgerbegehrens hat die Gemeindeverwaltung die Zulässigkeit des Antrags zu prüfen. In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) finden sich in § 21 Regelungen über den Antrag auf Bürgerentscheid, die von der Gemeindeverwaltung zu prüfen sind und worüber der Gemeinderat zu entscheiden hat. Das Prüfungsergebnis wird in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die drei Vertrauenspersonen werden in der Gemeinderatssitzung zu ihrem Antrag auf Bürgerentscheid angehört. Danach hat der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

 

TOP 10 – Künftige Wärmeversorgung der Panoramahalle in Wolpertswende: Beratung und Beschluss zur Vergabe der Gewerke „Heizung und Sanitär“ und „Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (MSR)“

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. April 2025 wurde der Ausschreibungsbeschluss für die Umstellung der Wärmeversorgung für die Panoramahalle in Wolpertswende gefasst. Bislang ist die Panoramahalle mit Heizenergie über eine Öl-Heizung in der Alten Schule in Wolpertswende versorgt worden. In der Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Gaskessel sowie eine Brauchwasserwärmepumpe zur Warmwasserbereitung in der Panoramahalle vorzusehen und zu planen. Die Ausschreibung der Gewerke für die Umstellungsarbeiten ist erfolgt. In der Gemeinderatssitzung wird über die Vergabe der Gewerke „Heizung und Sanitär“ und „Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (MSR)“ und über die Zuschlagserteilung an die Firmen beraten.

 

TOP 11 – Flüchtlingsunterbringung: Beratung und Beschluss über die Ausschreibung „Abbruch Bestandsgebäude mit Neubau eines Mehrfamilienhauses zur Flüchtlings-unterbringung in Wolpertswende“

In der Gemeinderatssitzung am 3. Juni 2024 ist der Baubeschluss für den Abbruch des Bestandsgebäudes und den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft am gemeindeeigenen Grundstück in der Mochenwangener Straße in Wolpertswende gefasst worden. Das geplante Mehrfamilienhaus, das an der Stelle entstehen soll, soll rechnerisch 17 Wohnungen für bis zu 48 Personen beinhalten. Nach langer Vorbereitungszeit für den Bau der Flüchtlingsunterkunft soll nun im Gemeinderat die Ausschreibung für den Bau der Unterkunft bzw. des Mehrfamilienhauses beraten werden.

 

TOP 12 – Turn- und Festhalle Mochenwangen: Beratung und Beschluss über die Aus-schreibung des Gewerks „Sanierung der Prallwände mit Geräteraumtoren und Hallentüren“ sowie Festlegung und Ausschreibung von weiteren kleineren Maßnahmen

Bei der sicherheitstechnischen Überprüfung der Turn- und Festhalle Mochenwangen durch den Bayrischen Sportstätten Service am 28. Februar 2024 sowie am 3. April 2024 wurden zum Teil erhebliche sicherheitstechnische Mängel an der Halle, den Geräteraumtoren sowie an Sportgeräten festgestellt. Was die Sportgeräte anbelangt, wurden die Mängel vom Gemeindebauhof zum Teil bereits schon behoben bzw. Ersatzbeschaffungen wurden getätigt. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Mai 2024 ist über die Situation ausführlich berichtet und informiert worden. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Juni 2024 ist die grundsätzliche Vorgehensweise zur Behebung der sicherheitsrelevanten Mängel festgelegt worden. Die Gemeindeverwaltung hat sich nunmehr der Ausschreibung der verschiedenen Arbeiten angenommen und diese vorbereitet. In der Gemeinderatssitzung soll über den aktuellen Stand berichtet und die Ausschreibung der verschiedenen Arbeiten beraten werden.

 

TOP 13 – Beratung und Beschluss über die Anpassung der Essenspreise zum Kindergarten- und Schuljahr 2025/2026

Nach der letzten Anpassung der Essenspreise zum 1. September 2023 in der Mensa der Eugen-Bolz-Grundschule Mochenwangen sowie in den Kindertagesstätten in der Gemeinde muss aktuell wiederum eine Preisanpassung beraten werden. Die Essenspreise für das Essen über den Dornahof, Altshausen sind zum 1. Januar 2025 aufgrund von Tariflohnsteigerungen, höheren Sozialabgaben und wachsenden Kosten, z. B. für Versicherungen und auch für verschiedene Lebensmittelgruppen, erhöht worden. Die Essenspreise der Gemeinde sollten daher den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen und entsprechend für das neue Kindergarten- bzw. Schuljahr 2025/ 2026 wiederum angepasst werden.

 

TOP 14 – Beratung und Beschluss über die Kindergarten-Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/2026

Jedes Jahr findet die Beratung über den Kindergartenbedarfsplan im Gemeinderat statt. Dabei werden die aktuellen Kinderzahlen und die Prognosen in den Kindergärten in der Gemeinde dargestellt. Darüber hinaus findet ein Bericht über die Betreuungsformen für Kinder und Kleinkinder statt. Der Bedarfsplan gibt einen Ausblick über die Kindergartenbetreuung vor allem für das kommende Jahr. Der aktuelle Bedarfsplan geht besonders auf die anstehende Erweiterung der Betreuungsplätze mit dem Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte und mit der Interimskrippengruppe des Kindergartens „Sonnenstrahl“ am kath. Gemeindehaus „St. Lukas“ in Mochenwangen ein.

 

TOP 15 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister