Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden, kurzen öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29. November 2021 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ –  Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Beratung und Beschluss über die Bedarfsermittlung und über das Vorgehen zum möglichen Projekt Halle Mochenwangen

Die Turn- und Festhalle Mochenwangen ist deutlich in die Jahre gekommen. Viele bauliche und funktionelle Mängel treten inzwischen offen zutage. Abhilfe der Mängel ist meist nur mit äußert großem Aufwand und oft nur als Überbrückung möglich. Die Gemeindeverwaltung möchte nun in eine Bedarfsermittlung gehen, um mit allen Hallennutzern die Anforderungen für eine grundlegend sanierte bzw. neue Halle abzustimmen. Die Bedarfsermittlung ist notwendig für einen möglichen Grundsatzbeschluss zur Sanierung bzw. zum Bau und für die weitere bautechnisch und baurechtliche Begleitung. Die Gemeindeverwaltung sieht vor, dass nach dem Gemeinderatsbeschluss die Gespräche mit allen Hallennutzern (insbesondere Vereine und Schule) zu führen. Bis Sommer 2022 soll die Anforderungsliste für das Projekt aufgestellt sein.

TOP 8 – Personalangelegenheiten: Beratung und Beschluss über die Schaffung einer Stelle im Hauptamt und über die Stellenausschreibung

Im kommenden Jahr wird es aufgrund Eintritts in den Ruhestand zu Veränderungen im Vorzimmer des Bürgermeisters kommen. Bei den heutigen allgemeinen Personalsituationen und der sich ständig steigenden Aufgabenfülle möchte sich die Gemeindeverwaltung frühzeitig aufstellen und hat daher bereits Überlegungen in den Bereichen Hauptamt und Vorzimmer Bürgermeister angestellt. Dabei sind die Anforderungen u.a. im Standesamt und bei der Friedhofsverwaltung (steigende Qualifikationsanforderungen) näher betrachtet worden. Zugleich sind die Arbeitsmenge und Aufgabenerledigung im Hauptamt untersucht worden. Daraus abgeleitet schlägt die Gemeindeverwaltung vor, diesen Anforderungen personell zu stellen.

TOP 9 – Beratung und Beschluss über die Ermächtigung einer Kreditaufnahme der Gemeinde Wolpertswende

Aufgrund von Investitionstätigkeiten und Baugebietsentwicklungen (hier vor allem Grunderwerb und Planungskosten) der Gemeinde wird eine Kreditaufnahme durch die Gemeinde notwendig. Über die Kredithöhe sowie Kreditkonditionen wird im Gemeinderat beraten.

TOP 10 – Beratung und Beschluss über die Ermächtigung einer Kreditaufnahme des Eigenbetriebs Wasserversorgung

Im Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende wird ebenfalls wegen der laufenden Investitionen und Bautätigkeiten eine Kreditaufnahme erforderlich. Hier wird die Gemeindeverwaltung ebenfalls einen Vorschlag an den Gemeinderat unterbreiten.

TOP 11 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Hinweise zur Gemeinderatssitzung während der Coronasituation

Für die kommende Gemeinderatssitzung während der besonderen Corona-Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf:

  • In der Panoramahalle wird während der Gemeinderatssitzung regelmäßig gelüftet (nach ca. 30 Minuten für ca. 5 Minuten).
  • Unter den anwesenden Gemeinderäten, dem Verwaltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitzmöglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m untereinander eingerichtet.
  • Bitte tragen Sie bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske, Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10) oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95). Beim Verlassen des Sitzplatzes ebenfalls.
  • Während der öffentlichen Gemeinderatssitzung besteht für 20 Personen bzw. Zuhörer Sitzmöglichkeit in der Panoramahalle. Leider können wir während der Sitzung nicht mehr Sitzmöglichkeiten und auch nicht mehr Zuhörer bei Einhaltung der geltenden Corona-Regeln zulassen.
  • Zuhörer müssen sich wieder in eine Anwesenheitsliste eintragen. Die Sitzordnung der Zuhörer wird zu Zwecken einer möglichen Kontaktpersonennachverfolgung fotografiert.
  • Für die Beratung in der Halle sehen wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vor.
  • Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie sind die vorgenannten Regelungen unter Vorbehalt anderweitiger Regelungen. Es ist u.a. möglich, dass der Zutritt zur Gemeinderatssitzung auch unter die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) fallen wird.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister