Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Februar 2022 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie inzwischen ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.
Umgedrehte Reihenfolge der Tagesordnungspunkte: Mit dem Ausscheiden von Gemeinderat Christoph Weixler und der Verpflichtung von Daniel Eberle als neuen Gemeinderat und der fast gleichzeitigen Beratung der Bauplatzvergabethematik im Gemeinderat der Gemeinde Fronreute und unserer Gemeinde werden wir die öffentliche Tagesordnung zunächst mit den inhaltlichen Tagesordnungspunkten beginnen:
TOP 1 – Beratung und Beschluss über das Ausscheiden von Gemeinderat Christoph Weixler und Verabschiedung
Gemeinderat Christoph Weixler aus Mochenwangen hat um das Ausscheiden aus dem Gemeinderat gebeten, weil sein Lebensmittelpunkt künftig nicht mehr in der Gemeinde sein wird. Gemeinderat Christoph Weixler gehört dem Gemeinderat seit 2019 an.
TOP 2 – Nachrücken von Herrn Daniel Eberle in den Gemeinderat – Feststellung von eventuellen Hinderungsgründen (Beratung und Beschlussfassung) und Verpflichtung als Gemeinderat
Nach dem Ausscheiden von Gemeinderat Christoph Weixler ist sein Nachrücker Daniel Eberle aus Mochenwangen. Darüber wird in der Gemeinderatssitzung Beschluss gefasst und Herr Eberle anschließend auf sein Amt als Gemeinderat verpflichtet.
TOP 3 – Besetzung der Ausschüsse nach dem Ausscheiden von Gemeinderat Christoph Weixler
Mit dem Wechsel von Gemeinderat Christoph Weixler zu Daniel Eberle ist auch die Nachbesetzung in den verschiedenen Ausschüssen des Gemeinderats sowie in den Verbänden verbunden. Der Gemeinderat berät und beschließt über die Besetzung der freiwerdenden Sitze in den Ausschüssen und Verbänden.
TOP 4 – Baugebiet “Burggasse-Steigäcker”
– Beratungen zu den Vergabekriterien für die Bauplätze
– Beratungen zur Einteilung der Bauplatzpreis- Kategorien
Nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende und aufgrund der gerade anstehenden Ausschreibung der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet wird sich der Gemeinderat nun mit der Frage der Vermarktung der Bauplätze beschäftigen.
Um dem Anspruch, bezahlbaren, angemessenen Wohnraum für Einheimische und vor allem jungen Familien in ihrer Heimatgemeinde zu schaffen, gerecht zu werden, wurde eine Vergabe der Bauplätze im sogenannten „Einheimischenmodell“ entwickelt, welches die vergünstigte Veräußerung der Bauplätze (unter Verkehrswert) unter soziale Kriterien mit besonderer Gewichtung des Ortsbezugs der Kaufinteressenten als Bewertungskriterien innehat. Nachdem 2013 der Europäische Gerichtshof (EuGH) die hauptsächliche Berücksichtigung der Ortsansässigkeit als europarechtswidrig eingestuft hat, erfolgte 2017 die Ausarbeitung der sogenannten EU-Kautelen (Leitlinienkompromiss), die einen weitestgehend rechtssicheren Leitfaden zur Vergabepraxis für die Gemeinden darstellt. Des Weiteren gab es maßgebliche Gerichtsurteile zu den Vergabeweisen im „Einheimischenmodell“. Gleichzeitig wird empfohlen, diesen Leitfaden auch bei einer Vergabe von Bauplätzen nach dem vollen Wert zu Grunde zu legen. Aus diesem Grund wurde von der Verwaltung das „Punktemodell“ in Anlehnung an das sogenannte „Einheimischenmodell“ ausgearbeitet, das in der Gemeinderatssitzung zur Beratung steht.
TOP 5 – Haushalt 2022: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022
Am 31. Januar 2022 ist der Entwurf des Haushalts für das aktuelle Jahr im Gemeinderat vorgestellt und beraten worden. Nach den Änderungen aus dieser Sitzung steht nun in der kommenden Gemeinderatssitzung die Beschlussfassung über den Haushalt 2022 an.
Der Haushalt 2022 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das aktuelle Jahr. Zugleich gibt die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2025. Der aktuelle Haushaltsplanentwurf sieht nun auch eine Erhöhung der Realsteuern (Grundsteuern A und B und Gewerbesteuer) um 20 Prozentpunkte rückwirkend zum 1. Januar 2022 vor.
TOP 6 – Beratung und Beschluss über die Teilnahme an der Neubewerbung des Vereins Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e.V. als LEADER-Aktionsgruppe für die Förderperiode 2023-2027
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union u.a. zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Räume. Mit Hilfe dieses Programmes können mögliche kommunale, gewerbliche, vereinsseitige und private Vorhaben finanziell gefördert werden. Ländliche Regionen können sich um eine Aufnahme in das LEADER-Programm bewerben. Bereits seit der vergangenen Förderperiode 2014 – 2020 besteht eine LEADER-Region „Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e.V.“ Für die Neubewerbung der LEADER-Region haben sich über den Landkreis hinaus folgende Kommunen gefunden: Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Wilhelmsdorf und Wolpertswende (alle Landkreis Ravensburg), Bad Saulgau, Illmensee, Pfullendorf und Ostrach (Landkreis Sigmaringen) sowie Bad Schussenried, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen und Steinhausen an der Rottum (Landkreis Biberach). In der Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2020 hat die Gemeinde Wolpertswende ihr Interesse an der Neubewerbung für die Jahre 2023 bis 2027 beschlossen. In der Gemeinderatssitzung wird der aktuelle Stand zum Neubewerbungsprozess erläutert und über die Kostenübernahme für den Anteil der Regionalmanagementkosten für die kommenden Jahre bis 2027 zu beraten sein.
TOP 13 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.
Hinweise zur Gemeinderatssitzung während der aktuellen Coronasituation
Für die Gemeinderatssitzung während der besonderen Corona-Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf:
- Für Besucher/ Zuhörer gilt für den Besuch der öffentlichen Gemeinderatssitzung die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). Vor Zutritt zur öffentlichen Gemeinderatssitzung ist daher ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis von Getesteten vorzulegen.
- Für die Gemeinderäte gilt ebenfalls die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). Alle Gemeinderäte und beteiligten Verwaltungsmitarbeiter informieren bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung, dass sie allesamt geimpft sind.
- Während der Gemeinderatssitzung ist das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95) für Besucher/ Zuhörer verpflichtend.
- In der Panoramahalle wird während der Gemeinderatssitzung regelmäßig gelüftet (nach ca. 30 Minuten für ca. 5 Minuten).
- Unter den anwesenden Gemeinderäten, dem Verwaltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitzmöglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m untereinander eingerichtet.
- Während der öffentlichen Gemeinderatssitzung besteht für 20 Personen bzw. Zuhörer Sitzmöglichkeit in der Panoramahalle. Leider können wir während der Sitzung nicht mehr Sitzmöglichkeiten und auch nicht mehr Zuhörer bei Einhaltung der geltenden Corona-Regeln zulassen.
- Zuhörer müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Die Sitzordnung der Zuhörer wird ggf. zu Zwecken einer möglichen Kontaktpersonennachverfolgung fotografiert.
- Für die Beratung in der Halle sehen wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vor.
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister