Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. März 2022 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ – Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Informationen zur Flüchtlingssituation in Folge des Ukraine-Krieges

Die Gemeindeverwaltung wird aktuell über die Flüchtlingssituation in Folge des Kriegs in der Ukraine informieren und einen Überblick über die weiteren Maßnahmen der Gemeindeverwaltung geben.

 

TOP 8 – Beratung und Beschluss über die Vorschläge und Anregungen der Einwohnerversammlung vom 22. Februar 2022

Am 22. Februar 2022 fand die Einwohnerversammlung zum Bebauungsplanverfahren „Burggasse-Steigäcker“ und zur dort befindlichen Streuobstwiese statt. Gemäß der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat daraufhin über die Vorschläge und Anregungen der Einwohnerversammlung zu beraten. In diesem Tagesordnungspunkt wird darüber beraten und die Einwohnerversammlung auch zu einem förmlichen Abschluss gebracht.

 

TOP 9 – Beratung und Beschluss über den künftigen Abschluss von Hausanschlussverträgen von nicht-förderfähigen Hausanschlüssen im Zuge des Breitbandausbaus in der Gemeinde

Am 19. Oktober 2020 hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ den Breitbandausbau der sog. „weißen Flecken“ – unterversorgte Gebiete, die unter 30 Mbit/s liegen – gemäß der erstellten Ausbaupläne für Vorsee und Niedersweiler in Wolpertswende sowie für einen Großteil von Mochenwangen und für Gewerbegebiete in Wolpertswende und Mochenwangen beschlossen. Inzwischen sind die Förderzusagen vorhanden, die Ingenieurleistungen wurden ausgeschrieben und an das Büro Zimmermann aus Amtzell vergeben. Die Ausschreibung der Ausbauarbeiten wird derzeit vorbereitet. In der Gemeinderatssitzung wird über Hausanschlussverträge für die Grundstückseigentümer von Glasfaserhausanschlüsse beraten. In den nächsten Monaten sind auch öffentliche Informationsveranstaltung für alle Eigentümer der betroffenen Maßnahmen vorgesehen. Die Informationsveranstaltungen werden in Abstimmung mit dem Büro Zimmermann geplant. Informationen erfolgen über Anschreiben der Eigentümer und über das Mitteilungsblatt und die Internetseite der Gemeinde.

 

TOP 10 – Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB): Beratung und Beschluss über die Änderung und Verlängerung des Zuschussgebervertrags

Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) betreibt den Schienenpersonennahverkehr seit dem 1. Juni 1997 zwischen den Bahnhöfen Friedrichshafen-Hafen und Aulendorf. Die Leistungen der BOB konnten in der Vergangenheit nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden und auch künftig ist dies nicht zu erwarten. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn hat ihren Betrieb am 1. Juli 1993 zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravensburg aufgenommen. Aufgrund des verkehrswirtschaftlichen Erfolges wurde das Bedienungsgebiet ab dem 1. Juni 1997 im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen Hafen erweitert. Voraussetzung hierfür waren finanzielle Beteiligungen der von der Ausweitung begünstigten Städte und Gemeinden. Für das Nordgebiet (Ravensburg-Aulendorf) trifft dies auf eine Zuschussgebergemeinschaft bestehend aus dem Landkreis Ravensburg, den Städten Ravensburg, Weingarten und Aulendorf sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Wolpertswende und – aufgrund einer besonderen vertraglichen Regelung – auf die Gemeinde Fronreute zu.

Nach dem abgeschlossenen Zuschussgebervertrag der Nordgemeinden verständigen sich die Vertragspartner spätestens mit dem Ablauf des Fahrplanjahres 2020/21 (also bis Dezember 2021) darauf, ob und zu welchen Bedingungen die Laufzeit dieses Vertrages verlängert wird oder ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden soll.

Die BOB verdeutlichte bei einer Besprechung der Vertreter des Nordgebiets die Notwendigkeit der Anpassung des Betriebskosten-Zuschusses auch angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und, um über den Planungszeitraum bis ca. 2026 ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Der Vorschlag beziffert konkret die Anpassung des Zuschusses in dem Jahr 2022 um ca. 35 Prozent und die Anpassung in den Folgejahren nach den bisherigen Indexierungsbestimmungen ergänzt um die Stromkosten. Die Erforderlichkeit der Änderungen ergibt sich insbesondere aus der Elektrifizierung des Verkehrsbetriebs (Südbahn). Die Elektrifizierung ist als Antriebsart in den Vertrag einzubeziehen. Sie führt zu steigenden Kosten für die Beschaffung der elektrischen Triebfahrzeuge, die Stromzuführung und -bereitstellung (Fahrleitungen, Unterwerke, Speiseleitungen u. a.) sowie für das Zugpersonal. Über die Anpassung des Zuschusses der Gemeinde Wolpertswende an die BOB wird in der Sitzung beraten.

 

TOP 11 – Beratung und Beschluss über die Beauftragung eines Dienstleisters mit dem Mähen der Sportplätze in Wolpertswende und Mochenwangen

Die Firma Hugo Adler Golfdienstleistungen GbR aus Ravensburg-Schmalegg hat seit 2018 das Mähen der Sportplätze in Wolpertswende und Mochenwangen übernommen. Die Gemeinde hat bislang den Vertrag mit der Firma Hugo Adler Golfdienstleistungen GbR von Jahr zu Jahr verlängert. Dabei hatten die Vertreter der Firma immer im zeitigen Frühjahr nach dem Stand bei der Gemeindeverwaltung bzw. beim Gemeindebauhof gefragt. Die Beauftragung erfolgte meist kurz vor der Mähsaison. Die Firma hat dieses Jahr ein Angebot für einen 3-Jahres-Vertrag beginnend ab 2022 vorgelegt. Über dieses Angebot wird in der Gemeinderatssitzung beraten.

 

TOP 12 – Beratung und Beschluss über eine Abschnittsbildung nach § 37 II KAG des Brunnenwegs im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen ist auch der Ausbau und die sog. erstmalige, endgültige Herstellung des Brunnenwegs thematisiert worden. Dieser erstmalige Ausbau des Brunnenwegs nach den straßenrechtlichen Erfordernissen hat erschließungsbeitragsrechtliche Folgen, über die seit ganz geraumer Zeit mit Anwohnern des Brunnenwegs verhandelt wird. Aus beitragsrechtlicher Sicht ist noch der formale Gemeinderatsbeschluss über den Ausbauabschnitt am Brunnenweg zwischen der Gröberstraße und dem Fasanenweg zu fassen.

 

TOP 13 – Mobilfunksituation in Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Rücknahme der zeitweisen Aussetzung des Verfahrens zur Errichtung einer Mobilfunkanlage und Terminierung einer öffentlichen Informationsveranstaltung

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 19. Oktober 2020 zur möglichen Errichtung einer Mobilfunkanlage in Wolpertswende hat die Gemeindeverwaltung zur Aufgabe bekommen, eine Informationsveranstaltung dazu zu organisieren. Am 1. Februar 2021 hat der Gemeinderat aufgrund der Einschränkungen der Corona-Pandemie eine Aussetzung des Verfahrens beschlossen, denn mit den Einschränkungen konnte die notwendige und gebotene Form der öffentlichen Diskussion, insbesondere die Organisation von Informationsveranstaltungen, nicht ermöglicht werden. Mit den aktuell angekündigten Lockerungen im Zuge der Corona-Pandemie beabsichtigt die Gemeindeverwaltung das Thema nunmehr wieder anzugehen und auch zeitnah zu einem Abschluss führen zu wollen. Dazu ist auch die Rücknahme des Gemeinderatsbeschlusses vom 1. Februar 2021 notwendig. Der Gemeinderat wird über die Rücknahme der Verfahrensaussetzung und über die Terminierung und Organisation der öffentlichen Informationsveranstaltung beraten.

 

TOP 14 – Informationen zum Stand von laufenden Projekten und Aufgaben der Gemeinde Wolpertswende

Die Gemeindeverwaltung wird künftig zum Ende eines Quartals einen Überblick über den Stand der laufenden Projekte und Aufgaben der Gemeinde geben.

 

TOP 15 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Hinweise zur Gemeinderatssitzung während der aktuellen Coronasituation

Für die Gemeinderatssitzung während der besonderen Corona-Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf:

  • Für Besucher/ Zuhörer gilt für den Besuch der öffentlichen Gemeinderatssitzung die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) in der aktuellen Warnstufe nicht mehr.
  • Während der Gemeinderatssitzung ist das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95) für Besucher/ Zuhörer verpflichtend.
  • In der Panoramahalle wird während der Gemeinderatssitzung regelmäßig gelüftet (nach ca. 30 Minuten für ca. 5 Minuten).
  • Unter den anwesenden Gemeinderäten, dem Verwaltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitzmöglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m untereinander eingerichtet.
  • Während der öffentlichen Gemeinderatssitzung besteht für 20 Personen bzw. Zuhörer Sitzmöglichkeit in der Panoramahalle. Leider können wir während der Sitzung nicht mehr Sitzmöglichkeiten und auch nicht mehr Zuhörer bei Einhaltung der geltenden Corona-Regeln zulassen.
  • Zuhörer müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Die Sitzordnung der Zuhörer wird ggf. zu Zwecken einer möglichen Kontaktpersonennachverfolgung fotografiert.
  • Für die Beratung in der Halle sehen wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vor.

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister