In der kommenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. Mai 2022 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ – Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Gemeindebauhof: Beratung und Beschluss über die Beschaffung einer Geräteträgerraupe im Rahmen des Beschaffungskonzepts

In der öffentlichen Gemeinderatssitzungen am 22. Februar 2021 ist das Beschaffungskonzept für Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen und Maschinen für die nächsten Jahre für den Gemeindebauhof beraten worden. Dem Konzept folgend steht nunmehr die Beschaffung einer sog. Geräteträgerraupe als Ersatz für verschiedene Gerätschaften im Bauhof und zur Entlastung und zur Arbeitssicherheit der Arbeiten in unwägbarem und schwierigem Gelände zur Beratung im Gemeinderat an.

 

TOP 8 – Beratung und Beschluss über die Auftragsvergabe der Umrüstung auf Digitalfunk bei der Freiwilligen Feuerwehr Wolpertswende / Mochenwangen

Die analogen 4m-Funkgeräte in den Einsatzfahrzeugen und Feuerwehrhäusern in der Freiwilligen Feuerwehr müssen auf Digitalfunk BOS umgerüstet werden. Der analoge Funk entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an Verfügbarkeit und Datenschutz. Der Digitalfunk ist im Gegensatz zur bisher genutzten Analogfunk verschlüsselt. Weiter ergeben sich einsatztaktische Vorteile. In allen Landkreisen erfolgt derzeit die Umrüstung der Feuerwehren von Analogfunk auf Digitalfunk. Über diese Umrüstung wird im Gemeinderat beraten werden.

 

TOP 9 – Beratung und Beschluss zur Rückdelegation der Zuständigkeit als Untere Straßenverkehrsbehörde vom Gemeindeverwaltungsverband an das Landratsamt Ravensburg

Nach dem Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung vom 17.12.1990 können Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 5.000 Einwohnern zu örtlichen Straßenverkehrsbehörden erklärt werden. Der Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende hat im Jahr 1991 beschlossen, die Zuständigkeitsübertragung auf den Gemeindeverwaltungsverband zu beantragen. 1992 wurde die Übertragung der Zuständigkeit vom Regierungspräsidium Tübingen bestätigt.

Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden sind zuständig für die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde soweit sich die Maßnahmen auf Gemeindestraßen und öffentliche Verkehrsflächen, die nicht öffentliche Straßen sind, beziehen und sich nicht unmittelbar auf den Verkehr auf Straßen höherer Verkehrsbedeutung auswirken. Weiter sind sie zuständig für Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Beide Gemeindeverwaltungen sehen die vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Zuständigkeit, nämlich die Besetzung mit ausreichend geeigneten Fachkräften nicht mehr für gegeben an. In der Vergangenheit war auch die notwendige Fachkunde nicht immer gegeben und konnte auch nicht erlangt werden. Die Gemeindeverwaltungen konnten ihre Aufgaben oftmals nur mit der Unterstützung des Landratsamtes Ravensburg wahrnehmen. Aus diesen Gründen bringen die Gemeindeverwaltungen Fronreute und Wolpertswende nun die Rückdelegation der Zuständigkeit an das Landratsamt Ravensburg in die Beratung.

 

TOP 10 – Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Die Gemeinde muss für Obdachlose und Flüchtlinge geeignete Räumlichkeiten schaffen und vorhalten und diese dort unterbringen. Die Unterbringung erfolgt per Gesetz. Dazu sind auch nähergehende Regelungen in einer Satzung in der Gemeinde zu fassen. 2018 hat die Gemeinde Wolpertswende erstmals eine Satzung für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte beschlossen und dabei auch Gebührensätze festgelegt, die nunmehr grundlegend überarbeitet werden mussten. Es steht daher eine Neufassung der Satzung an.

 

TOP 11 – Strombezug für die kommunalen Einrichtungen und Anlagen für die Lieferjahre 2023-2024

– Durchführung der Ausschreibung und Auftragsvergabe (Beteiligung an einer Einkaufsgemeinschaft mit weiteren Gemeinden im Landkreis)

Alle zwei Jahre steht die sog. Bündelausschreibung über die Stromlieferverträge der Gemeinde für ihre Einrichtungen und Anlagen, wie u.a. die Straßenbeleuchtung, aus. Seit Jahren beteiligt sich die Gemeinde an einer Einkaufsgemeinschaft über den Landkreis Ravensburg hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Ausschreibung der Leistungen. In der Gemeinderatssitzung geht es um die neuerliche Beauftragung und die Beratung über den Anteil des konventionellen Stroms und Ökostroms.

 

TOP 12 – Projekt “Solidarische Gemeinden” in den Gemeinden Fronreute und Wolpertswende: Sachstandsbericht und Beratung über das weitere Vorgehen

Die Caritas Bodensee-Oberschwaben hat sich nach dem Rückzug der „Zuhause Leben Stellen“ in den Pflegestützpunkt des Landkreises Ravensburg Gedanken gemacht, wie der demografische Wandel, das Thema Pflege und das seniorenpolitische Konzept in Einklang gebracht und vorangetrieben werden kann. Gerade die Unterstützung für die Gemeinden steht dabei im Mittelpunkt. Mit dem Projekt „Solidarische Gemeinden“ soll in enger Kooperation mit interessierten Kommunen ein Impuls für eine seniorengerechte Gemeindeentwicklung gesetzt werden. Die Caritas hat hierzu eine neue Stelle geschaffen, die die Koordinierung übernimmt und die fast vollständig vom Landkreis Ravensburg unterstützt und finanziert wird. Die Gemeinde Wolpertswende möchte schon seit längerer Zeit in ein seniorenpolitisches Konzept/ Altenhilfekonzept (insbesondere durch die Überlegungen für das brachliegende Grundstück des ehemaligen katholischen Kindergartens „Haus Mariengart“ in Mochenwangen) einsteigen. Der Gemeinderat hat daher im Dezember letzten Jahres das mit der Gemeinde Fronreute gemeinsam aufgezogene Projekt „Solidarische Gemeinde“ beschlossen. Inzwischen gibt es eine Ansprechpartnerin für Fronreute und Wolpertswende, die ihre Arbeit zum 1. Juni dieses Jahres aufnehmen wird. Die Ansprechpartnerin soll dabei von einer Steuerungsgruppe begleitet werden, über deren Besetzung in der Gemeinderatssitzung beraten wird.

 

TOP 13 – Bestellung von stellvertretenden Hauptamtsleiterin Annika Steinhauser zur Standesbeamtin der Gemeinde Wolpertswende

Neben Claudia Kruspel, Monika Schnetz und Ines Hauchler als Vollstandesbeamtinnen in der Gemeindeverwaltung soll die neue stellvertretende Hauptamtsleiterin Annika Steinhauser die Aufgaben einer Vollstandesbeamtin übernehmen und künftig auch Hauptansprechpartnerin in den Angelegenheiten des Standesamtes sein. Hierzu ist eine förmliche Bestellung durch den Gemeinderat erforderlich.

 

TOP 14 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister