Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden, kurzen öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. Oktober 2021 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie inzwischen ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.
TOP 7 – Bebauungsplan “Burggasse-Steigäcker” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
– Abwägungsbeschluss zur Fassung vom 01.07.2021
– Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch mit der Fassung vom 14.09.2021
Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende beschlossen. Zwischenzeitlich wurden einige Gutachten durchgeführt, es hat Vorbesprechungen mit dem Landratsamt Ravensburg gegeben und der Gemeinderat Wolpertswende hat sich in mehreren Sitzungen über die Gestaltung des Bebauungsplanes beraten. Zuletzt wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. Januar 2021 über den städtebaulichen Entwurf (Planteil und Textteil) für das Baugebiet beraten. Auf dieser Grundlage sind die Erschließungsplanung sowie der Plan- und Textteil des Bebauungsplanes zu einem Abschluss gebracht worden.
Am 19. April 2021 hat der Gemeinderat ist der sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das weitere förmliche Verfahren zum Bebauungsplan gefasst worden. Mit dem Beschluss wurde der Bebauungsplan öffentlich für jeden zugänglich gemacht und in einer bestimmten Frist wurden Stellungnahmen und Anregungen von Behörden zum aktuellen Planstand eingeholt, die für die Gemeinderatssitzung am 19. Juli 2021 aufbereitet worden sind. Mit der am 19. Juli 2021 beschlossenen Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ging zugleich nochmals eine öffentliche Auslegung des geänderten Planwerks einher. Die in dieser Zwischenzeit eingegangenen Stellungnahmen zur abgeänderten Planung werden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung wiederum vorgestellt, beraten und in die erforderliche Abwägung gebracht.
TOP 8 – Beratung und Beschluss über die Anträge der Vereine im Rahmen der Investitionsförderung (Vereinsförderung der Gemeinde) für 2022
Mit der Neufassung der Vereinsförderung der Gemeinde im November 2019 hat die Gemeinde auch die Wiederaufnahme einer finanziellen Förderung von Investitionen der örtlichen Vereine in der Vereinsförderung verankert. Die Anträge müssen bis zum 30. September eines Jahres für das darauffolgende Jahr eingereicht werden. In diesem Jahr ist ein Antrag von einem Verein mit der Bitte um finanzielle Unterstützung im Rahmen der Investitionsförderung für das Jahr 2022 gestellt worden, über den es nun im Gemeinderat zu beraten und beschließen gilt.
TOP 9 – Beratung und Beschluss über das Vorgehen hinsichtlich der Nutzungsentschädigungen und Betriebskostenzuschüssen an und von Vereinen in der Gemeinde für das Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Hinsichtlich der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit der gemeindlichen Einrichtungen (insbesondere die beiden Hallen betreffenden) durch die Corona-Pandemie hat die Gemeinde bislang darauf verzichtet, die Nutzungsentgelte für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen durch die örtlichen Vereine für dieses Jahr in Rechnung zu stellen. Zugleich steht auch noch die Zahlung der Betriebskostenzuschüsse an die Vereine aus, da zunächst die weitere Situation der Corona-Einschränkungen bewertet werden sollte. Bereits in vorausgegangenen Beratungen im Gemeinderat erfolgte die Verständigung, die Lage zunächst abzuwarten und zu prüfen. Die Gemeindeverwaltung legt nun einen Vorschlag zur Handhabung der Betriebskostenzuschüsse an die Vereine und der Nutzungsentgelte von den Vereinen für dieses Jahr vor.
TOP 10 – Beratung und Beschluss über die Einführung von Fahrradleasing/Job-Bike für die Beschäftigten und Beamten der Gemeinde Wolpertswende
– Grundsatzbeschluss
Mit einer jüngsten Änderung des Tarifvertrags im öffentlichen Dienst besteht nun die Möglichkeit, den Beschäftigten der Gemeindeverwaltung und der weiteren gmeeindlichen Einrichtungen ein Dienstradangebot in Form von Fahrrad-Leasing durch Entgeltumwandlung zu ermöglichen.
Einige Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung haben Interesse an der Möglichkeit eines solchen „Job-Bikes“ geäußert. Die Gemeindeverwaltung möchte ihren Beschäftigten das Angebot eines Fahrradleasings/ „Job-Bike“ ermöglichen, was einem Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat für die übertarifliche Leistung und die Möglichkeit dieses geldwerten Vorteils bedarf.
Hinweise zur Gemeinderatssitzung während der Coronasituation
Für die kommende Gemeinderatssitzung während der besonderen Corona-Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf:
- In der Panoramahalle wird während der Gemeinderatssitzung regelmäßig gelüftet (nach ca. 30 Minuten für ca. 5 Minuten).
- Unter den anwesenden Gemeinderäten, dem Verwaltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitzmöglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m untereinander eingerichtet.
- Bitte tragen Sie bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske, Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10) oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95). Beim Verlassen des Sitzplatzes ebenfalls.
- Während der öffentlichen Gemeinderatssitzung besteht für 20 Personen bzw. Zuhörer Sitzmöglichkeit in der Panoramahalle. Leider können wir während der Sitzung nicht mehr Sitzmöglichkeiten und auch nicht mehr Zuhörer bei Einhaltung der geltenden Corona-Regeln zulassen.
- Zuhörer müssen sich wieder in eine Anwesenheitsliste eintragen. Die Sitzordnung der Zuhörer wird zu Zwecken einer möglichen Kontaktpersonennachverfolgung fotografiert.
- Für die Beratung in der Halle sehen wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vor.
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister