Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. September 2022 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie inzwischen ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Beratung und Beschluss über die Neustrukturierung der Gutachterausschüsse im Landkreis Ravensburg und Vorbereitung der Kooperation im westlichen Landkreis Ravensburg
Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dabei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschusswesen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erbschaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Daten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Organisation konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutachterausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen.
Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Voraussetzungen für die Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutachterausschusswesens zu ermöglichen. Es wurde u.a. ein zusätzlicher Absatz in die Verordnung aufgenommen, wonach eine sachgerechte Aufgabenerfüllung eine geeignete Personal- und Sachausstattung sowie eine ausreichende Anzahl von auswertbaren Kauffällen voraussetzt. Laut Einzelbegründung kann davon ausgegangen werden, dass zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen.
Vor diesem Hintergrund soll ein gemeinsamer Gutachterausschuss für das Schussental und den westlichen Landkreisgebildet werden. Im östlichen Landkreis wurde ein Gutachterausschuss westliches Allgäu bereits gebildet. Im westlichen Landkreis erklärt sich die Stadt Ravensburg bereit, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens zur Erfüllung zu übernehmen. Der Aufgabenübergang soll zum 01.07.2023 erfolgen, so dass die bisherigen Gutachterausschüsse ihre regulären Bodenrichtwerte für die Periode 2021/2022 bis spätestens 30.06.2023 noch selber ermitteln und veröffentlichen können. Ab 01.07.2023 übernimmt dann der Gutachterausschuss der Stadt Ravensburg sämtliche Aufgaben, vor allem die Führung der Kaufpreissammlung ab der Bodenrichtwertperiode 2023/2024.
Um ein arbeitsfähiges Gremium zu gewährleisten, soll der künftige Gutachterausschuss neben den Gutachtern der Finanzverwaltung nicht mehr als 40 Mitglieder umfassen. Den teilnehmenden Kommunen soll ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung eingeräumt werden. Die Absichtserklärungen sollen im 3. Quartal 2022 durch die jeweiligen Gemeinden abgegeben und die entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg unterzeichnet werden. Parallel wird die Ausarbeitung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie die Vorbereitung aller erforderlichen Maßnahmen für den Zusammenschluss auf Arbeitsebene vorangetrieben. Über diese Neustrukturierung hat der Gemeinderat zu beraten und beschließen.

TOP 8 – Mobilfunksituation in Wolpertswende: Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen zur Zurverfügungstellung eines Grundstücks der Gemeinde für einen Mobilfunkstandort in Wolpertswende
Nach der öffentlichen Informationsveranstaltung am 5. Juli 2022 zur Mobilfunksituation in Wolpertswende soll nunmehr die Beratung über die Veranstaltung und die insgesamt aufgeworfenen Fragen aus der Gesamtthematik Mobilfunk erfolgen. Im Kern geht es nach wie vor darum, ob die Gemeinde Wolpertswende ihr Grundstück am Bauhof in Wolpertswende für die Errichtung einer Mobilfunkanlage zur Verfügung stellt oder nicht. Der Mobilfunkstandort dient in der Hauptsache der Verbesserung der Mobilfunkversorgung für den Ortsteil Wolpertswende. Darüber hinaus sind inzwischen Forderungen nach Aufstellung eines Mobilfunkkonzepts über die Gesamtgemeinde aufgekommen, über die es auch zu beraten gilt. Im Gemeinderat soll das weitere Vorgehen dazu beraten und beschlossen werden.

TOP 9 – Beratung und Beschluss über die Vergabe der Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende laufen gut voran. Zur Erschließung des Baugebiets gehört auch die Montage der Straßenbeleuchtung. Die Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung mussten im Nachgang zu den eigentlichen Erschließungsarbeiten noch ausgeschrieben werden. Die eingegangenen Angebote werden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die Vergabe der Arbeiten muss in der Sitzung beschlossen werden.

TOP 10 – Beratung und Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens für die Gemeinde Wolpertswende
Besonders aufgrund der zügig voranschreitenden Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ hat die Gemeinde derzeit hohe Auszahlungen durch Abschlagszahlungen für die Baufirma zu tätigen. Aufgrund des beim Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg anhängigen Normenkotrollantrags gegen den Bebauungsplan „Burggasse-Steigäcker“ können die Grundstücke nicht wie geplant parallel vermarktet und veräußert und damit parallel Einzahlungen im Jahr 2022 eingenommen werden. Eine Kreditaufnahme am Kapitalmarkt wird daher für die Gemeinde in den kommenden Wochen wohl unumgänglich werden. Im Gemeinderat soll ein Beschluss zur möglichen Aufnahme eines Kredits in Höhe bis zu 1.600.000 Euro beraten und beschlossen werden.

TOP 11 – Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“: Beratung und Beschluss zur Teilnahme am Projektaufruf 2022
Der Gemeinderat hat in der vergangenen öffentlichen Sitzung vom 1. August 2022 über die Bedarfsermittlung zur Halle Mochenwangen beraten. Aktuell erarbeitet die Gemeindeverwaltung eine Übersicht über die möglichen, in Fragen kommenden Förderprogramme für das Projekt Halle Mochenwangen.
Aufgrund der Nähe zur Eugen-Bolz-Grundschule Mochenwangen und der Verpflichtung zum Angebot von Schulsport sowie der überwiegenden Vereinsnutzung soll die Ausrichtung der Halle hauptsächlich sportlich sein. Die Gemeindeverwaltung sieht daher die Möglichkeit, einen Antrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen. Dieses Programm wurde am 28. Juli 2022 veröffentlicht. Die Gemeinde möchte die Chance wahren, einen Hallenneubau über das Förderprogramm fördern zu lassen. Darüber wird im Gemeinderat beraten. Die Teilnahme am Förderprogramm muss vom Gemeinderat beschlossen werden.

TOP 12 – Informationen zum Stand von laufenden Projekten und Aufgaben der Gemeinde Wolpertswende
Die Gemeindeverwaltung gibt zum Ende eines Quartals einen Überblick und informiert über den Stand der laufenden Projekte und Aufgaben der Gemeinde.

TOP 13 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister