Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Februar 2023 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ – Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.
TOP 7 – Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde: Sachstandsbericht
In der Gemeinderatssitzung wird ein aktueller Bericht zur Situation der Flüchtlingsunterbringung im Landkreis und in der Gemeinde erfolgen. Der Landkreis bereitet derzeit die Panoramahalle als Behelfsunterkunft für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen vor. Für die vorläufige Unterbringung ist der Landkreis zuständig. Zugleich werden aktuelle Zahlen zur Aufnahmeverpflichtung vorgestellt.
TOP 8 – Beratung und Beschluss über den Brandschutzbedarfsplan 2023 – 2027 der Feuerwehr Wolpertswende
Der Brandschutzbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten‚ örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) der Feuerwerh in der Gemeinde und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch-und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Die Personalstrukturen der beiden Abteilungen Wolpertswende und Mochenwangen mit ihrer Ausstattung werden darin dargestellt und die Leistungsfähigkeit der beiden Abteilungen bewertet. Berücksichtigt wird dabei aber auch die Unterstützung durch die Nachbargemeinden im überörtlichen Bereich. Hieraus ergeben sich dann für die nächsten fünf Jahre die Anforderungen an die Ausstattung oder die Notwendigkeit von Ersatzbeschaffungen. Der Brandschutzbedarfsplan erstreckt sich immer über fünf Jahre (hier neu von 2023 bis 2027) und wird nun in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und beraten.
TOP 9 – Beratung und Beschluss über die Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 für die Abteilung Mochenwangen der Feuerwehr Wolpertswende
Das Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg sieht vor, dass jede Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten hat. Für die Gemeinde Wolpertswende wurde im aktuellen Brandschutzbedarfsplan ermittelt und festgeschrieben, welche konkreten Maßnahmen hierzu erforderlich sind. Ein wesentlicher Bestandteil einer leistungsfähigen Feuerwehr ist deren Ausstattung mit entsprechenden Fahrzeugen. Das jetzige Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 der Feuerwehrabteilung Mochenwangen ist mittlerweile 32 Jahre alt und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Es ist reparaturanfällig und stellenweise sind Ersatzteile sehr schwer zu besorgen. Aufgrund des Alters und aus Erfahrungen aus der Vergangenheit ist mit weiteren hohen Kosten zu rechnen. Im Jahr 2013 wurde für die Abteilung Wolpertswende ein neues Löschgruppenfahrzeug LF 10 und im Jahr 2019 für die Abteilung Mochenwangen ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug TSF beschafft. Der Brandschutzbedarfsplan sieht primär die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 für die Abteilung Mochenwangen als Ersatz für das alte Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 vor. Aus dem Brandschutzbedarfsplan ist ersichtlich, dass mittlerweile über 70 % der Einsätze einer Technischen Hilfeleistung (Sturm/Unwetter, Verkehrsunfälle, Ölunfälle usw.) zugrunde liegen. Diese Einsätze haben die letzten Jahre zugenommen und man kann davon ausgehen, dass sie in Zukunft tendenziell steigen werden. Unter diesem Gesichtspunkt wird empfohlen, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 zu beschaffen. Ein Löschgruppenfahrzeug LF und ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF unterscheiden sich nur in der Beladung. Beide sind Löschfahrzeuge mit Gerätschaften zur Brandbekämpfung für eine Gruppe und mit mindestens vier Atemgeräten ausgestattet. Das Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF hat für die technischen Einsätze zusätzliche Werkzeuge und Geräte geladen. In der Gemeinderatssitzung soll der Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit die Vorbereitungen zur Ausschreibung des Fahrzeugs beginnen können.
TOP 10 – Baugebiet „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen: Beratung und Beschluss zur Vergabe der Erschließungsarbeiten
Mit dem Ausschreibungsbeschluss für die Arbeiten zur Altlastensanierung und zur Erschließung des Baugebiets „Am Brunnenweg“ im november vergangenen Jahres ist nunmehr die Ausschreibung erfolgt. In der Gemeinderatssitzung wird über die Vergabe der Arbeiten an eine entsprechende Tiefbaufirma beraten. Vorgesehen ist, dass die Arbeiten bereits zum 1. März 2023 beginnen. Zuerst soll die Altlastensanierung erfolgen, ehe dann die die Erschließungsarbeiten erfolgen. Die Fertigstellung ist zum 1. Dezember dieses Jahres eingeplant.
TOP 11 – Straßenbeleuchtung in der Gemeinde:
1. Beratung und Beschluss über die weitere Betriebsführung der Straßenbeleuchtung
2. Beratung und Ausschreibungsbeschluss für den Tausch von 70 konventionellen Straßenleuchten auf Straßenleuchten mit LED-Technik
Im vergangenen Jahr ist über die mögliche Vergabe der Wartung und Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde an einen externen Dienstleister im Gemeinderat beraten worden. Bislang hat der Gemeindebauhof diese Arbeiten übernommen. Es gab noch einige Prüfaufgaben für die Gemeindeverwaltung, die sie nun im Gemeinderat vorstellen wird. Vorgesehen ist nunmehr, dass die Wartung und Betriebsführung weiterhin vom Gemeindebauhof mit dem örtlichen Elektriker vorgenommen wird.
Darüber hinaus will die Gemeindeverwaltung die restliche, konventionelle Straßenbeleuchtung auf die energiesparendere LED-Technik umstellen. Über die geplante Änderung der Straßenbeleuchtung wird im Gemeinderat beraten.
TOP 12 – Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg: Beratung und Beschluss über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg
In der Gemeinderatssitzung am 19. September 2022 ist im Gemeinderat über die notwendige Neuordnung der Gutachterausschüsse beraten und beschlossen worden, den Gutachterausschuss zusammen mit den Gutachterausschüssen weiterer Kommunen im westlichen Landkreisteil zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ravensburg zu bilden.
Vor diesem Hintergrund soll ein gemeinsamer Gutachterausschuss für das Schussental und den westlichen Landkreis gebildet werden. Im östlichen Landkreis wurde ein Gutachterausschuss westliches Allgäu bereits bei der Stadt Wangen gebildet. Der Aufgabenübergang soll zum 01.07.2023 erfolgen, so dass die bisherigen Gutachterausschüsse ihre regulären Bodenrichtwerte für die Periode 2021/2022 bis spätestens 30.06.2023 noch selber ermitteln und veröffentlichen können. Ab 01.07.2023 übernimmt dann der Gutachterausschuss der Stadt Ravensburg sämtliche Aufgaben, vor allem die Führung der Kaufpreissammlung ab der Bodenrichtwertperiode 2023/2024.
Um ein arbeitsfähiges Gremium zu gewährleisten, soll der künftige Gutachterausschuss neben den Gutachtern der Finanzverwaltung nicht mehr als 40 Mitglieder umfassen. Den teilnehmenden Kommunen soll ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung eingeräumt werden. Nunmehr steht der Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg an, über die der Gemeinderat zu beraten hat.
TOP 13 – 7. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu: Aufstellungsbeschluss
Seit Jahren wird in der Gemeinde, insbesondere in Mochenwangen, die Verwirklichung von Betreutem Wohnen/ Wohnen mit Service gewünscht. Jahrelange war hierfür das Grundstück des ehemaligen Kindergartens „Haus Mariengart“ vorgesehen. Das Grundstück ist im Eigentum der katholischen Kirche. Die Verhandlungen über das Grundstück für diese Zwecke haben bislang keine Früchte getragen. Ein erstes Projekt in dieser Hinsicht sol mit dem Gebiet „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ an der Weingartener Straße entstehen. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung haben sich überdies Gedanken zur Realisierung einer weiteren Wohnanlage mit der Ausrichtung „Betreutes Wohnen/ Wohnen mit Service“ gemacht. In diesem Zusammenhang konnte die Fläche zwischen Kolpingstraße und Tennisanlagen am Friedhof in Mochenwangen als eine geeignete Fläche herausgearbeitet werden. Wenn diese Fläche für „Betreutes Wohnen/ Wohnen mit Service“ vorgesehen werden soll, ist hierfür ein Bebauungsplan notwendig. Die Gemeinde möchte nun in das Bebauungsplanverfahren einsteigen, um die weiteren Anforderungen an die Fläche klären zu können.
TOP 14 – 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes ‘Am Friedhof’: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB – Vorschlag an die Verbandsversammlung
Für den vorherigen Tagesordnungspunkt mit dem Aufstellen eines Bebauungsplanes für „Betreutes Wohnen/ Wohnen mit Service“ ist zugleich auch die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Dazu soll parallel der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinderatssitzung erfolgen.
TOP 15 – 5. Änderung des Bebauungsplanes „Butzene“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu: Aufstellungsbeschluss
Für den Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte ist eine ausreichende Außenspielfläche für die Kinder notwendig. Dazu soll der ehemalige Schulhof sowie der angrenzende Bolzplatz an der Panoramastraße für den Außenspielbereich vorgesehen werden. Für den Umbau der Alten Schule von Schule in Kindertagesstätte sowie für die Bereitstellung der Außenspielfläche und Umwandlung des Bolzplatzes ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. In der Gemeinderatssitzung soll mit dem Aufstellungsbeschluss in das förmliche Verfahren eingestiegen werden.
TOP 16 – Einrichtung von weiteren Kinderbetreuungsplätzen in Mochenwangen: Vorstellung der Situation in Mochenwangen und Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen
Ähnlich wie sich die Situation um die Kinderbetreuungsplätze in Wolpertswende mit den künftigen Kinderzahlen aus dem Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ und aufgrund der beengten räumlichen Situation des kath. Kindergartens „St. Josef“ verhält, verhält es sich auch in Mochenwangen: Mit dem Baugebiet „Am Brunnenweg“ und dem weiteren Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, dem gänzlich belegten Kinderhaus Kleine Strolche sowie mit den ebenfalls beengten räumlichen Verhältnissen des Kindergartens „Sonnenstrahl“ in Mochenwangen begibt sich die Gemeinde zusammen mit dem Grundstückseigentümer und Investor Schussental BauPartner GmbH an die Realisierung einer neuen Kindertagesstätte an der Fabrikstraße (Baugebiet „Am Felsenbädle – BA 1A“). In der Gemeinderatssitzung wird noch einmal eine Bewertung der derzeitigen Situation und Ausrichtung für die Zukunft vor dem Hintergrund auch der bestehenden Kindertagesstätten in der Gemeinde vorgenommen.
TOP 17 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister