Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Februar 2025 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus & Service“ – Unterpunkt „Ratsinformationssystem (neu)“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.
TOP 7 – Haushalt 2025
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr
2025 inkl. Investitionsplan und Stellenplan mit Finanzierungsplanung für die
Jahre 2026 bis 2028
Der Haushalt für das Jahr 2025 steht in der Form nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR)/ Doppik/ doppische Buchführung im Entwurf bereit und wird in der Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt und erläutert. Der Haushalt 2025 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das aktuelle Jahr. Zugleich gibt die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2028. Der Haushaltsentwurf 2025 ist maßgelblich geprägt von den großen Projekten und Vorhaben in der Gemeinde (u.a. Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte, Breitbandausbau „Weiße Flecken“, „Haus der Vereine mit Bücherei“, Schaffung einer Flüchtlingsunterbringung, Instandsetzung Turn- und Festhalle Mochenwangen etc.). In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2024 ist der erste Entwurf des Haushaltsplans vorgestellt und vorberaten worden. Am 9. Januar 2025 fand eine Sitzung des Haushaltsausschusses statt, in der weitere Änderungen beraten wurden. In der Gemeinderatssitzung am 20. Januar 2025 wurden die Änderungen am Haushaltsplan vorgestellt. Am 3. Februar 2025 hatte der Haushaltsausschuss zuletzt über den finalisierten Haushaltsplan beraten. In der jetzt folgenden Gemeinderatssitzung am 17. Februar 2025 soll der Haushalt beschlossen werden.
TOP 8 – Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte:
– Vorstellung des Planungsstands
– Beratung und Beschluss über die Ausschreibung der einzelnen Gewerke
– Beratung und Beschluss über die weitere Beauftragung der Planungsbüros und der Fachplanungsbüros
Nach dem Grundsatz- und Planungsbeschluss am 12. Dezember 2022, eine neue, fünfgruppige Kindertagesstätte in der Alte Schule in Wolpertswende einrichten zu wollen, wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Mai 2024 zuletzt der aktuelle Planungsstand vorgestellt und der Baubeschluss für das Projekt gefasst.
In der Zwischenzeit ist der Bauantrag eingereicht worden und der Bau des Projekts soll im 2. Quartal dieses Jahres beginnen. Dazu sind nun einige vorbereitende Schritte zu beraten und zu beschließen. Im Vorfeld fand dazu wiederum viel Abstimmungsarbeit zwischen dem Planungsbüro Sauer Baumanagement, den Fachplanern und dem eigens für das Projekt eingerichteten Projektausschuss statt.
In der Gemeinderatssitzung wird das Büro Sauer Baumanagement den aktuellen Planungsstand vorstellen. In der Gemeinderatssitzung sollen die notwendigen Ausschreibungen der Gewerke für das Bauprojekt auf den Weg gebracht werden. Zugleich wird die Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Planungsbüro die weiteren nächsten Schritte aufzeigen und zur Beratung bringen. Das Bauprojekt ist mit 4 Millionen Euro Baukosten festgelegt. Der größte Zuschuss im Projekt ist die ELR-Landesförderung mit 750.000 Euro.
TOP 9 – „Haus der Vereine mit Bücherei“ in Wolpertswende:
– Beratung und Beschluss über die Vergabe des Gewerks „Fensterbauarbeiten“
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2024 wurde der Baubeschluss zum „Haus der Vereine mit Bücherei“ in Wolpertswende gefasst. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Juni 2024 wurde beschlossen, die für die Umbauarbeiten vorgesehen Gewerke auszuschreiben. Nach erst im Herbst erhaltener Baugenehmigung zum Bauvorhaben ist in der Zwischenzeit die Ausschreibung der verschiedenen Gewerke erfolgt. In der Gemeinderatssitzung am 20. Januar 2025 wurden die Ausschreibungsergebnisse vorgestellt und die Vergaben beschlossen. Beim Gewerk „Fensterbauarbeiten“ gingen erst im Nachgang entsprechende Angebote ein. Aus diesem Grund können die Fensterbauarbeiten erst jetzt in der Gemeinderatssitzung vergeben werden.
TOP 10 – Beratung und Beschluss über die Aufhebung des Sanierungsgebietes „Ortskern Mochenwangen II“ und Beauftragung der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH mit der Erstellung eines Gesamtörtlichen Entwicklungskonzepts (GEK) und Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mit Antragsstellung auf Städtebauförderung für Mochenwangen
Die Gemeinde Wolpertswende wurde zum 1. Januar 2014 mit dem Antragsgebiet „Ortskern Mochenwangen II“ und einem Förderrahmen von 666.667 Euro in das Bund-Länder-Programm LRP der Städtebauförderung aufgenommen.
Der Einleitungsbeschluss der Vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 28. April 2014. Nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen erfolgte der Satzungsbeschluss des Sanierungsgebiets „Ortskern Mochenwangen II“ durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. Juni 2015. Die Sanierung wurde entsprechend dem Satzungsbeschluss im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das Sanierungsgebiet erreichte durch ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 3. Juli 2015 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechtskraft.
Im Sanierungsgebiet konnten bislang verschiedene Projekte mit Hilfe der Städtebauförderungsmittel realisiert werden. Als erstes großes Projekt wurde, nach Abbruch des alten Lehrschwimmbeckens und des benachbarten DRK-Heimes auf dem Grundstück ein neues Kinderhaus gebaut. Die Einrichtung ist seit 2016 in Betrieb. Bereits 2020 wurde eine Erweiterung des Kinderhauses notwendig. Der Erweiterungsbau wurde ebenso fertiggestellt. Ein weiteres Projekt war der Abbruch des gemeindeeigenen Gebäudes in der Hauptstraße (ehem. Pizzeria). Auf diesem Grundstück wurden öffentliche Stellplätze angelegt.
Da die übliche Laufzeit von Sanierungsgebieten acht Jahre umfasst und das Sanierungsgebiet bereits verlängert wurde, ist in Abstimmung mit den verantwortlichen Vertretern des Regierungspräsidiums Tübingen sowie mit Vertretern der das Sanierungsgebiet begleitenden LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH über das weitere Verfahren mit dem Sanierungsgebiet beraten worden. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass das Sanierungsgebiet „Ortskern Mochenwangen II“ zeitnah aufgehoben werden solle. Die Satzungsaufhebung und ggf. Abrechnung des Sanierungsgebiets wiederum ermöglicht die Einreichung eines Neuantrags auf Aufnahme eines neuen Sanierungsgebiets in die Städtebauförderung im September 2025. Für diese Neubeantragung müssen verschiedene Voraussetzungen in diesem Jahr geschaffen werden, die darüber hinaus in der Gemeinderatssitzung beraten werden müssen. Dazu gehören u.a. die Ausarbeitung eines Gesamtörtlichen Entwicklungskonzepts (GEK) und eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK).
TOP 11 – Beratung und Beschluss über die Anträge der Vereine im Rahmen der Investitionsförderung (Vereinsförderung der Gemeinde) für 2025
Im Rahmen der alljährlich möglichen Investitionsförderung über die Vereinsförderung sind Anträge von zwei Vereinen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen, die ihre bevorstehenden Investitionen fördern lassen wollen. Gemäß den Vereinsförderrichtlinien aus dem Jahr 2019 können verschiedene Investitionen oder Beschaffungen von Vereinen mit zehn bzw. 15 Prozent gefördert werden. In der Gemeinderatssitzung werden die Anträge beraten. Die Bezuschussung soll anschließend beschlossen werden.
TOP 12 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister