Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Juni 2024 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.
TOP 7 – Umbau der Weingartener Straße in Mochenwangen im Zuge von „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“:
– Beratung und Beschluss über den aktuellen Stand der Planung
– Beratung und Beschluss über die not-wendige Ausschreibung der Baumaßnahmen
Für das Projekt „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ an der Weingartener Straße muss die Ortsdurchfahrt mit der Weingartener Straße/ Landesstraße 284 umgebaut werden. Es muss auf Höhe des Kreuzungsbereichs Weingartener Straße/ Silcherweg eine Linksabbiegespur für den EDEKA-Markt gebaut werden. Darüber hinaus wird die Gemeinde die vorhandene Gehwegsituation mit Radverkehr verbessern und ausbauen. Aufgrund von Nachforderungen der Zuschussstellen (Regierungspräsidium Tübingen) musste die in der Gemeinderatssitzung vom 23. November 2023 vorgestellte Ausführungsplanung in den Bereichen der Gehwege und Bushaltestellen nochmal überarbeitet werden.
Auf einem angrenzenden Grundstück verlaufen noch öffentliche Kanal- und Wasserleitungen, die in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer umverlegt werden sollen. Die Kanalumlegung soll von der Kreuzung Hermann-Löns-Weg / Silcherweg bis zur Weingartener Straße vorgenommen werden.
Da die Jahreszeit bis zu einem möglichen Baubeginn (ca. Oktober – November 2024) dann doch schon weit fortgeschritten sein dürfte, wird vorgeschlagen, die anstehenden Baumaßnahmen in zwei Bauabschnitte aufzuteilen. Der Bauabschnitt 1 (Kanal) soll sofort ausgeschrieben werden, sodass die Ausführung der Arbeiten noch im Herbst 2024 erfolgen könnte. Der Bauabschnitt 2 (Straßenbau) soll etwas später separat ausgeschrieben werden. Die Ausführung dieser Arbeiten erfolgt dann erst im Frühjahr 2025. Die Vergabe der Arbeiten steht im Herbst dieses Jahres im Gemeinderat an.
Ein Vertreter vom Büro Schranz + Co., Bad Saulgau wird den aktuellen Stand der Planung in der Sitzung im Detail vorstellen.
TOP 8 – Vergabe eines Bauplatzes für Mehrfamilienhäuser im Baugebiet “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende:
– Vergabebeschluss
Im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende ist das Baugrundstück mit der Nr. 23 mit einer Größe von 1.495 m² für die Bebauung mit Geschosswohnungsbauten vorgesehen. Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung vom 15. April 2024 über die Vergaberichtlinien für das Baugrundstück beraten und beschlossen, die Zuteilung gemäß der „Vergaberichtlinie Bauplatzvergabe für Mehrfamilienhäuser gegen Höchstgebot“ vorzunehmen. Die Bewerbungsfrist lief bis zum 2. Juni 2024. Es ging eine fristgerechte Bewerbung ein. Das Angebot wurde am 4. Juni 2024 geöffnet. Über dieses Angebot muss im Gemeinderat beraten und beschlossen werden.
TOP 9 – Beratung und Beschluss über die weitere Bauplatzvergabe für die Baugebiete „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen und „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende
Nachdem die ersten Vergaberunden in den beiden Baugebieten „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende und „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen bereits liefen, stellt sich die Frage, wie die weiteren, noch freien Bauplätze vermarkten und vergeben werden sollen. Die Gemeindeverwaltung wird dafür einen Vorschlag vorstellen und zur Beratung und Beschlussfassung bringen.
TOP 10 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Gewerbegebiet an der Eisenbahn Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan
- Empfehlungsbeschluss an die Verbandversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende zum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Flächennutzungsplan
Ein Wohnhaus mit Garage auf dem zu überplanenden Grundstück im Norden des Gewerbegebiets „An der Eisenbahn“ in Mochenwangen wurde auf Grundlage des Entwurfes des nie in Kraft getretenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Eisenbahn – 2. Erweiterung“ genehmigt. Der Bebauungsplan war eng verbunden mit damaligen Überlegungen zu einer möglichen vierten Papiermaschine der Papierfabrik. Baurechtlich ist das Gebiet ohne das Inkrafttreten des Bebauungsplanes folglich als Außenbereich zu beurteilen.
Die genehmigten Gebäude haben Bestandschutz. Im Laufe der Zeit wurden auf den Grundstücksflächen jedoch bauliche Veränderungen vorgenommen. Um die Genehmigungsgrundlage für diese Nutzungen und weitere bauliche Entwicklungen zu schaffen bedarf es einer Bauleitplanung für diesen Bereich.
Im Zuge der vorgelagerten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde geklärt, dass aufgrund der sehr unterschiedlichen Nutzungen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig ist. Der Flächennutzungsplan muss an dieser Stelle ebenfalls geändert werden.
TOP 11 – Windpark Wolpertswende, Röschenwald – Änderung des Anlagentyps
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. der Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV für Windkraftanlagen: Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde
Ende November 2023 hat die Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) zusammen mit ihrem Kooperationspartner Alterric die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung des Windparks Röschenwald bestehend aus vier Anlagen, Fabrikat Enercon, Typ E2 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern und einem Rotordurchmesser von 160 Metern erhalten.
Das Ziel war, den Eingriff in den Wald möglichst zu minimieren, deshalb wurde auf das Konzept der Firma Enercon mit einem Selbstkletterkran zurückgegriffen, da damit auf die Rodung der Fläche für den Kranausleger verzichtet werden kann. Leider liefert die Firma Enercon diesen Anlagentyp nicht mehr. Deshalb ist eine geringfügige Änderung an den genehmigten Standorten erforderlich, was einer Änderungsgenehmigung bedarf. Die Standorte der Anlagen, die Anlagenhöhe und Leistung bleiben gleich und damit auch Schall- und Schattenemissionen. Allerdings sind Änderungen am unmittelbaren Anlagenstandort erforderlich. Die entsprechenden Genehmigungsunterlagen sollen Anfang März eingereicht werden. Vertreter der WKBO sowie der Firma Alterric haben in der Gemeinderatssitzung am 26. Februar 2024 über das Änderungsgenehmigungsverfahren informiert. Inzwischen ist das Änderungsgenehmigungsverfahren angelaufen und die Gemeinde hat wiederum die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben, wie sie das bereits in der Gemeinderatssitzung am 22. Mai 2023 zum Hauptverfahren gemacht hat.
TOP 12 – Beratung und Beschluss über die Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten im Rahmen der Eigenkontrollverordnung – Teil 2: Ortsteil Mochenwangen
Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung ist die Gemeinde verpflichtet, alle Kanäle in einem 10-jährigen Turnus auf Schäden untersuchen zu lassen. In den vergangenen Jahren wurden die Abschnitte 1: Sammlerkanal Wolpertswende – Mochenwangen sowie Mochenwangen Teil 1 bereits überprüft und saniert. Nun steht Teil 2 in Mochenwangen an. Für diesen Bereich wurde 2023 eine Kanalbefahrung zur Schadensfeststellung durchgeführt. Da zu diesem Zeitpunkt auch schon bekannt war, dass die Ortsdurchfahrt in Mochenwangen durch den Straßenbaulastträger zeitnah saniert werden soll, wurden die Kanalbefahrungen zusätzlich auch auf den Bereich der Hauptstraße mit ausgeweitet. Es wurden dabei insgesamt 8 km Misch-, Regen- und Schmutzwasserkanäle gereinigt und anschließend inspiziert. Weiter wurden insgesamt 195 zugehörige Schächte ebenfalls gereinigt und inspiziert. Bei der Untersuchung wurden an verschiedenen Stellen in Kanälen und Schächten Schadensbilder festgestellt. Damit die Kanalsanierung zeitlich nicht mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt kollidiert, ist vorgesehen, alle Arbeiten 2024 durchzuführen, die in geschlossener Bauweise erledigt werden können.
2025 sollen dann die weiteren Arbeiten folgen, die in offener Bauweise durch Innensanierung ausgeführt werden. In der Gemeinderatssitzung wird über die Vergabe der am 22. Januar 2024 beschlossenen Ausschreibung der Arbeiten beraten.
TOP 13 – Beratung und Beschluss über die Planung und Anschaffung eines Containers für die Feuerwehr am Feuerwehrhaus Mochenwangen
Derzeit ist das Platzangebot am und im Feuerhaus Mochenwangen sehr angespannt. Durch das Aufstellen von Containern am Feuerwehrhaus Mochenwangen soll die beengte Situation entspannt werden. Es ist geplant, drei Standard-Container auf dem Parkplatz hinter dem Feuerwehrhaus aufzustellen. Dadurch entsteht ein weiteres Raumangebot, das z.B. auch für die Jugendfeuerwehr genutzt werden könnte. Weiter ist geplant, an der Südseite des bestehenden Feuerwehrgebäudes eine Überdachung anzubauen. Die Überdachung kann zur Unterbringung des in Beschaffung befindlichen Mannschaftstransportwagens (MTW) dienen.
Aufgrund der Größe der geplanten baulichen Anlage ist hierfür ein Baugesuch nach Landesbauordnung (LBO) notwendig, das von der Gemeindeverwaltung bereits erstellt wurde.
Die Gemeindeverwaltung stellt zudem auch ein Angebot für die Beschaffung der Container nach erfolgter Abfrage bei Herstellern vor.
Die Gemeindeverwaltung müsste somit noch den Tiefbau, die Fundamentherstellung sowie den Elektro-Anschluss für die Container ausführen lassen. Der Aufbau der Überdachung kommt ebenfalls noch hinzu.
TOP 14 – “Haus der Vereine mit Bücherei” in Wolpertswende
– Beratung und Beschluss über die Ausführungsplanung
– Beratung und Beschluss über die Ausschreibung der verschiedenen Gewerke
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2024 wurde der Baubeschluss zum „Haus der Vereine mit Bücherei“ in Wolpertswende gefasst. Bei dieser Beschlussfassung wurde auch beschlossen, die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung der Arbeiten vorzubereiten. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt.
Inzwischen gab es von der Unteren Baurechtsbehörde (Landratsamt Ravensburg) die Rückmeldung zum eingereichten Baugesuch, dass alle Zugänge und Toiletten barrierefrei herzustellen sind. Die Planungen wurden dahingehend abgeändert und einen Antrag auf Ausnahme- und Befreiung gestellt.
Für das Bauvorhaben sollen nun einzelne Arbeiten ausgeschrieben werden.
TOP 15 – Beratung und Beschluss über den sicherheitstechnischen Zustand der Turn- und Festhalle Mochenwangen und das weitere Vorgehen
Bei der sicherheitstechnischen Überprüfung der Turn- und Festhalle Mochenwangen durch den Bayrischen Sportstätten Service am 28. Februar 2024 sowie am 3. April 2024 wurden zum Teil erhebliche sicherheitstechnische Mängel an der Halle, den Geräteraumtoren sowie an Sportgeräten festgestellt. Was die Sportgeräte anbelangt, wurden die Mängel vom Gemeindebauhof zum Teil bereits schon behoben bzw. Ersatzbeschaffungen wurden getätigt. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Mai 2024 ist über die Situation ausführlich berichtet und informiert worden.
Nach der Sitzung hat die Gemeindeverwaltung zusammen mit Fachfirmen erste Lösungsansätze zur Behebung der sicherheitstechnischen Mängel an der Turn- und Festhalle Mochenwangen erarbeitet. Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit der damaligen Sitzung handelt es sich nur um erste Lösungsansätze und grobe Kostenschätzungen, an denen weitergearbeitet werden muss. Es kann jedoch bereits jetzt schon festgestellt werden, dass die schräg geneigte seitliche Hallenwand, in der sich die Geräteraumtore befinden, auf ca. 3,00 m Höhe begradigt werden muss. Dies ist notwendig, damit die Tore nach den Vorgaben des Gemeindeunfallversicherungsverbands vorschriftsgemäß eingebaut werden können. Auf diese um 20 cm in der Tiefe begradigte Grundkonstruktion würde dann die Sporthallen-Prallwand aufgebracht. Als Oberflächenbelag kämen hier Holzwerkstoffplatten infrage.
Als Richtwert für die Bauzeit wären ungefähr drei Monate anzusetzen, in denen die Halle komplett gesperrt werden müsste.
Seit der Sitzung vom 13. Mai wurde zudem bei Regenfall festgestellt, dass das Dach im Bereich des Foyers undicht ist und es hier zu Wassereinträgen ins Innere kommt. Eine örtliche Inaugenscheinnahme des Daches durch die Gemeindeverwaltung ergab, dass die bereits über vierzig Jahre alte Dachdeckung aus Faserzementplatten am Ende ihrer Funktionsdauer angekommen ist und starke irreparable Längsrisse aufweist.
Da derzeit nicht absehbar ist, wann ein konkreter Neubau einer Halle ansteht, wird empfohlen, die bestehende Dachdeckung einstweilen auf dem Dach zu belassen, darauf eine Holz-Querlattung aufzuschrauben und anschließend mit Trapezblech einzudecken. Über die angesprochenen Lösungsansätze und das weitere Vorgehen wird in der Gemeinderatssitzung beraten.
TOP 16 – Beratung und Beschluss über die Rückgabe von Fördermittel zum Bau einer neuen Halle in Mochenwangen
Für den Neubau einer Sporthalle in Mochenwangen hat die Gemeindeverwaltung am 16. Januar 2023 eine Investitionshilfe aus dem Ausgleichsstock 2023 in Höhe von 650.000 Euro beantragt. Mit Bewilligungsbescheid vom 13. Juli 2023 wurden der Gemeinde für das Projekt 500.000 Euro zugesagt. In den Nebenbestimmungen ist allerdings geregelt, dass die Bewilligung gegenstandslos wird, wenn mit der Maßnahme nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung des Bescheides begonnen wird. Eine Verlängerung wird in der Regel nur kurzfristig gewährt.
Aufgrund der bekannten schlechten Fördersituation von nicht einmal 10 Prozent der Kosten für den Neubau einer Halle kann der Neubau bei einem geschätzten Kostenvolumen von ca. 10 Mio. Euro derzeit nicht realisiert werden, weshalb die Fördermittel nun zurückgegeben werden sollten.
Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, das Projekt zum Neubau einer Sporthalle weiterzuverfolgen und im Falle einer besseren Fördersituation tätig zu werden. In diesem Fall wird dann ein Neuantrag für den Ausgleichsstock gestellt.
Ebenso hat die Gemeinde für das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IVS)“ eine Bewilligung in Höhe von 771.000 Euro erhalten. Der Bewilligungszeitraum endet am 30. April 2026. Die Bewilligung ist allerdings zweckgebunden für den Bau einer Mehrzweckhalle. Da sich die Gemeindeverwaltung bei den Planungen zwischenzeitlich am Neubau einer Sporthalle orientiert und der Neubau aus den dargelegten Gründen in absehbarer Zeit nicht erfolgen kann, kann die Bewilligung unter den Umständen nicht abgerufen werden. Außerdem ist eine Kombination mit anderen Bundesfördermitteln ausgeschlossen. Daher beabsichtigt die Gemeindeverwaltung, die Fördermittel in Höhe von 771.000 Euro zurückzugeben und dem Regierungspräsidium eine entsprechende Mitteilung zu machen.
Die Gemeindeverwaltung bleibt weiterhin „am Ball“, nach Fördermöglichkeiten aller Art für den Neubau einer Sporthalle in Mochenwangen zu schauen, um den Neubau der Halle zu gegebener Zeit wieder aufgreifen zu können.
TOP 17 – Beratung und Beschluss über den Vertrag zur Übertragung der Trägerschaft am Kindergarten „St. Josef“ in Wolpertswende an die Gemeinde
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10. Juli 2023 beschlossen, die Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte in der Alten Schule Wolpertswende zu übernehmen und in eigener Trägerschaft zu führen. Weiter hatte der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung beauftragt mit der katholischen Kirchgemeinde Wolpertswende in Verhandlungen zu treten und den bestehenden Kindergartenvertrag vom 26. September 2012 zu kündigen.
Der Kindergartenvertrag mit der Kirchengemeinde St. Gangolf Wolpertswende wurde zum 31. Juli 2024 gekündigt und mündlich mit der Kirchengemeinde zwischenzeitlich die Übertragung der Trägerschaft zum 1. Januar 2025 vereinbart. Da die Trägerschaft somit nicht zum Kündigungstermin des Kindergartenvertrages endet, mussten Gemeinde und Kirchengemeinde einen Ergänzungskindergartenvertrag schließen, der bis 31. Dezember 2024 gilt.
Um die bereits mündlich vereinbarte Trägerschaft nun auch offiziell wirksam werden zu lassen, müssen Gemeinde und Kirchengemeinde einen Vertrag zur Übertragung der Trägerschaft am Kindergarten St. Josef (Übertragungsvertrag) schließen. Einzelheiten im Zusammenhang mit einem Trägerwechsel werden zwischen Kommunen und Kirchlichen Trägern im Rahmen dieses Vertrages geregelt.
Für die Fortführung des Kindergartenbetriebs ab dem Übergangsstichtag ist noch eine Betriebserlaubnis durch die Gemeinde einzuholen, die beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zu beantragen ist. Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits.
TOP 18 – Beratung und Beschluss über die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Wolpertswende wurde 2015 zuletzt neu gefasst. Die Gemeindeverwaltung hält es für notwendig, dass die Entschädigungssatzung nach neun Jahren angepasst wird. Für die Gemeindeverwaltung scheint es vernünftig, wenn der alte Gemeinderat dies für den neuen Gemeinderat festlegt.
Vorgeschlagen wird, die Durchschnittssätze um jeweils 10 Euro anzuheben. Darüber hinaus soll das Sitzungsgeld auf 60 Euro für den Gemeinderat und auf 30 Euro für die Ausschüsse angehoben werden. Der jährliche Grundbetrag soll von 100 Euro auf 150 EURO festgelegt werden.
TOP 19 – Informationen zum Stand von laufenden Projekten und Aufgaben der Gemeinde Wolpertswende
Die Gemeindeverwaltung gibt zum Ende eines Quartals einen Überblick und informiert über den Stand der laufenden Projekte und Aufgaben der Gemeinde.
TOP 20 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister