Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden, kurzen öffentlichen Gemeinderatssitzung am 2. August 2021 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie inzwischen ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.
TOP 7 – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan “Bannwartsbühl II” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
An der Bruggener Straße in Wolpertswende befindet sich bereits der Bebauungsplan „Bannwartsbühl“ mit einem Mischgebiet aus Gewerbe- und Wohngebäude. Einzelne Gebäude des dortigen Betriebes sind sowohl bautechnisch als auch hinsichtlich der Betriebsabläufe nicht mehr zeitgemäß. Für eine mittel- und langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Betriebes sollen Flächen geschaffen werden, auf denen optimierte, zeitgemäße Betriebsstätten erstellt werden können.
Dazu soll eine weitere Fläche mit einem Bebauungsplan überplant werden (Erweiterung in Form eines Bebauungsplanes „Bannwartsbühl II“). Es ist weiterhin eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe geplant.
Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Wolpertswende, südlich angrenzend an das Gewerbegebiet „Hohe Stauden“.
In der Gemeinderatssitzung soll der erste Schritt mit dem sog. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gemacht werden.
TOP 8 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Lebensmittelmarkt und Seniorenwohnen Mochenwangen”: Vorstellung des aktuellen Planstands
Der Grundstückseigentümer eines größeren Areals an der Weingartener Straße in Mochenwangen, der zugleich auch als Vorhabenträger auftritt, plant die Bereitstellung von Wohnungen für Senioren und einen Lebensmittelmarkt auf diesem Areal, um die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln und Waren des täglichen Bedarfs auch mittel- bis langfristig für die Gemeinde zu sichern. Dazu hat der Gemeinderat am 20. Juli 2020 den Startschuss mit dem sog. Aufstellungsbeschluss für das notwendige Bebauungsplanvorhaben gegeben. In der Zwischenzeit hat der Vorhabenträger vor allem viele Planungsleistungen und geforderte Gutachten erbringen müssen. Der Vorhabenträger wird in der öffentlichen Gemeinderatssitzung über das Vorhaben berichten und den aktuellen Planstand im Gemeinderat vorstellen.
TOP 9 – Wasserversorgung: Vorstellung technischer Bericht 2020 und Erneuerungsstrategie Wasserversorgung TWS
Alljährlich erfolgt der sog. technische Bericht der Wasserversorgung Wolpertswende durch die Technischen Werke Schussental (TWS), die die kaufmännische und technische Betriebsführung der Wasserversorgung innehaben. Dieses Jahr soll besonders die sog. Erneuerungsstrategie für die vorhandenen Wasserleitungen im Gemeindegebiet vorgestellt werden. Die Erneuerung von alten Wasserleitungsabschnitten in den nächsten Jahren liegt im Fokus der Wasserversorgung, um dauerhaft größere Schäden zu vermeiden.
TOP 10 – Wasserversorgung: Beratung und Beschluss über den Einbau des Wasserverlustmonitoring 4.0, Leak-Control, im Bereich Wasserleitungen
Die frühzeitige Erkennung von Leckagen in Wasserversorgungsnetzen hat eine Vielzahl positiver Folgen – hygienischer, versorgungstechnischer, sicherheitstechnischer, ökologischer und vor allem wirtschaftlicher Art. Deshalb ist es für Gemeinden bzw. Wasserversorgungen wichtig, gute Kontrollmechanismen zu installieren, um Schäden schnellstmöglich orten und Verluste auf ein Minimum reduzieren zu können. Eine Wasserverlustüberwachung wird angesichts knapper werdender Ressourcen und ansteigender Energiepreise immer wichtiger. Die Technischen Werke Schussental (TWS) als Betriebsführer der Wasserversorgung Wolpertswende empfehlen daher die Installation eines sog. Wasserverlustmonitoring 4.0 für die Wasserversorgung Wolpertswende. Das Verfahren wird in der Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt.
TOP 11 – Beratung und Beschluss über die Ausschreibung der Kanalsanierungsarbeiten im Rahmen der Eigenkontrollverordnung
– Teil 1: Ortsteil Mochenwangen
Im Sommer letzten Jahres sind im Gemeinderat Kanalinspektionsarbeiten im Rahmen der sog. Eigenkontrollverordnung (für die notwendige, regelmäßige Überprüfung des Abwasserkanalnetzes der Gemeinde) in Auftrag gegeben worden. Die Arbeiten wurden bis Frühjahr dieses Jahr durchgeführt.
Es wurden Misch-, Regen- und Schmutzwasserkanäle gereinigt und anschließend inspiziert. Die zugehörigen Schächte wurden gesondert gereinigt und inspiziert. Die Gesamtlänge der untersuchten Kanäle betrug ca. 6,2 km. Dabei wurden an verschiedenen Abschnitten des Kanalnetzes und der Schächte Schäden entdeckt, die in Erledigungsabschnitte „kurz-, mittel- und langfristig“ kategorisiert wurden. In der Gemeinderatssitzung sollen nun die Arbeiten der „kurzfristigen“ Erledigung beraten werden. Die „kurzfristigen“ Kanalsanierungsarbeiten sollen dann im Frühjahr 2022 beginnen und im Jahr 2022 abgeschlossen werden.
TOP 12 – Corona-Pandemie: Beratung und Beschluss über die Beschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für die Eugen-Bolz-Grundschule Mochenwangen sowie für die Kindertageseinrichtungen
Aufgrund der Corona-Pandemie und der derzeit geltende Corona-Regelungen hat sich noch vor Ende des vergangenen Schuljahres 2020/ 2021 eine rege Diskussion um die Beschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für Klassenzimmer und Schulräumen an den Schulen des Landes ergeben. Über die Sommerpause hinweg hat das Land Baden-Württemberg dazu auch ein Förderprogramm für die Beschaffung von mobilen Luftfilteranlagen aufgelegt. Mit Beginn des neuen Schuljahres 2021/ 2022 steht vor allem die Frage nach einer guten Durchlüftung von Klassenzimmern und Schulräumen im Raum. Dabei geht es auch darum, ob mobile Luftfilteranlagen den gewünschten Effekt des Lüftens von Klassenzimmern erreichen können und die Verbreitung des Corona-Virus verhindern können. Die Gemeindeverwaltung hat die Situation geprüft und wird diese im Gemeinderat vorstellen.
TOP 13 – Beratung und Beschluss zur Förderung einer Notsicherung und Bergung der Bruchstücke der Grabstätte Richard Müller sowie einer Befunduntersuchung, einer Schadenskartierung, eines Konservierungskonzepts und eines Maßnahmenkatalogs der Grabmäler Müller am Papierfabrikareal in Mochenwangen nach dem Förderprogramm des Landkreises Ravensburg (Kreisdenkmalprogramm)
Auf dem Gelände der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen steht bzw. stand ein denkmalgeschütztes Grabmal des Papierfabrikgründers Richard Müller. Das Grabmal befindet sich im direkten Umfeld der dortigen evangelischen Kirche. Durch den großen Sturm am 18. August 2017 ist das Grabmal schwer beschädigt worden. Mit dem Eigentümerwechsel des Papierfabrikareals im Jahr 2019 ist die Sicherung der Bruchstücke der Grabstätte Richard Müller nunmehr neu aufgegriffen worden. Zusammen mit einem Restaurator ist es gelungen, ein Notsicherungs- und Bergungskonzept für die Grabstätte zu erstellen, das noch dieses Jahr vom Grundstückseigentümer in Auftrag gegeben werden soll. Die Arbeiten an diesem denkmalgeschützten Grabmal sind nach dem Kreisdenkmalprogramm des Landkreises Ravensburg förderfähig, wenn die Gemeinde, in der die Arbeiten stattfinden, denselben Anteil hinzugibt. Über die Förderung nach dem Kreisdenkmalprogramm wird in der Gemeinderatssitzung beraten.
TOP 14 – Beratung und Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Wolpertswende
Der Jahresabschluss, der zahlen- und kassenmäßige Abschluss des Haushaltsjahres 2020, wurde erstellt und wird nun im Gemeinderat vorgestellt und muss anschließend beschlossen werden. Dabei ist der Jahresabschluss 2020 erst der zweite Jahresabschluss nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR). Das Haushaltsjahr 2020 wurde im zweiten Jahr nach der Doppik und nicht mehr nach der Kameralistik geführt. Dabei wird im Gemeinderat präsentiert, wie sich das Haushaltsjahr 2020 in Hinblick auf den damaligen Haushaltsplan mit seinen Planansätzen entwickelt hat.
TOP 15 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.
Hinweise zur Gemeinderatssitzung während der Coronasituation
Für die kommende Gemeinderatssitzung während der besonderen Corona-Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf:
- In der Panoramahalle wird während der Gemeinderatssitzung regelmäßig gelüftet (nach ca. 30 Minuten für ca. 5 Minuten).
- Unter den anwesenden Gemeinderäten, dem Verwaltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitzmöglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m untereinander eingerichtet.
- Bitte tragen Sie bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske, Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10) oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95). Beim Verlassen des Sitzplatzes ebenfalls.
- Während der öffentlichen Gemeinderatssitzung besteht für 20 Personen bzw. Zuhörer Sitzmöglichkeit in der Panoramahalle. Leider können wir während der Sitzung nicht mehr Sitzmöglichkeiten und auch nicht mehr Zuhörer bei Einhaltung der geltenden Corona-Regeln zulassen.
- Zuhörer müssen sich wieder in eine Anwesenheitsliste eintragen. Die Sitzordnung der Zuhörer wird zu Zwecken einer möglichen Kontaktpersonennachverfolgung fotografiert.
- Für die Beratung in der Halle sehen wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vor.
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister