Die Bundeswahlleiterin ruft alle Wahlberechtigten auf, ihr Wahlrecht bei der Bundestagswahl 2025 zu nutzen: Geben Sie Ihre Stimme vor Ort in Ihrem Wahlraum ab oder per Briefwahl. Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, berücksichtigen Sie die verkürzten Fristen und stellen Sie den rechtzeitigen Eingang der Briefwahlunterlagen sicher. Nur so kann Ihre Stimme zählen.
Die Online-Wahlscheinbeantragung ist für diese Wahl nur bis zum 17.02.2025 möglich. Danach bitten wir die Wähler falls Sie sich noch für die Briefwahl entscheiden die Unterlagen direkt bei der Gemeinde (Wahlamt) Zimmer 1 persönlich oder mit Vollmacht unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung abzuholen.
Bei einem Versand der Briefwahlunterlagen ab dem 19.02.2025 ist die rechtzeitige Zustellung beim Wähler nicht mehr gewährleistet.