In den nächsten Tagen erhalten die wahlberechtigten Personen für die Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl am Sonntag, 9. Juni, die Wahlbenachrichtigung.

 

Grundsätzlich sollten alle Personen, die wahlberechtigt sind, eine Wahlbenachrichtigung per Austräger erhalten. Es handelt sich dabei um die Mitteilung, dass die Person in das Wählerverzeichnis seines Wohnortes, in diesem Fall der Gemeinde Wolpertswende, eingetragen ist.

Die Benachrichtigung wird an den Hauptwohnsitz des Wahlberechtigten adressiert und sollte bis spätestens Sonntag, 19. Mai zugestellt werden. Die Bürger werden dazu angehalten bereits vorab zu prüfen, ob ihre Briefkästen richtig beschriftet und die Namen gut lesbar sind.

 

Wahlberechtigte können selbst entscheiden, ob sie mit dieser Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort persönlich die Stimme abgeben oder ob sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten.
Für die Kommunalwahl werden die Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des Kreistages rechtzeitig vor der Wahl an die Wahlberechtigten zugestellt. Füllen Sie diese in aller Ruhe zu Hause aus und bringen Sie die Unterlagen am Wahlsonntag mit ins Wahllokal.

 

Wer eine Briefwahl beantragen möchte, findet auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch über den abgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Auch auf der Homepage der Gemeinde www.wolpertswende.de finden Sie im Online-Service der Gemeinde die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen.

Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Die Briefwahlunterlagen werden dann ab Mitte Mai zugeschickt.

 

Weitere Informationen zur Kommunal- und Europawahl finden Sie auf unserer Homepage unter www.wolpertswende.de

Diejenigen, die trotz Anspruch nach dem 19. Mai 2024 keine Wahlberechtigung erhalten haben bitten wir, sich umgehend mit dem Bürgerbüro, Tel.: 07502/9403-13 in Verbindung zu setzen.