Immer wieder kommen Klagen und Beschwerden darüber, dass auf Wendeplatten (z.B. in der Verdistraße in Mochenwangen, Auf der Platte oder in der Panoramastraße in Wolpertswende) geparkt wird. Jedoch sind Wendeplatten zum Wenden und nicht zum Parken da.

Vor allem Versorgungsfahrzeuge wie z.B. Müllabfuhr oder Winterdienstfahrzeuge können wegen parkenden Autos nicht wenden. Die Grundstückseigentümer werden gebeten darauf zu achten bzw. ihren Besuch dazu anzuhalten, nicht auf der Wendeplatte zu parken, damit der Straßenverkehr nicht behindert wird. Zudem ist auch zu beachten, dass Bewohner eines Hauses welches an einer Wendeplatte liegt, über diese in ihre Privatgrundstücke einfahren müssen und oftmals durch unachtsam geparkte Fahrzeuge behindert werden.

Die Straßenverkehrsordnung sagt: Halten und Parken ist vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, verboten. Wendeplatten sind als enge und schmale Straßen anzusehen, da sie dem Wendeverkehr und den Ein- und Ausfahrern zur Verfügung stehen.