Gerne informieren wir: Wenn Sie eine neue Wohnung im Inland beziehen benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese Wohnungsgeberbestätigung müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Bei Bezug einer neuen Wohnung im Ausland muss der Wohnungsgeber den Auszug ebenfalls schriftlich bestätigen.

Das Formular der Wohnungsgeberbestätigung können Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde (https://www.wolpertswende.de/rathausundservice/onlineservice) unter Meldewesen herunterladen.

Sie erhalten dieses Formular auch im Bürgerbüro (Zimmer 1) unseres Rathauses.

Bitte beachten Sie: Ohne Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung kann die Anmeldung leider nicht erfolgen!