Im Sinne der Nachhaltigkeit erfreut sich das Weitergeben von gebrauchten Gegenständen – etwa über sogenannte „Zu verschenken“-Kisten – zunehmender Beliebtheit. Der Grundgedanke ist lobenswert: Noch brauchbare Dinge sollen nicht im Müll landen, sondern anderen eine Freude bereiten.
Leider wird dabei jedoch häufig übersehen, dass das Abstellen solcher Kisten oder Möbelstücke auf öffentlichen Flächen wie Gehwegen, Plätzen oder vor Hauseingängen nicht erlaubt ist. Diese Gegenstände gelten aus rechtlicher Sicht als illegale Müllablagerung – auch wenn sie mit einem „Zu verschenken“-Schild versehen sind.
Solche Stationen können den öffentlichen Raum erheblich einschränken und stellen insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Rollatoren, Kinderwägen oder Mobilitätseinschränkungen ein ernstzunehmendes Hindernis dar. Die Verkehrssicherheit wird dadurch gefährdet.
Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, von dieser Praxis auf öffentlichen Flächen abzusehen. Wer dennoch Gegenstände unerlaubt abstellt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Gemeindeverwaltung