Neu

Leinenpflicht: Rücksichtnahme für ein gutes Miteinander

Mit den steigenden Temperaturen und der schönen Jahreszeit verbringen viele Menschen ihre Freizeit gerne im Freien, gemeinsam mit ihrem Hund. Damit das Miteinander von Hundehaltern, Spaziergängern, Radfahrern, Familien und der Landwirtschaft gelingt, möchten wir auf die geltenden Regelungen zur Leinenpflicht aufmerksam machen.

Leinenpflicht: Rücksichtnahme für ein gutes Miteinander

Mit den steigenden Temperaturen und der schönen Jahreszeit verbringen viele Menschen ihre Freizeit gerne im Freien, gemeinsam mit ihrem Hund. Damit das Miteinander von Hundehaltern, Spaziergängern, Radfahrern, Familien und der Landwirtschaft gelingt, möchten wir auf die geltenden Regelungen zur Leinenpflicht aufmerksam machen.

 

Leinenpflicht im Innenbereich

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) gilt auf öffentlichen Straßen und Gehwegen eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Regelung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und trägt dazu bei, Konflikte oder gefährliche Situationen zu vermeiden.

Auch wenn ein Hund gut erzogen ist und zuverlässig auf Kommandos hört, können unvorhergesehene Situationen entstehen. Eine angeleinte Führung stützt daher sowohl Menschen als auch Tiere.

 

Hunde im Außenbereich

Außerhalb der bebauten Ortsteile besteht grundsätzlich keine allgemeine Leinenpflicht. Dennoch sind Hunde jederzeit so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. Außerdem dürfen Hunde nicht ohne Begleitung einer Person frei herumlaufen, die jederzeit durch Zurufe o.Ä. auf das Tier einwirken kann.

Gerade auf Feld- und Waldwegen ist besondere Rücksicht geboten. Wildtiere, Weidetiere sowie Erholungssuchende können durch freilaufende Hunde gestört oder gefährdet werden. Insbesondere während der Brut- und Setzzeit ist es sinnvoll, Hunde anzuleinen, um Wildtiere nicht aufzuschrecken oder Jungtiere zu gefährden.

 

Gegenseitige Rücksicht

Ein verantwortungsvolles Verhalten trägt zu einem respektvollen Miteinander bei. Viele Menschen haben Angst vor Hunden oder fühlen ich durch freilaufende Tiere unsicher. Durch das Einhalten der geltenden Vorschriften und gegenseitige Rücksichtnahme lassen sich viele Konflikte vermeiden.

Die Gemeinde bittet deshalb alle Hundehalter, die geltenden Bestimmungen zu beachten und ihren Beitrag zu einem sicheren und angenehmen Zusammenleben in unserer Gemeinde zu leisten.

 

Ihr Ordnungsamt

Weitere aktuelle Nachrichten