Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.09.2025

Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der schon länger angekündigte Tauschvertrag mit der Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG zum Tausch des Grundstücks und des ehemaligen Bankgebäudes in der Herrengasse mit einem Baugrundstück für zwei Mehrfamilienhäuser im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ nunmehr zustande kam. Der nichtöffentliche Beschluss erfolgte am 17. März 2025.

 

Weiter teilt der Vorsitzende mit, dass in der Sitzung vom 28 April 2025 über die Veräußerung eines Erbbaugrundstücks im Erlengrund in Mochenwangen beraten und beschlossen worden sei. Die Veräußerung ist erfolgt.

 

Bekanntgaben

 

Der Vorsitzende gibt bekannt:

Sommerferien / Schulbeginn:

Die Sommerferien seien offiziell zu Ende. Mit dem heutigen Tag beginne das neue Schuljahr 2025/2026. Der Vorsitzende wünsche allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start und viel Erfolg im neuen Schuljahr. Der Betrieb in den gemeindlichen Kindergärten laufe bereits seit der vergangenen Woche wieder regulär. Auch hierfür richte er beste Wünsche aus.

 

Dorffest Mochenwangen:

Am 2. und 3. August habe das alljährliche Dorffest in Mochenwangen stattgefunden. Der Vorsitzende spreche dem Musikverein Mochenwangen für die gelungene Organisation und Durchführung seinen herzlichen Dank aus.

 

Mietspiegel:

Die Aktualisierung des einfachen Mietspiegels sei abgeschlossen. Der Mietspiegel 2025 sei nun online auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar.

 

Deer eCarsharing-Standort:

Der neue deer eCarsharing-Platz an der Hauptstraße in Mochenwangen sei inzwischen eingeweiht und in Betrieb genommen worden.

 

Ausbildungsstelle:

Die zum 1. September vorgesehene neue Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten sei trotz abgeschlossenen Ausbildungsvertrags und ohne vorherige Mitteilung nicht zum Dienstantritt erschienen.

 

Baustellen und Bauprojekte:

  • Der Spatenstich zum EDEKA-Neubau sei am 22. Juli erfolgt.
  • Die Fahrbahndeckenerneuerung der Kreisstraße zwischen Vorsee und Wolpertswende sei in den vergangenen Wochen durchgeführt worden; Restarbeiten erfolgten derzeit. Der Busverkehr könne voraussichtlich weiterhin aufrechterhalten werden.
  • Im Bereich der geplanten Windkraftanlagen liefen die Vorbereitungen für den Schwertransport. Der Radverkehr sei bereits umgeleitet, könne jedoch weiterhin die Landesstraße 284 benutzen. Der erste Schwertransport werde voraussichtlich in der kommenden Woche stattfinden; man warte hierzu noch auf nähere Informationen.
  • Der Umbau der Heizungsanlage in der Panoramahalle verlaufe weiterhin planmäßig.
  • Die Ausschreibung des Generalunternehmerverfahrens für den Bau des Mehrfamilienhauses zur Flüchtlingsunterbringung in Wolpertswende sei derzeit veröffentlicht.
  • Beim Breitbandausbau „Weiße Flecken“ stehe das Einblasen des Glasfasernetzes als nächster Schritt an.

 

Spielplätze:

  • Der Spielplatz in Vorsee sei fertiggestellt und vom TÜV abgenommen. Am 5. September habe eine schöne Einweihungsfeier stattgefunden. Der Dank gelte auch den vielen Helfern aus Vorsee.
  • Das Spielplatzkonzept für die Spielplätze in Wolpertswende solle in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten werden, um die weitere Umsetzung voranzubringen.

 

Baugebiete:

In den Baugebieten „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende und „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen sei die dritte Vergaberunde für den Bauplatzverkauf angelaufen.

 

Ankündigungen:

Der gemeindliche Seniorenausflug führe in diesem Jahr in das Auto- und Traktormuseum nach Unteruhldingen. Der Vorsitzende bitte, für die Teilnahme noch einmal Werbung zu machen.

Die Einweihung des „Hauses der Vereine mit Bücherei“ stehe ebenfalls noch bevor. Die Bücherei sei bereits erfolgreich eingezogen; die offizielle Eröffnung solle zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich gefeiert werden.

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

Der Vorsitzende berichtet:

Heute habe eine TA-Sitzung mit vier Baugesuchen und 3 Kenntnisgabeverfahren stattgefunden.

 

Fragen der Einwohner

 

Ein Bürger und Vertreter der Interessensgemeinschaft IG Pro Leben äußerte sich zum geplanten Mobilfunkmast am Bauhofgelände in Wolpertswende und auch zum neu geplanten Mobilfunkmast auf privatem Gelände bei Durlesbach auf Gemarkung Wolpertswende und direkt an der Gemarkungsgrenze zu Aulendorf (Schindelbach) und stellte einen Fragekatalog vor. Der Fragekatalog wird von Seiten der Gemeindeverwaltung beantwortet werden.

 

Auf die ausführliche Vorstellung der folgenden Tagesordnungspunkte im Mitteilungsblatt vom 12. September 2025 wird verwiesen.

 

 

TOP 7 10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Eisenbahn – Nord“ sowie im Bereich „nördlich Kromerin“

–           Empfehlungsbeschluss zum Abwägungs- und Beschlussvorschlag VR1 sowie zum Feststellungsbeschluss

 

 

Das Gremium fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende empfiehlt der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende, sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 25.10.2024 zu eigen zu machen.

 

  1. Für die in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfs-fassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Verbandsversammlung wird empfohlen, diese Entwurfsfassung vom 26.05.2025 zu billigen. Die Änderungen beschränken sich auf Wiederaufnahme/Übernahme von Flächen für die Landwirtschaft, die Aktualisierung der Rechtsgrundlagen, Änderungen und Ergänzungen an der Begründung sowie redaktionelle Änderungen und Ergänzungen. § 4a BauGB sieht vor, dass Stellungnahmen nicht erneut einzuholen sind, wenn die Änderung oder Ergänzung offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Vorliegend sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

 

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende empfiehlt der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Eisenbahn – Nord“ sowie im Bereich „nördlich Kromerin“ in der Fassung vom 26.05.2025 festzustellen.

 

TOP 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Eisenbahn Nord“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

–           Abwägungsbeschluss zur Fassung vom 02.12.2024

–           Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

Das Gremium fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 02.12.2024 zu eigen.
  2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 28.02.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Eisenbahn – Nord“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 28.02.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Die Dauer der Beteiligungen wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt.

Hinweis: Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB ist in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

TOP 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Eisenbahn Nord“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

–           Beratung und Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB)     

 

 

Das Gremium fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag/ Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB mit den Vorhabenträgern zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags/ Durchführungsvertrags.

 

 

TOP 10 Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung zwischen dem Hochbehälter Niedersweiler und Hochbehälter Wolpertswende in einem ersten Bauabschnitt     

 

 

Das Gremium fasst einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung im ersten Bauabschnitt zwischen dem Hochbehälter Niedersweiler und dem Hochbehälter Wolpertswende werden zu einer Angebotssumme in Höhe von 50.000,00 Euro netto bzw. 59.500,00 Euro brutto an die Firma Hugo Müller GmbH aus Horgenzell vergeben.
  2. Der Rohrleitungsbau zur Erneuerung der Wasserleitung im ersten Bauabschnitt zwischen dem Hochbehälter Niedersweiler und dem Hochbehälter Wolpertswende werden zu einer Angebotssumme in Höhe von 42.208,80 Euro netto bzw. 50.228,47 Euro brutto an die Firma Walter Unger Rohrleitungsbau GmbH aus Frickingen vergeben.

 

 

TOP 11 Beratung und Beschluss über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften          

 

 

Das Gremium fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat billigt die Gebührenkalkulation und beschließt die Benutzungsgebühr in Höhe von 352,66 € je Wohnplatz und Kalendermonat.
  2. Für Nutzerinnen und Nutzer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird lediglich eine hälftige Benutzungsgebühr in Höhe von 176,33 € je Wohnplatz und Kalendermonat erhoben.
  3. Die neue Gebühr tritt zum 01.11.2025 in Kraft.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Satzungsänderungen vorzunehmen und zu veröffentlichen, sowie die Benutzungsgebühren abzuändern.

 

TOP 12 Zentrale Beschaffung von Gas- und Stromlieferungen im Landkreis Ravensburg: Beratung und Beschluss über die weitere Beauftragung der Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG als zentrale Beschaffungsstelle für die Gas- und Strombelieferung für die Jahre 2027 und 2028

 

 

Das Gremium fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG den bestehenden Vertrag über die Durchführung zentraler Beschaffungstätigkeiten im Bereich der Strombelieferung fortzuführen und einen Vertrag im Bereich der Gasbelieferung zu schließen.
  2. Auf der Grundlage des bestehenden Vertrags werden die Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG weiterhin als zentrale Beschaffungsstelle beauftragt, die Strom- und neu die Gasbeschaffung für die Jahre 2027 und 2028 durchzuführen.

 

TOP 13 Beratung und Beschluss über die Vereinbarung zur Bereitstellung einer Stellfläche für einen Geldautomaten der Kreissparkasse Ravensburg in Form eines SB-Pavillons am Silcherweg in Mochenwangen     

 

 

Das Gremium lehnt folgenden Beschluss mehrheitlich ab:

 

Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung mit der Kreissparkasse Ravensburg zur Bereitstellung einer Stellfläche für einen Geldautomaten in Form eines SB-Pavillons in Mochenwangen gemäß dem vorliegenden Vereinbarungsentwurf zu.

 

 

TOP 14 Beratung und Beschluss über die Bestellung der stellvertretenden Hauptamtsleiterin Nicola Gross zur Eheschließungsstandesbeamtin und stellvertretenden Ratschreiberin     

 

 

Das Gremium fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die stellvertretende Hauptamtsleiterin Nicola Gross zur Eheschließungsstandesbeamtin und zur stellvertretenden Ratschreiberin zu bestellen.

 

 

Bei der öffentlichen Sitzung waren 4 Zuhörer anwesend. Es war kein Vertreter der Schwäbischen Zeitung anwesend.

 

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus & Service“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Gross, Telefon: 07502/ 9403-32).

 

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