Bekanntgaben
Der Vorsitzende informiert:
- Vom 29. bis 31. Juli habe das Dorffest in Mochenwangen stattgefunden. Der Vorsitzende richtete einen großen Dank an den Musikverein Mochenwangen für die Durchführung des Dorffests.
- Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende:
Die Firma Peter Gross Bau habe die Erschließungsarbeiten abgeschlossen. Ein paar wenige, kleine Nacharbeiten stehen noch an.
- Nachtragshaushalt 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende:
Die Genehmigung des am 17. Juli beschlossenen Nachtragshaushalt für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende sei vor ein paar Tagen von Seiten des Landratsamtes bei der Gemeindeverwaltung eingegangen.
Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“:
Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2022 ist der städtebauliche Entwurf für den Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ im Detail vorgestellt und beraten worden. Im weiteren Schritt im Bebauungsplanverfahren ist mit dem sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Das Verfahren war am 20. Juli 2020 mit dem Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestartet und wurde am 28. November 2022 in einen sog. Angebotsbebauungsplan abgeändert. Zugleich wurde am 28. November 2022 die Auslegung beschlossen. Im Nachgang hatten sich die Behörden mit ihren Stellungnahmen gemeldet, die in der Zwischenzeit abgearbeitet werden mussten. In der Gemeinderatssitzung wurden die einzelnen Stellungnahmen dargelegt und in eine Abwägung gebracht. Zugleich muss der Plan erneut aufgrund notwendiger Planänderungen ausgelegt werden. Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 18.11.2022 zu eigen. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 21.07.2023. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf zum Bebauungsplan “Edeka und Seniorenwohnen Mochenwangen” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.07.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen betroffene Öffentlichkeit und berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Die Dauer der Beteiligungen wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. Hinweis: Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB ist in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Bebauungsplan „Gewerbeentwicklung Flst. 1300/1 und 1302/1“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
– Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Zwei Gewerbetreibende aus der Gemeinde wollen ihre Gewerbebetriebe im nördlichen Bereich der Gewächshäuser der ehemaligen Gärtnerei am Steinhausener Weg sowie auf ein westlich an die ehemalige Gärtnerei angrenzenden Grundstück ansiedeln. An ihren derzeitigen Standorten sind keine Entwicklungspotentiale vorhanden. Sie streben an, weiterhin in der Gemeinde zu verbleiben. Für die Entwicklung der Gewerbefläche ist ein Bebauungsplanverfahren notwendig. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. März 2023 wurde eine Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst. Nunmehr wurde in der Gemeinderatssitzung der Planentwurf zum Bebauungsplan vorgestellt. Gleichzeitig wurde die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Der Gemeinderat fasste bei 1 Gegenstimme mehrheitlich folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende billigt den Entwurf zum Bebauungsplan “Gewerbeentwicklung Flst. 1300/1 und 1302/1” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 22.06.2023. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Bebauungsplan „Bannwartsbühl II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
– Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
An der Bruggener Straße in Wolpertswende befindet sich bereits der Bebauungsplan „Bannwartsbühl“ mit einem Mischgebiet aus Gewerbe- und Wohngebäude. Einzelne Gebäude des dortigen Betriebes sind sowohl bautechnisch als auch hinsichtlich der Betriebsabläufe nicht mehr zeitgemäß. Für eine mittel- und langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Betriebes sollen Flächen geschaffen werden, auf denen optimierte, zeitgemäße Betriebsstätten erstellt werden können.
Dazu soll eine weitere Fläche mit einem Bebauungsplan überplant werden (Erweiterung in Form eines Bebauungsplanes „Bannwartsbühl II“). Es ist weiterhin eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe geplant.
Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Wolpertswende, südlich angrenzend an das Gewerbegebiet „Hohe Stauden“.
In der Gemeinderatssitzung am 20. September 2021 ist der erste Schritt mit dem sog. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst worden.
In der Gemeinderatssitzung wurde der Planentwurf zum Bebauungsplan vorgestellt. Gleichzeitig sollte die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen werden. Einstimmig billigte der Gemeinde Wolpertswende den Entwurf zum Bebauungsplan ” Bannwartsbühl II” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.07.2023 sowie den dazugehörigen Entwurf zum Grünordnungsplan in der Fassung vom 07.06.2023. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Informationen zum § 13b Baugesetzbuch-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 – Konkrete Auswirkungen auf die Gemeinde Wolpertswende
In den vergangenen Jahren konnten die Städte und Gemeinden in Deutschland über den sog. § 13b des Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren Bebauungspläne aufstellen, um dem großen Wohnraumdruck zu begegnen. In der Gemeinde Wolpertswende wurde von dieser Möglichkeit für das Baugebiet „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen, Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende und zuletzt das Baugebiet „Am Felsenbädle – BA 1“ in Mochenwangen Gebrauch gemacht.
Am 18. Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht einer Klage eines Naturschutzverbands stattgegeben und eine Entscheidung getroffen, die konkrete Auswirkungen und Folgen für die Baugebiete nach § 13b Baugesetzbuch haben. In der Gemeinderatssitzung wurde über eine erste Einschätzung zu den möglichen Folgen für die Baugebiete informiert.
- Baugebiet „Am Felsenbädle – BA 1“ in Mochenwangen: Dieser Plan leidet unter einem beachtlichen Verfahrensfehler. Die Möglichkeit einer „Heilung“ dieses Mangels ist sehr abwegig. Das Verfahren sollte vorerst nicht weiter betrieben werden. Eine Aufstellung im Regelverfahren könnte hier eine Lösung sein.
- Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende: Die Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht seit 17.12.2021. Dieser Plan ist mit einem Normenkontrollantrag nicht mehr angreifbar, eine Inzidenzprüfung aber möglich. Die Bauplätze sollten vorerst nicht verkauft werden bis die Rechtslage eindeutiger ist. Die Baurechtsbehörde wird vermutlich keine Bauanträge genehmigen, solange die Rechtslage nicht eindeutig ist. Die Gemeindeverwaltung erwartet bis in den frühen Herbst eine eindeutige Regelung und wird daher das begonnene Vergabeverfahren weiterhin durchführen.
- Baugebiet „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen: Die Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplans liegt noch kein Jahr zurück. Trotzdem geht die Gemeindeverwaltung derzeit davon aus, dass der Plan halten wird, da die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wurde. Das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren wurde nach § 13b BauGB durchgeführt. Hier liegt die Rechtskraft schon deutlich länger zurück, als ein Jahr. Bauplätze sollten vorerst nicht verkauft werden, bis die Rechtslage geklärt ist.
Bei der öffentlichen Sitzung waren 14 Zuhörer anwesend. Es war kein Vertreter der Schwäbischen Zeitung anwesend.
Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus & Service“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).