Öffentliche Bekanntmachungen
Gemeinde Wolpertswende29.09.2023 – Amtliche Bekanntmachung
Neuerteilung der Einleitungserlaubnis für die Regenwasserbehandlungsanlagen im Bereich der Sammelkläranlage (SKA) „Ettishofen“, Abwasserzweckverband (AZV) Mittleres Schussental;
Erörterungsverhandlung
Der AZV Mittleres Schussental beantrag für die Regenwasserbehandlungsanlagen im Bereich der SKA „Ettishofen“ die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Der Antrag wure nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Bestimmungen behandelt. Die gegen diesen Antrag erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden werden
am 10.10.2023, um 09:00 Uhr
im Sitzungssaal, Rathaus Wolpertswende
Kirchplatz 4, 88284 Wolpertswende
erörtert.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Verhandlung nichtöffentlich ist;
- bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann;
- auch die (materiell) Betroffenen zur Teilnahme und Erörterung berechtigt sind.
Ravensburg, den 29. September 2023 Landratsamt Ravensburg
(Datum der Veröffentlichung) gez. Landrat Siever
21.08.2023 – Öffentliche Auslegung
Gemäß den Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch niedergelegt sind, haben die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit sich förmlich zu dem Verfahren zu äußern.
Zu folgendem Bauleitplanverfahren können derzeit Stellungnahmen abgegeben werden:
- Bebauungsplan „Bannwartsbühl II” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Wolpertswende
21.08.2023 – Öffentliche Auslegung
Gemäß den Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch niedergelegt sind, haben die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit sich erneut zu dem Verfahren zu äußern.
Zu folgendem Bauleitplanverfahren können derzeit Stellungnahmen abgegeben werden:
- EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
21.08.2023 – Öffentliche Auslegung
Gemäß den Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch niedergelegt sind, haben die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit sich erneut zu dem Verfahren zu äußern.
Zu folgendem Bauleitplanverfahren können derzeit Stellungnahmen abgegeben werden:
- Bebauungsplan „Gewerbeentwicklung Flst.-Nrn. 1300/1 und 1302/1“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Wolpertswende
- 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbeentwicklung Flst.-Nrn. 1300/1 und 1302/1“
25.07.2023 – Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss über den Nachtragsplan zum Haushalt 2023
Der Nachtragsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Wolpertswende“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
1. Es entfallen auf den Erfolgsplan | |
– Erträge in Höhe von | 439.800 € |
– Aufwendungen in Höhe von | 407.400 € |
Somit entsteht ein Jahresüberschuss in Höhe von | 32.400 € |
2. Es entfallen auf den Liquiditätsplan nach der indirekten Methode | |
a) ein Finanzierungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von | 82.140 € |
b) ein Finanzierungsmittelbedarf auf Investitionstätigkeit in Höhe von | -813.500 € |
c) Saldo a) und b): Finanzmittelbedarf in Höhe von | -731.360 € |
d) ein Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanztätigkeit in Höhe von | 887.700 € |
e) Saldo c) und d): Erhöhung des Finanzmittelbestandes um | 156.340 € |
f) ein voraussichtlicher Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresende in Höhe von | 133.213 € |
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) | |
Beträgt | 735.500 € |
Der Nachtragsplan 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung liegt in der Zeit vom 31.07.2023 – 08.08.2023 (je einschließlich) beim Bürgermeisteramt Wolpertswende, Kirchplatz 4, Zimmer 10, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
25.07.2023 – Öffentliche Bekanntmachung
25.07.2023 – Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung
Der Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung Wolpertswende wird für das
Wirtschaftsjahr 20202 mit folgenden Beträgen festgestellt:
1.1 Bilanzsumme | 957.123,16 € |
1.1.1 davon entfallen von der Aktivseite auf | |
– das Anlagevermögen | 760.823,06 € |
– das Umlaufvermögen | 196.300,10 € |
1.1.2 davon entfallen von der Passivseite auf | |
– das Eigenkapital | 411.582,90 € |
– die Rückstellungen | 23.000,00 € |
– die Verbindlichkeiten | 522.540,26 € |
1.2 Jahresgewinn | 7.380,59 € |
1.2.1 Summe der Erträge | 347.684,41 € |
1.2.2 Summe der Aufwendungen | 340.303,82 € |
Der Jahresgewinn 2022 in Höhe von 7.380,59 € wird wie folgt verwendet:
zur Einstellung in die Allgemeine Rücklage 7.380,59 €.
Die Betriebsleitung / Bürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung mit Lagebericht liegt in der Zeit vom 31.07.2023 – 08.08.2023 (je einschließlich) beim Bürgermeisteramt Wolpertswende, Kirchplatz 4, Zimmer 10, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
19.06.2023– Öffentliche Bekanntmachung
30.03.2023 – Öffentliche Bekanntmachung
Friedhofssatzung vom 28.03.2023 (mit Gebührenverzeichnis) (PDF)
17.03.2023 – Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental 2023
02. Februar 2023
Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 17.12.2012 (Bekanntmachung auf der Homepage am 09.12.2022) wird wie folgt berichtigt:
1. In § 42 Grundgebühr Abs. 1 muss es statt
€/Monat 5,50, 7,20, 12,00, 15,60, 24,00, 48,00 richtig
€/Monat 6,90, 9,04, 15,06, 19,58 30,12, 60,24 heißen.
2. In § 43 Verbrauchsgebühren Abs. 1 2 muss es statt „1,78 €“ richtig „1,67 €“ heißen.
10. Januar 2023
Festsetzung der Grundsteuer 2023 durch öffentliche Bekanntmachung
Die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 betragen 370 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 410 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).
Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
- Steuerfestsetzung
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben Höhe wie für das Jahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
- Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2023 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen.
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeisteramt Wolpertswende, Kirchplatz 4, 88284 Wolpertswende erhoben werden.
- Hinweise
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruchs fristgerecht zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein.
- Auskunft
Auskünfte erteilt Ihnen das Steueramt, Tel. 07502/9403-18.
Wolpertswende, den 10. Jan. 2023
Bürgermeisteramt
gez.
Daniel Steiner
Bürgermeister