Öffentliche Bekanntmachungen
Gemeinde Wolpertswende30.03.2023 – Öffentliche Bekanntmachung
Friedhofssatzung vom 28.03.2023 (mit Gebührenverzeichnis) (PDF)
17.03.2023 – Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental 2023
14.03.2023 – Öffentliche Auslegung
Gemäß den Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch niedergelegt sind, hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich frühzeitig dem Verfahren zu äußern.
Zu folgendem Bauleitplanverfahren können derzeit Stellungnahmen abgegeben werden:
- 7. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Wolpertswende OT Mochenwangen sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich
- 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am Felsenbädle – BA 1A“, Wolpertswende OT Mochenwangen
24.02.2023 – Öffentliche Auslegung
Gemäß den Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch niedergelegt sind, wird der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Butzene“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Wolpertswende hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit hat bis 24.03.2023 die Möglichkeit sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
02. Februar 2023
Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 17.12.2012 (Bekanntmachung auf der Homepage am 09.12.2022) wird wie folgt berichtigt:
1. In § 42 Grundgebühr Abs. 1 muss es statt
€/Monat 5,50, 7,20, 12,00, 15,60, 24,00, 48,00 richtig
€/Monat 6,90, 9,04, 15,06, 19,58 30,12, 60,24 heißen.
2. In § 43 Verbrauchsgebühren Abs. 1 2 muss es statt „1,78 €“ richtig „1,67 €“ heißen.
10. Januar 2022
Festsetzung der Grundsteuer 2023 durch öffentliche Bekanntmachung
Die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 betragen 370 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 410 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).
Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
- Steuerfestsetzung
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben Höhe wie für das Jahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
- Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2023 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen.
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeisteramt Wolpertswende, Kirchplatz 4, 88284 Wolpertswende erhoben werden.
- Hinweise
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruchs fristgerecht zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein.
- Auskunft
Auskünfte erteilt Ihnen das Steueramt, Tel. 07502/9403-18.
Wolpertswende, den 10. Jan. 2023
Bürgermeisteramt
gez.
Daniel Steiner
Bürgermeister