Öffentliche Bekanntmachungen
Gemeinde Wolpertswende07.02.2024 – Öffentliche Bekanntmachung
26.01.2024 – Öffentliche Bekanntmachung
23.01.2024 – Amtliche Bekanntmachung
- Gebührenverzeichnis ab 01.02.2024 (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung) (PDF)
- 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) (PDF)
- 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung – WVS) (PDF)
- 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – Abws) (PDF)
04.01.2024 – Amtliche Bekanntmachung
05.10.2023 – Amtliche Bekanntmachung
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Wolpertswende (PDF)
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wolpertswende für das Haushaltsjahr 2023
05.10.2023 – Amtliche Bekanntmachung
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental
29.09.2023 – Amtliche Bekanntmachung
Neuerteilung der Einleitungserlaubnis für die Regenwasserbehandlungsanlagen im Bereich der Sammelkläranlage (SKA) „Ettishofen“, Abwasserzweckverband (AZV) Mittleres Schussental;
Erörterungsverhandlung
Der AZV Mittleres Schussental beantrag für die Regenwasserbehandlungsanlagen im Bereich der SKA „Ettishofen“ die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Der Antrag wure nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Bestimmungen behandelt. Die gegen diesen Antrag erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden werden
am 10.10.2023, um 09:00 Uhr
im Sitzungssaal, Rathaus Wolpertswende
Kirchplatz 4, 88284 Wolpertswende
erörtert.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Verhandlung nichtöffentlich ist;
- bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann;
- auch die (materiell) Betroffenen zur Teilnahme und Erörterung berechtigt sind.
Ravensburg, den 29. September 2023 Landratsamt Ravensburg
(Datum der Veröffentlichung) gez. Landrat Siever
21.08.2023 – Öffentliche Auslegung
Gemäß den Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch niedergelegt sind, haben die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit sich förmlich zu dem Verfahren zu äußern.
Zu folgendem Bauleitplanverfahren können derzeit Stellungnahmen abgegeben werden:
- Bebauungsplan „Bannwartsbühl II” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Wolpertswende