Bodenrichtwerte

Gutachterausschuss und Grundstücksmarktbericht
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Bodenrichtwerte

Sie suchen eine Wohnung, ein Haus, ein Büro? Oder Sie haben eine Immobilie anzubieten?

Die Städte und Gemeinden Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Ravensburg, Riedhausen, Unterwaldhausen, Weingarten, Wilhelmsdorf und Wolpertswende bilden zum 01.07.2023 einen gemeinsamen Gutachterausschuss “Westlicher Landkreis Ravensburg” bei der Stadt Ravensburg.

Ab dem 01.07.2023 obliegt dem neuen Gutachterausschuss somit

  • die Erstattung von Verkehrswertgutachten,
  • die Führung der Kaufpreissammlung einschließlich die Ermittlung der Bodenrichtwerte und sonstigen wertrelevante Daten sowie die Bearbeitung von Auskunftsersuchen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses als Ansprechpartner wird ab 01.07.2023 bei der Stadt Ravensburg aufgebaut. Wir sind selbstverständlich bemüht, Ihnen schnellstmöglich einen guten Service bieten zu können, bitten jedoch um Nachsicht, dass dies gerade während des Zuständigkeitswechsels nicht immer möglich sein wird. Ebenso werden sich Wartezeiten in der Bearbeitung Ihrer Anträge nicht immer vermeiden lassen; wir sind jedoch bemüht, diese so kurz als möglich zu halten.

Für Fragen und Antworten steht Ihnen das Team der Geschäftsstelle sehr gerne zur Verfügung. Bei allgemeinen Fragen erreichen Sie uns unter [email protected]. Ebenso wird die Homepage des Gutachterausschusses Zug um Zug unter www.ravensburg.de aufgebaut werden.

Das Team der Geschäftsstelle ist für Sie ab sofort wie folgt erreichbar:

Telefon

Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Salamanderweg 22
88212 Ravensburg

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Der Gutachterausschuss Wolpertswende hat gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 ermittelt.

Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht.

Übersicht der in der Gemeinde Wolpertswende beschlossenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 (PDF)

Karte mit Bodenrichtwertzonen zum 01.01.2022 (PDF)