Fundsachen

Die Fundsachen können auf dem Bürgermeisteramt (Zimmer 1) Tel. 07502/9403-13 erfragt bzw. abgeholt werden.
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Allgemeine Fundsachen

  • loser Schlüssel ohne Schlüsselanhänger in Mochenwangen auf dem Schulhof aufgefunden
  • blaue Kette mit Kleeblattanhänger in Mochenwangen in der Turnhalle aufgefunden.
  • IPhone in Mochenwangen aufgefunden
  • Schlüsselbund im Briefkasten im Rathaus abgegeben
  • Trekkingrad Marke BLISS in der Weingartener Straße in Mochenwangen aufgefunden.
  • Geldbetrag in Mochenwangen in der Hauptstraße Nähe der Volksbank bereits im Juli aufgefunden
  • Fahrradlicht  Marke “TOPTREK” auf dem “Langholzweg“ bei Vorsee Richtung B32 am Waldrand gefunden
  • Kinderbrille (Metallrand) und Hausschlüssel (an blauem Band) auf dem Sonnenweg in Wolpertswende gefunden
  • Geldbetrag in Mochenwangen beim Dorffest im Juli aufgefunden
  • Handy Xiaomi im Mochenwangener Wald auf dem Kiesweg aufgefunden
  • Trachtenohrring in Mochenwangen vor der Volksbank aufgefunden.
  • Aufbewahrungsbox (Ladebox) für Sennheiser Bluetooth-in-Ear-Ohrhörer aufgefunden
  • Handtasche (schwarz) auf dem Schulhof in Mochenwangen aufgefunden
  • schwarze kleine Handtasche in Mochenwangen auf dem Pausenhof aufgefunden
  • blaue Kinderhandschuhe (Thinsulate) in Mochenwangen bei der Herbstübung liegen geblieben
  • einzelner Hausschlüssel Mitte Oktober in Mochenwangen am Parkplatz beim Bahnhof aufgefunden.
  • goldener Armreif in Mochenwangen, Sportplatzweg gefunden
  • Kinderwinterhandschuhe schwarz/grau/rot in Mochenwangen auf dem Gehweg vor dem Kindergarten Kleine Strolche aufgefunden
  • schwarzes Mäppchen mit 5 verschiedenen Schlüssel aufgefunden
  • Einzelner Schlüssel in Mochenwangen auf der Eisenbahnbrücke aufgefunden
  • Armbanduhr “SINAR” mit blauem Kunststoffband im Schülercafé in Mochenwangen liegen geblieben
  • einzelner Schlüssel an grünem Schuhbändel in Mochenwangen, Sportplatzweg vor dem Musikheim aufgefunden
  • Brille mit rotem Kunststoffrahmen und schwarzem Bügel in Vorsee (vor Hirschen) gefunden
  • Damen-Ehering silber mit Steinchen auf der Damentoilette im Pfarrhaus in Wolpertswende gefunden
  • Damen-Armbanduhr Marke: REGENT mit schwarzem Armband in Mochenwangen gefunden

 

Fahrräder

  • Jugendfahrrad „Winora power pro“, Farbe: schwarz/orange

 

Die Fundsachen können auf dem Bürgermeisteramt (Zimmer 1)  Tel. 07502/9403-13 erfragt bzw. abgeholt werden.

 

Allgemeine Informationen

Die Fundsache wird für die Dauer von sechs Monaten bei der Gemeindeverwaltung aufbewahrt. Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der Gemeinde (§ 973 BGB) erwirbt der Finder das Eigentum an der verlorenen Sache. Die Jahresfrist beginnt als nicht am Tag des Fundes, sondern erst am Tag der Anzeige bei der Gemeinde zu laufen (Ausnahme: sog. Kleinfund). Insoweit kommt diesem Zeitpunkt eine besondere Bedeutung zu und wird von der Gemeindeverwaltung genau festgehalten.

Der Eigentumserwerb ist ausgeschlossen, wenn dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter der verlorenen Sache bekannt geworben ist oder wenn ein Empfangsberechtigter vorher sein Recht bei der Gemeinde anmeldet. Wird der Empfangsberechtigte erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist bekannt oder meldet er erst nach Ablauf der Frist sein Recht bei der Gemeinde an, so ist der Finder zwar Eigentümer geworden, doch haftet er dem früheren Eigentümer drei Jahre lang nach Bereicherungsgrundsätzen (§ 977 BGB).

Wenn der Fundgegenstand beim Finder noch in Natur vorhanden ist, so ist der Bereicherungsgrundsatz darauf gerichtet, dass der Fundgegenstand wieder zurückübereignet wird (gegen Ersatz von Aufwendungen und Zahlung von Finderlohn).

Ist der Fundgegenstand nicht mehr vorhanden, so erstreckt sich der Bereicherungsanspruch auf den Geldbetrag, um den der Finder bereichert worden ist. Dies kann im Einzelfall dem Wert des Gegenstandes entsprechen, wenn der Gegenstand z. B. verkauft worden ist, oder kann auch weggefallen sein (ein zugelaufenes Tier ist zwischenzeitlich verendet). Dieser Bereicherungsanspruch erlischt seinerseits wieder nach drei Jahren, gerechnet vom Übergang des Eigentums an den Finder.