Fundsachen

Die Fundsachen können auf dem Bürgermeisteramt (Zimmer 1) Tel. 07502/9403-13 erfragt bzw. abgeholt werden.
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Allgemeine Fundsachen

  • Armbanduhr “SINAR” mit blauem Kunststoffband im Schülercafé in Mochenwangen liegen geblieben
  • Damen-Armbanduhr Marke: REGENT mit schwarzem Armband in Mochenwangen gefunden
  • Lesebrille Kunststoff, Farbe: weiß mit braunen Bürgeln in Mochenwangen (Bushaltestelle “Jäger”) gefunden
  • Spieluhr – grauer Hund auf dem Spielplatz in Vorsee gefunden
  • Cityroller Hudora in der Segelbacher Straße Richtung Hatzenturm aufgefunden
  • Herzdoppelanhänger für Halskette in Wolpertswende an der Bushaltestelle gefunden
  • Schlüsselbund mit 2 Schlüssel und verschiedenen Anhängern in Mochenwangen an der Schussen gefunden
  • Schwarzes kleines Kätzchen in Wolpertswende, Riedweg zugelaufen. Der Besitzer kann sich direkt beim Finder/in melden unter Tel. 7989
  • OPEL-Autoschlüssel mit lila-farbigem Mäppchen in Mochenwangen gefunden
  • Hausschlüssel an Band in Wolpertswende gefunden
  • Hausschlüssel an Band in Wolpertswende gefunden
  • Schlüsselbund mit verschiedenen Schlüsseln und Plüschanhänger an Karabinerhaken in Wolpertswende gefunden
  • Schlüsselbund mit Hausschlüssel und 3 weiteren Schlüssel, sowie Flaschenöffner an rotem und blauem Band in Mochenwangen aufgefunden.
  • Hausschlüssel “KEYMAX” in Wolpertswende gefunden
  • 1 Schlüssel mit Anhänger (W-Stadt Garage) in Wolpertswende auf dem Parkplatz beim Lebensmittelladen aufgefunden
  • kleiner Schlüssel  an gelbem Anhänger “Anhängerschloss” in Mochenwangen vor der Volksbank gefunden
  • schwarze Weste, Gr. 164 in Wolpertswende gefunden
  • Schwarze Schlüsselkarte fürs Auto (Marke Renault) in Wolpertswende, Sonnenweg aufgefunden
  • Handy Samsung Galaxy in Wolpertswende, Vorseer Straße (Kurve Göris) aufgefunden
  • Sonnenclip für Brille beim Göris Parkplatz (Richtung Wald) aufgefunden
  • Cityroller “Chilli”,  Farbe: türkis in Wolpertswende, auf der Platte aufgefunden.
  • hellbrauner Ledergeldbeutel mit Geldbetrag und Rosenkranz in Wolpertswende am Parkplatz Göris aufgefunden
  • Brille türkisfarben in Wolpertswende an der Grüngutannahmestelle aufgefunden.

 

Fahrräder

  • Trekkingrad Marke BLISS in der Weingartener Straße in Mochenwangen aufgefunden
  • Jugendfahrrad „Winora power pro“, Farbe: schwarz/orange
  • Silbernes Damenrad (mit Fahrradkorb) der Marke CORATEC in Mochenwangen, Fabrikstraße aufgefunden

 

Die Fundsachen können auf dem Bürgermeisteramt (Zimmer 1)  Tel. 07502/9403-13 erfragt bzw. abgeholt werden.

Allgemeine Informationen

Die Fundsache wird für die Dauer von sechs Monaten bei der Gemeindeverwaltung aufbewahrt. Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der Gemeinde (§ 973 BGB) erwirbt der Finder das Eigentum an der verlorenen Sache. Die Jahresfrist beginnt als nicht am Tag des Fundes, sondern erst am Tag der Anzeige bei der Gemeinde zu laufen (Ausnahme: sog. Kleinfund). Insoweit kommt diesem Zeitpunkt eine besondere Bedeutung zu und wird von der Gemeindeverwaltung genau festgehalten.

Der Eigentumserwerb ist ausgeschlossen, wenn dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter der verlorenen Sache bekannt geworben ist oder wenn ein Empfangsberechtigter vorher sein Recht bei der Gemeinde anmeldet. Wird der Empfangsberechtigte erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist bekannt oder meldet er erst nach Ablauf der Frist sein Recht bei der Gemeinde an, so ist der Finder zwar Eigentümer geworden, doch haftet er dem früheren Eigentümer drei Jahre lang nach Bereicherungsgrundsätzen (§ 977 BGB).

Wenn der Fundgegenstand beim Finder noch in Natur vorhanden ist, so ist der Bereicherungsgrundsatz darauf gerichtet, dass der Fundgegenstand wieder zurückübereignet wird (gegen Ersatz von Aufwendungen und Zahlung von Finderlohn).

Ist der Fundgegenstand nicht mehr vorhanden, so erstreckt sich der Bereicherungsanspruch auf den Geldbetrag, um den der Finder bereichert worden ist. Dies kann im Einzelfall dem Wert des Gegenstandes entsprechen, wenn der Gegenstand z. B. verkauft worden ist, oder kann auch weggefallen sein (ein zugelaufenes Tier ist zwischenzeitlich verendet). Dieser Bereicherungsanspruch erlischt seinerseits wieder nach drei Jahren, gerechnet vom Übergang des Eigentums an den Finder.