Fundsachen

Die Fundsachen können auf dem Bürgermeisteramt (Zimmer 1) Tel. 07502/9403-13 erfragt bzw. abgeholt werden.
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Allgemeine Fundsachen

  • Cityroller „Chilli“,  Farbe: türkis in Wolpertswende, auf der Platte aufgefunden.
  • Brille türkisfarben in Wolpertswende an der Grüngutannahmestelle aufgefunden.
  • „OPEL“ Autoschlüssel mit schwarzem Mäppchen in Wolpertswende aufgefunden.
  • REWE D2Vodafone Beleg mit CashCode in Wolpertswende, Aulendorfer Straße aufgefunden
  • 3 Schlüssel an einem Ring in Mochenwangen in der Jahnstraße aufgefunden.
  • 2 Schlüssel an einem Ring (Fahrradschlüssel) in Mochenwangen auf dem Spielplatz Verdistraße aufgefunden
  • Halskette in Mochewangen auf dem Sportplatzweg Höhe Musikheim aufgefunden.
  • Einzelner Schlüssel in Bruggen aufgefunden
  • Armband mit der Aufschrift DIESEL in Mochenwangen Nähe der Volksbank bei der Ampel aufgefunden
  • Olivgrünes Mountainbike in Mochenwangen aufgefunden
  • Schleich Krokodil in Mochenwangen auf dem Schulhof aufgefunden
  • Schulrucksack (Comfortback II system) mit verschiedenen Kleidungsstücken in Mochenwangen beim Feuerwehrhaus aufgefunden
  • Laser-Entfernungsmesser in Wolpertswende „Auf der Platte“ aufgefunden
  • Silbernes Damenrad wurde in der Kolpingstraße aufgefunden
  • Hausschlüssel mit 2 Anhänger „Flaschenkind und SeaWolf Spirit“ in Mochenwangen aufgefunden
  • Tablet (Redmi) in Mochenwangen in der Schulstraße aufgefunden
  • Handgelenk-Handtasche (Farbe: bordeaux) mit Musikbox auf der Brücke zwischen Zollenreute und Rugetsweiler (Stadt Aulendorf) aufgefunden
  • E-Bike – Marke: Rad Power Bikes, Farbe: weiß in Wolpertswende aufgefunden
  • Geldbetrag in Mochenwangen auf dem Gehweg in der Fabrikstraße aufgefunden
  • Autoschlüssel Marke „ALFA ROMEO“ zum aufklappen in Wolpertswende beim Spielplatz am Wald aufgefunden
  • 2 kleine Schlüssel an einem Ring in Mochenwangen in der Volksbank aufgefunden
  • Handy Marke OUKITEL in Mochenwangen auf dem Friedhof aufgefunden
  • AirPods (weiß) in Mochenwangen auf dem Schulparkplatz (Kiesplatz) aufgefunden
  • 1 Hörgerät in Mochenwangen in der Volksbank aufgefunden

 

Fahrräder

  • Trekkingrad Marke BLISS in der Weingartener Straße in Mochenwangen aufgefunden
  • Jugendfahrrad „Winora power pro“, Farbe: schwarz/orange
  • Silbernes Damenrad (mit Fahrradkorb) der Marke CORATEC in Mochenwangen, Fabrikstraße aufgefunden

 

Die Fundsachen können auf dem Bürgermeisteramt (Zimmer 1)  Tel. 07502/9403-13 erfragt bzw. abgeholt werden.

Allgemeine Informationen

Die Fundsache wird für die Dauer von sechs Monaten bei der Gemeindeverwaltung aufbewahrt. Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der Gemeinde (§ 973 BGB) erwirbt der Finder das Eigentum an der verlorenen Sache. Die Jahresfrist beginnt als nicht am Tag des Fundes, sondern erst am Tag der Anzeige bei der Gemeinde zu laufen (Ausnahme: sog. Kleinfund). Insoweit kommt diesem Zeitpunkt eine besondere Bedeutung zu und wird von der Gemeindeverwaltung genau festgehalten.

Der Eigentumserwerb ist ausgeschlossen, wenn dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter der verlorenen Sache bekannt geworben ist oder wenn ein Empfangsberechtigter vorher sein Recht bei der Gemeinde anmeldet. Wird der Empfangsberechtigte erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist bekannt oder meldet er erst nach Ablauf der Frist sein Recht bei der Gemeinde an, so ist der Finder zwar Eigentümer geworden, doch haftet er dem früheren Eigentümer drei Jahre lang nach Bereicherungsgrundsätzen (§ 977 BGB).

Wenn der Fundgegenstand beim Finder noch in Natur vorhanden ist, so ist der Bereicherungsgrundsatz darauf gerichtet, dass der Fundgegenstand wieder zurückübereignet wird (gegen Ersatz von Aufwendungen und Zahlung von Finderlohn).

Ist der Fundgegenstand nicht mehr vorhanden, so erstreckt sich der Bereicherungsanspruch auf den Geldbetrag, um den der Finder bereichert worden ist. Dies kann im Einzelfall dem Wert des Gegenstandes entsprechen, wenn der Gegenstand z. B. verkauft worden ist, oder kann auch weggefallen sein (ein zugelaufenes Tier ist zwischenzeitlich verendet). Dieser Bereicherungsanspruch erlischt seinerseits wieder nach drei Jahren, gerechnet vom Übergang des Eigentums an den Finder.