Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert:

  • Am 30. November habe die öffentliche Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterbringung in der Panoramahalle Wolpertswende stattgefunden. Die Ergebnisse zur Veranstaltung und die Beratung zum weiteren Vorgehen erfolge in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Januar 2024.
  • Am 2. Dezember habe der Adventsmarkt der kath. Kirchengemeinde Wolpertswende stattgefunden.
  • Am 9. Dezember habe es keinen Nikolausmarkt von Seiten der Gemeinde gegeben, sondern wieder einen Adventsmarkt dank der Unterstützung vom Musikverein Mochenwangen am Probelokal in Mochenwangen.
  • Zum Windkraftprojekt im Röschenwald: die Genehmigung sei noch bis 18.12. einsehbar.
  • Friedhof Mochenwangen: die Toiletten seien vorübergehend geschlossen, da dort jemand mutwillig die Türen immer wieder aufgemacht hatte. Das „Heizen zur Tür hinaus“ und Schäden seien zu befürchten. Die Gemeinde überlege derzeit noch eine passendere Lösung.
  • Christbaum in Mochenwangen: der Christbaum in Mochenwangen erfreue sich großer Beliebtheit. So groß, dass am Wochenende 16 Glühbirnen „entwendet“ worden seien.
  • Breitbandversorgung – „Graue-Flecken-Programm“:
  • In der Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2022 habe der Gemeinderat den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg mit der Stellung des Förderantrags für das Graue-Flecken-Programm beim Bund und Land beauftragt. Ab 17. Oktober 2022 sei dann ein Aufnahmestopp für Förderanträge verhängt worden.
  • Nach einer Neuauflage des Programms sei dann der Antrag für „Graue-Flecken 2.0“ erfolgt.
  • Morgen sei die offizielle Bescheidübergabe in Berlin. Der Bescheid sei bereits elektronisch vorhanden.  Eine Kofinanzierung sei beim Land jetzt parallel gestellt worden. Die Gesamtkosten für den „Rest“ der Gemeinde sei bei ca. 7,5 Mio. Euro – 90 Prozent Förderung stehen aus. Ein großer Dank gelte dem Zweckverband „Breitbandversorgung“. Weiter gab der Vorsitzende einen kurzen Aufruf zur Abgabe der letzten Hausanschluss- und Bauerlaubnisverträge ab.
  • Die Termine für 2024 stehen schon fest. Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung sei am 22. Januar 2024.

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

Der Vorsitzende berichtet:

  • Am 23. November tagte die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbands „Obere Schussentalgruppe (OSG)“ mit folgender Tagesordnung:
  • Jahresabschluss 2022
  • Wirtschaftsplan 2024
  • Am 28. November habe eine Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) stattgefunden mit folgenden Themen:
  • Neuwahl Verbandskassenverwalterin von Margot Kolbeck auf Jana Scheffold
  • GPA-Prüfungsbericht 2016 bis 2020 und Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019
  • Verabschiedung Haushalt 2024
  • Für den 20. Dezember sei eine Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende in Wolpertswende geplant.

 

Fragen der Einwohner

  1. Zustandekommen von Bodenrichtwerten

(Der Vorsitzende antwortet, dass die Bodenrichtwerte der Gutachterausschuss festlege und diese zuletzt zum 01.01.2023 für Wolpertswende beschlossen worden seien. Der Gutachterausschuss sei ein von der Gemeinde unabhängiges Gremium, der zwischenzeitlich in Ravensburg angesiedelt sei. Die Bodenrichtwerte werden anhand von Kaufpreisfällen festgelegt.)

  1. Defekte Duschen in der Panoramahalle

(Der Vorsitzende sagt zu dies aufzunehmen und zur Prüfung und Klärung weiterzugeben.)

 

Anfragen der Gemeinderäte

  1. Anfrage von Gemeinderat Amann ??

(Der Vorsitzende antwortet)

  1. Anfrage von Gemeinderat Miller zum Nahwärmekonzept

(Der Vorsitzende antwortet…)

 

Bebauungsplan “Bannwartsbühl II” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu:

– Abwägungsbeschluss zur Entwurfsfassung vom 21.07.2023 und Satzungsbeschluss zur Fassung vom 09.11.2023

An der Bruggener Straße in Wolpertswende befindet sich bereits der Bebauungsplan „Bannwartsbühl“ mit einem Mischgebiet aus Gewerbeund Wohngebäude. Einzelne Gebäude des dortigen Betriebes sind sowohl bautechnisch als auch hinsichtlich der Betriebsabläufe nicht mehr zeitgemäß. Für eine mittel- und langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Betriebes sollen Flächen geschaffen werden, auf denen optimierte, zeitgemäße Betriebsstätten erstellt werden können. Dazu soll eine weitere Fläche mit einem Bebauungsplan überplant werden (Erweiterung in Form eines Bebauungsplanes „Bannwartsbühl II“). Es ist weiterhin eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe geplant. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Wolpertswende, südlich angrenzend an das Gewerbegebiet „Hohe Stauden“. In der Gemeinderatssitzung am 20. September 2021 ist der erste Schritt mit dem sog. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst worden. In der Gemeinderatssitzung am 7. August dieses Jahres wurde der Planentwurf zum Bebauungsplan vorgestellt und gleichzeitig ist die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen worden. In der Sitzung wurden die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Organisationen sowie Privatpersonen vorgestellt und beraten. Zugleich wurde der Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan herbeigeführt. Damit ist das Bebauungsplanverfahren offiziell abgeschlossen. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 09.11.2023 zu eigen. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 09.11.2023. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. Der Bebauungsplan “Bannwartsbühl II” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.11.2023 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

 

Vergabe eines Bauplatzes für Mehrfamilienhäuser im Baugebiet “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende:

  • Vorstellung der Vergabekriterien für die Zuteilung des gemeindeeigenen Baugrundstücks für Mehrfamilienhäuser gegen Höchstgebot
  • Billigung und Beschluss der Vergaberichtlinie für die Zuteilung eines gemeindeeigenen Baugrundstücks für Mehrfamilienhäuser gegen Höchstgebot
  • Delegation der Vergabe an den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende

Im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende sind zwei Grundstücke mit je ca. 1.500 m² für die Bebauung mit Geschosswohnungsbauten vorgesehen. Das eine Grundstück ist Bestandteil des Grundstückstausches mit der jetzt Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG und steht daher zur Vermarktung nicht mehr zur Verfügung. Der verbleibende Bauplatz soll gegen Höchstgebot vergeben werden. Da im Bebauungsplan die Ausgestaltung und das Maß der baulichen Nutzung klar festgesetzt sind, sieht die Verwaltung davon ab, einen umfangreichen Kriterienkatalog als Grundlage der Vergabe auszuweisen. Zusätzlich zu den aus dem Bebauungsplan ergebenden Anforderungen schlägt die Gemeindeverwaltung folgende Punkte in die Vergabe mit aufzunehmen:

Verpflichtender Einbau von Aufzügen

Bau einer Tiefgarage für alle gemäß dem Bebauungsplan notwendigen Stellplätzen sowie zusätzlich mindestens zwei oberirdische Besucherstellplätze je Gebäude

In der Sitzung am 2. Mai 2022 hat der Gemeinderat beschlossen, das Mindestgebot für die Vergabe des Baugrundstücks für Geschosswohnungsbau bei 380 Euro/ m² festzulegen. Dieser Preis soll beibehalten werden. Über die Vermarktung des Bauplatzes für Geschosswohnungsbau wurde in der Gemeinderatssitzung beraten. Bei 1 Enthaltung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat billigt die Vergaberichtlinie und stimmt dem Vergabeverfahren für Geschosswohnungsbau gegen Höchstgebot (Anlage 1: Vergaberichtlinie Bauplatzvergabe für Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Burggasse Steigäcker mit Anlagen GWB1 und GWB2) für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende zu und macht sich dessen Inhalt zu eigen. Das Vergabeverfahren ist ortsüblich bekanntzumachen.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Beibehaltung des Bauplatzpreises gemäß dem Beschluss vom 2. Mai 2022 (TOP 11).
  3. Der Gemeinderat beauftragt den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende die Vergabe der Bauplätze für Mehrfamilienhäuser im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende im Höchstgebotsverfahren schnellstmöglich zu beginnen. Die Frist zur Abgabe eines Gebotes wird auf den 29. Februar 2024 festgesetzt. Die Zuteilung erfolgt im Anschluss durch den Gemeinderat.

 

Feuerwehr Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Ausschreibung zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 für die Feuerwehrabteilung Mochenwangen

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Februar dieses Jahres ist die Ersatzbeschaffung für das jetzige Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 der Feuerwehrabteilung Mochenwangen im Grundsatz beschlossen worden. Das Fahrzeug ist mittlerweile 32 Jahre alt und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Der Brandschutzbedarfsplan sieht die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 für die Abteilung Mochenwangen als Ersatz für das alte Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 vor. Aus dem Brandschutzbedarfsplan ist ersichtlich, dass mittlerweile über 70 % der Einsätze einer Technischen Hilfeleistung (Sturm/Unwetter, Verkehrsunfälle, Ölunfälle usw.) zugrunde liegen. Diese Einsätze haben die letzten Jahre zugenommen und man kann davon ausgehen, dass sie in Zukunft tendenziell steigen werden. Unter diesem Gesichtspunkt wird empfohlen, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 zu beschaffen. Ein Löschgruppenfahrzeug LF und ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF unterscheiden sich nur in der Beladung. Beide sind Löschfahrzeuge mit Gerätschaften zur Brandbekämpfung für eine Gruppe und mit mindestens vier Atemgeräten ausgestattet. Das Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF hat für die technischen Einsätze zusätzliche Werkzeuge und Geräte geladen. Nach dem damaligen Gemeinderatsbeschluss haben sich die Angehörigen der Feuerwehrabteilung Mochenwangen zusammen mit Angehörigen der Feuerwehrabteilung Wolpertswende der Aufgabe gestellt, für die notwendige europaweite, öffentliche Ausschreibung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Zusammen mit einem Beratungsbüro ist in den vergangenen Monaten das umfangreiche Leistungsverzeichnis aufgebaut worden Im Gemeinderat wurde nun über den Inhalt der Ausschreibung beraten. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 nach DIN 14530-26 als Ersatz für das LF 8/6 für die FFW Wolpertswende, Abteilung Mochenwangen, grundsätzlich zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung mit dem der Vorlage beigefügten Leistungsverzeichnis und den für die Vergabeentscheidung in der Sitzungsvorlage aufgeführten Eignungs- und Zuschlagkriterien durchzuführen.

 

Beratung und Beschluss über die Anpassung der Grundsteuerhebesätze zum 1. Januar 2024

Mit der Beratung zum Gemeindehaushalt 2024 kommt auch die Beratung über die Grundsteuerhebesätze auf. Der Haushaltsplanentwurf 2024 weist ein negatives ordentliches Ergebnis aus und verschlechtert sich im Vergleich zum laufenden Jahr 2023 maßgeblich. Auch die Tendenz der vergangenen Jahre zeigt ganz klar auf, dass die Aufwendungen in einem deutlich stärken Umfang angestiegen sind als die Erträge. Insbesondere der Kreisumlagehebesatz soll sich nach derzeitigem Stand deutlich erhöhen, was zu Mehraufwendungen führt. Die Gemeindeverwaltung möchte hinsichtlich der schwierigen Haushaltslage im laufenden Bereich eine geringfügige Anpassung der Grundsteuerhebesätze vornehmen, um den Mehraufwendungen entgegenzuwirken. Die letzte Anpassung der Grundsteuerhebesätze (um je 20 Prozentpunkte) erfolgte zum 1. Januar 2022. Die Anpassung soll auch vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform zum Jahr 2025 und der rechtlichen Vorgabe der „Aufkommensneutralität“ erfolgen. Im Vergleich mit den Umlandgemeinden liegt die Gemeinde Wolpertswende derzeit unter dem Durchschnitt bei den Grundsteuerhebesätzen. Nach der vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. November 2023 wurde in der Gemeinderatssitzung über die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze nochmals beraten und dann ein Beschluss gefasst. Der Gemeinderat fasste bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung folgender Hebesätze zum 01.01.2024:
  • Grundsteuer A von 370 % auf 380 %
  • Grundsteuer B von 410 % auf 420 %
  • Gewerbesteuer wird nicht verändert und verbleibt bei 370 %
  1. Der Gemeinderat stimmt der separaten Hebesatzsatzung mit den obigen Anpassungen zu.

 

Beratung und Beschluss über die Änderung der Hundesteuersatzung

Im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2024 ist auch die Anpassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde beraten worden. Die Hundesteuersatzung ist zuletzt zum 1. Januar 2020 angepasst und die Steuersätze entsprechend erhöht worden. Mit der jetzigen vorgeschlagenen Erhöhung um 10 Prozent soll auch den gestiegenen Kosten für die Unterhaltung der Hundetoiletten und dem noch weiteren Ausbau von Hundetoiletten Rechnung getragen werden. Die Änderung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Hundesteuersatzung.

 

Haushalt 2024:

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 inkl. Investitionsplan und Stellenplan mit Finanzierungsplanung für die Jahre 2025 bis 2027

Am 27. November 2023 ist der Entwurf des Haushalts für das kommende Jahr 2024 im Gemeinderat vorgestellt und beraten worden. Nach den Änderungen aus dieser Sitzung steht nun in der kommenden Gemeinderatssitzung die Beschlussfassung über den Haushalt 2024 an. Der Haushalt 2024 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das Jahr 2024. Zugleich soll die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2027 geben. Der Haushaltsentwurf 2024 ist maßgelblich geprägt von den großen, sich ankündigenden Projekten

und Vorhaben in der Gemeinde (u.a. Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte, Hallenprojekt Mochenwangen, Schaffung einer Flüchtlingsunterbringung, Breitbandausbau). Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung gemeinsam mit der Verwaltung nochmals mit den geplanten Investitionen für den Haushalt 2024 und die fortfolgenden Jahre befasst und die einzelnen Projekte nochmals neu bewertet und geprüft. Auf Basis dieser Auswertung wird die Gemeindeverwaltung in der Sitzung am 22. Januar 2024 den Haushaltsplan zur endgültigen Beschlussfassung vorlegen.

 

Zentrale Beschaffung von Stromlieferungen im Landkreis Ravensburg: Beratung und Beschluss über die Beauftragung der Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG als zentrale Beschaffungsstelle für die Strombelieferung

Während Privatkunden ihre Stromlieferanten frei auswählen können, sind Städte und Gemeinden als Gebietskörperschaften und damit als öffentlicher Auftraggeber nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dazu angehalten, ihren Lieferanten im Zuge einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung zu finden. In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Wolpertswende immer bei den gemeinsamen Bündelausschreibungen des Landkreises teilgenommen. Dies war bis auf die letzte Ausschreibung für die Lieferjahre 2023 und 2024 sehr vorteilhaft. In der letzten Ausschreibungsrunde (Abschreibungsstichtag September 2022) kam für dieses und das folgende Jahr ein sehr hoher Stromlieferpreis heraus. Die Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) ist eine in den Bereichen Energieversorgung und Wasser tätige kommunale Unternehmensgruppe. Die TWS sind im Jahr 2001 aus der Fusion der Stadtwerke Ravensburg, heute Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, und der Stadtwerke Weingarten, die als Eigenbetriebe der Städte organisiert waren/sind, hervorgegangen. Gegenwärtig sind die Stadt Ravensburg (über die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe) zu 42,7 Prozent und die Stadt Weingarten (über die Stadtwerke Weingarten) zu 32,2 Prozent beteiligt. Beteiligt ist außerdem die EnBW mit einem Anteil von 25,1 Prozent. Vor diesem Hintergrund haben sich die Gemeinden und der Landkreis Gedanken gemacht, wie der Stromeinkauf anders als in den Vorjahren bewerkstelligt werden könnte. Dabei sollen die TWS als zentrale Beschaffungsstelle beauftragt werden, die die benötigten Strommengen nach den gesetzlichen Anforderungen für die Städte und Gemeinden einkaufen. Die Gemeinde Wolpertswende würde gerne die TWS wie andere Städte und Gemeinden im Landkreis als zentrale Beschaffungsstelle für die Strombelieferung beauftragen wollen. Bei 1 Enthaltung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG einen Vertrag über die Durchführung zentraler Beschaffungstätigkeiten im Bereich der Strombelieferung zu schließen.
  2. Auf der Grundlage des Vertrags wird die Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG als zentrale Beschaffungsstelle beauftragt, die Strombeschaffung mit Wirkung ab dem 01.01.2025 durchzuführen.

 

Informationen zum Stand von laufenden Projekten und Aufgaben der Gemeinde Wolpertswende

Die Gemeindeverwaltung gibt zum Ende eines Quartals einen Überblick und informiert über den Stand der laufenden Projekte und Aufgaben der Gemeinde. Die Präsentation des Vorsitzenden zu den aktuellen Themen kann im elektronischen Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

 

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung muss über die Annahme oder Vermittlung von Spenden der Gemeinderat entscheiden. Der Gemeinderat wurde über die Spende von der PGS Tec GmbH für die kommunalen Kindergärten in Höhe von jeweils 300 Euro, über eine Spende der Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG für die Bücherei Mochenwangen in Höhe von 200 Euro, die Spende der Kreissparkasse Ravensburg für die Bücherei Mochenwangen in Höhe von 200 Euro und die Spende des Gewinnsparvereins der Volksbanken und Raiffeisenbanken für die Bücherei Mochenwangen in Höhe von 20 Euro informiert. Der Annahme der Spende wurde einstimmig zugestimmt. Bürgermeister Steiner bedankte sich im Namen der Gemeinde für die großzügige Spende.

 

Bei der öffentlichen Sitzung waren 17 Zuhörer anwesend. Es war kein Vertreter der Schwäbischen Zeitung anwesend.

 

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus & Service“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).