Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert:

  • Der neue Kämmerer, Benjamin Czogalla, sei seit 1. Februar im Rahmen eines Praktikums bei der Gemeinde tätig. Zum 1. März werde er dann offiziell in sein Amt als Kämmerer bei der Gemeinde eintreten. Er wolle ihn hiermit herzlich willkommen heißen.
  • Die Genehmigung des Haushalts 2023 durch das Kommunalamt des Landratsamts Ravensburg würde bereits seit Mitte Januar 2023 vorliegen.
  • GPA-Prüfung über die Allgemeine Finanzprüfung der Jahresabschlüsse 2017 – 2019: Der Abschluss des Verfahrens über die überörtliche Prüfung sei durch die schriftliche Bestätigung der Kommunalaufsicht des Landratsamts Ravensburg nun erledigt.
  • „Nach der Prüfung ist vor der Prüfung“: Die GPA-Prüfung der Bauausgaben 2016 – 2022 beginne nun. Das Bauamt sei aktuell beim Zusammenstellen der Unterlagen.
  • Fasnet 2023:
    – Der Lumpenball habe am 3. März erfolgreich in Mochenwangen stattgefunden
    – Nun stehe die Hauptfasnet an: Los gehe es am Gumpigen Donnerstag mit dem Narrenbaumstellen in Mochenwangen und Wolpertswende; der große Dorfumzug Mochenwangen finde am Freitag, 17. Februar statt.

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

Der Vorsitzende berichtet:

  • Am 6. Februar habe eine Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Wolpertswende gemeinsam mit dem Familien- und Sozialausschuss der Gemeinde Fronreute zur Solidarischen Gemeinde Fronreute-Wolpertswende stattgefunden.
  • Am 8. Februar tagte die Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AM) mit dem Beschluss über die 4. Reinigungsstufe/ Spurenstoffelimination.
  • Am 9. Februar habe eine Sitzung des Partnerschaftsausschusses stattgefunden:
  • Er habe eine generelle Einladung an Kollege Michele Spaggliari aus Menaggio auf einen Besuch nach Wolpertswende ausgesprochen und würde sich freuen, den italienischen Amtskollegen in Wolpertswende begrüßen zu dürfen.
      • Einladung nach Ciasna vom 22. bis 26. Juni – Anlass: 25 Jahre Blasorchester Ciasna und 20 Jahre Majoretten-Tanzgruppe „Copacobana“: Eine kleine Delegation aus Mitgliedern des Partnerschaftsausschusses reise dorthin. Bei Interesse könne man sich noch bis Ende Februar beim Rathaus melden.
  • Am 13. Februar fand eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt, in der über folgende Baugesuche beraten bzw. das gemeindliche Einvernehmen beschlossen worden ist:
  • Neubau eines zweigeschossigen Gewerbeobjekts, Bauhofstr. 2, 88284 Wolpertswende
  • Balkonanbau an das bestehende Einfamilienhaus, Hatzenturm 33, 88284 Wolpertswende
  • Errichtung eines Gewächshauses, Auf der Platte 23, 88284 Wolpertswende
  • Terminausblick:
    – Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende: Sitzung der Verbandsversammlung am 6. März 2023

 

Fragen der Einwohner

Ein Einwohner spricht das heute zur Beratung stehende Vorhaben zum „Betreuten Wohnen/ Wohnen mit Service“ und der damit zusammenhängenden Bebauungsplanänderung „Am Friedhof“ in Mochenwangen an. Er sehe grundsätzlich bessere und geeignetere Standorte dafür in Mochenwangen und fragt, wieso Einwohner hier nicht schon vorab beteiligt worden seien.

Der Vorsitzende verweist auf die ausführlichere Erklärung genau zu dieser Situation mit der anstehenden Beratung unter TOP 13.

Frau Wolf-Schuler vom Helferkreis Asyl spricht den Aufruf des Helferkreis Asyl aus dem Mitteilungsblatt an. Sie legt dar, dass sich auf den Aufruf niemand gemeldet habe und wirbt dringend für Unterstützung des Helferkreises. Sie bittet den Vorsitzenden den Appell auch im Bürgerempfang einzubringen.

Der Vorsitzende bedankt sich für die Wortmeldung von Frau Wolf-Schuler und äußert, dass auch andere Gemeinden diese Situation aktuell erleben. Er werde gerne auch beim Bürgerempfang auf die Thematik hinweisen.

 

Anfragen der Gemeinderäte

Der Vorsitzende spricht die Anfrage von Gemeinderätin Goerigk bezüglich der Straßenbeleuchtung „Am Bildstöckle“ an und äußert, dass die Beleuchtung entsprechend repariert werde.

Zur Anfrage von Gemeinderat Klaus zum Thema ÖPNV informiert der Vorsitzende, dass man nächste Woche einen Termin zur Beratung mit dem Landratsamt habe und auch im Gemeinderat entsprechend wieder informieren werde.

 

Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde: Sachstandsbericht

Der Vorsitzende informiert zur Unterbringung in der Panoramahalle in Wolpertswende, dass er letzte Woche die Information vom Landkreis erhalten habe, dass die Panoramahalle nicht mehr für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werde und der Ausbau der Halle daher mit sofortiger Wirkung gestoppt worden sei. Er stellte den weiteren Sachverhalt hierzu anhand einer Präsentation vor. Schwierig sei zu vermitteln, dass man gerade die Behelfsunterkünfte in den Hallen abbaue mit der Begründung, dass die Zahlen rückläufig seien, um dann in der Anschlussunterbringung aber eine Aufnahmeverpflichtung von 95 Personen bis zum Jahresende anzugeben. Die Gemeinde müsse sich nun gut überlegen, wie die Gemeinde nun die Aufnahmequote erfüllen könne. Dazu kündigte er in der kommenden Sitzung Beratungen über Standorte und Möglichkeiten zur Flüchtlingsunterkunft an.

Beratung und Beschluss über den Brandschutzbedarfsplan 2023 – 2027 der Feuerwehr Wolpertswende

Der Brandschutzbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten‚ örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) der Feuerwehr in der Gemeinde und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Die Personalstrukturen der beiden Abteilungen Wolpertswende und Mochenwangen mit ihrer Ausstattung werden darin dargestellt und die Leistungsfähigkeit der beiden Abteilungen bewertet. Berücksichtigt wird dabei aber auch die Unterstützung durch die Nachbargemeinden im überörtlichen Bereich. Hieraus ergeben sich dann für die nächsten fünf Jahre die Anforderungen an die Ausstattung oder die Notwendigkeit von Ersatzbeschaffungen. Der Brandschutzbedarfsplan erstreckt sich immer über fünf Jahre (hier neu von 2023 bis 2027) und wurde nun in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und beraten. Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Brandschutzbedarfsplan der Feuerwehr Wolpertswende für die Jahre 2023 – 2027.

Beratung und Beschluss über die Ersatzbeschaffung eine Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 für die Abteilung Mochenwangen der Feuerwehr Wolpertswende

Das Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg sieht vor, dass jede Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten hat. Für die Gemeinde Wolpertswende wurde im aktuellen Brandschutzbedarfsplan ermittelt und festgeschrieben, welche konkreten Maßnahmen hierzu erforderlich sind. Ein wesentlicher Bestandteil einer leistungsfähigen Feuerwehr ist deren Ausstattung mit entsprechenden Fahrzeugen. Das jetzige Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 der Feuerwehrabteilung Mochenwangen ist mittlerweile 32 Jahre alt und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Es ist reparaturanfällig und stellenweise sind Ersatzteile sehr schwer zu besorgen. Aufgrund des Alters und aus Erfahrungen aus der Vergangenheit ist mit weiteren hohen Kosten zu rechnen. Im Jahr 2013 wurde für die Abteilung Wolpertswende ein neues Löschgruppenfahrzeug LF 10 und im Jahr 2019 für die Abteilung Mochenwangen ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug TSF beschafft. Der Brandschutzbedarfsplan sieht primär die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 für die Abteilung Mochenwangen als Ersatz für das alte Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 vor. Aus dem Brandschutzbedarfsplan ist ersichtlich, dass mittlerweile über 70 % der Einsätze einer Technischen Hilfeleistung (Sturm/Unwetter, Verkehrsunfälle, Ölunfälle usw.) zugrunde liegen. Diese Einsätze haben die letzten Jahre zugenommen und man kann davon ausgehen, dass sie in Zukunft tendenziell steigen werden. Unter diesem Gesichtspunkt wird empfohlen, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 zu beschaffen. Ein Löschgruppenfahrzeug LF und ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF unterscheiden sich nur in der Beladung. Beide sind Löschfahrzeuge mit Gerätschaften zur Brandbekämpfung für eine Gruppe und mit mindestens vier Atemgeräten ausgestattet. Das Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF hat für die technischen Einsätze zusätzliche Werkzeuge und Geräte geladen. In der Gemeinderatssitzung wurde über den Grundsatzbeschluss beraten und beschlossen, damit die Vorbereitungen zur Ausschreibung des Fahrzeugs beginnen können. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 als Ersatz für das LF 8/6 für die Abteilung Mochenwangen der Feuerwehr Wolpertswende grundsätzlich zu.

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Zuschussantrag nach Z-Feu für die Beschaffung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 zu stellen. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, gemeinsam mit der Feuerwehr ein Leistungsverzeichnis für das neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 zu erstellen und den Ausschreibungsbeschluss für den Gemeinderat vorzubereiten.

 

Baugebiet „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen: Beratung und Beschluss zur Vergabe der Erschließungsarbeiten

Mit dem Ausschreibungsbeschluss für die Arbeiten zur Altlastensanierung und zur Erschließung des Baugebiets „Am Brunnenweg“ im November vergangenen Jahres ist nunmehr die Ausschreibung erfolgt. In der Gemeinderatssitzung wurde über die Vergabe der Arbeiten an eine entsprechende Tiefbaufirma beraten. Vorgesehen ist, dass die Arbeiten bereits zum 1. März 2023 beginnen. Zuerst soll die Altlastensanierung erfolgen, ehe dann die die Erschließungsarbeiten erfolgen. Die Fertigstellung ist zum 1. Dezember dieses Jahres eingeplant. Bei 1 Gegenstimme fasste der Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Am Brunnenweg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Strabag GmbH Direktion Baden- Württemberg Bereich Langenargen, zum Vergabepreis von 2.205.815,92 € inkl. Mwst zu vergeben. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, sobald im Zuge der Grabarbeiten feststeht ob das dort angetroffene Aushubmaterial wirtschaftlich verwertbar ist, Nebenangebot 1 und/oder Nebenangebot 2 ggf. weiter zu beauftragen.

 

Straßenbeleuchtung in der Gemeinde:

1. Beratung und Beschluss über die weitere Betriebsführung der Straßenbeleuchtung

2. Beratung und Ausschreibungsbeschluss für den Tausch von 70 konventionellen Straßenleuchten auf Straßenleuchten mit LED-Technik

Im vergangenen Jahr ist über die mögliche Vergabe der Wartung und Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde an einen externen Dienstleister im Gemeinderat beraten worden. Bislang hat der Gemeindebauhof diese Arbeiten übernommen. Es gab noch einige Prüfaufgaben für die Gemeindeverwaltung, die sie im Gemeinderat vorgestellt hat. Vorgesehen ist nunmehr, dass die Wartung und Betriebsführung weiterhin vom Gemeindebauhof mit dem örtlichen Elektriker vorgenommen wird. Darüber hinaus will die Gemeindeverwaltung die restliche, konventionelle Straßenbeleuchtung auf die energiesparendere LED-Technik umstellen. Über die geplante Änderung der Straßenbeleuchtung wird im Gemeinderat beraten.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die weitere Betriebsführung der Straßenbeleuchtung verbleibt bis auf Weiteres in Eigenregie bei der Gemeinde. An der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED- Technik zur Einsparung von Energie- und Betriebskosten soll sukzessive weitergearbeitet werden.
  2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, im Februar/ März 2023 eine beschränkte Ausschreibung für den Tausch von 70 konventionellen Straßenleuchten auf Straßenleuchten mit LED- Technik durchzuführen.

 

Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg: Beratung und Beschluss über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg

In der Gemeinderatssitzung am 19. September 2022 ist im Gemeinderat über die notwendige Neuordnung der Gutachterausschüsse beraten und beschlossen worden, den Gutachterausschuss zusammen mit den Gutachterausschüssen weiterer Kommunen im westlichen Landkreisteil zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ravensburg zu bilden.

Vor diesem Hintergrund soll ein gemeinsamer Gutachterausschuss für das Schussental und den westlichen Landkreis gebildet werden. Im östlichen Landkreis wurde ein Gutachterausschuss westliches Allgäu bereits bei der Stadt Wangen gebildet. Der Aufgabenübergang soll zum 01.07.2023 erfolgen, so dass die bisherigen Gutachterausschüsse ihre regulären Bodenrichtwerte für die Periode 2021/2022 bis spätestens 30.06.2023 noch selber ermitteln und veröffentlichen können. Ab 01.07.2023 übernimmt dann der Gutachterausschuss der Stadt Ravensburg sämtliche Aufgaben, vor allem die Führung der Kaufpreissammlung ab der Bodenrichtwertperiode 2023/2024.

Um ein arbeitsfähiges Gremium zu gewährleisten, soll der künftige Gutachterausschuss neben den Gutachtern der Finanzverwaltung nicht mehr als 40 Mitglieder umfassen. Den teilnehmenden Kommunen soll ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung eingeräumt werden. Nunmehr steht der Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg an, über die der Gemeinderat beraten hat. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Dem Beitritt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss “Westlicher Landkreis Ravensburg” gemäß der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. Der Einrichtung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg wird zugestimmt Für den Kostenanteil der Gemeinde Wolpertswende werden im Haushaltsplan ausreichend Haushaltsmittel eingestellt.

 

7. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu: Aufstellungsbeschluss

Seit Jahren wird in der Gemeinde, insbesondere in Mochenwangen, die Verwirklichung von Betreutem Wohnen/ Wohnen mit Service gewünscht. Jahrelange war hierfür das Grundstück des ehemaligen Kindergartens „Haus Mariengart“ vorgesehen. Das Grundstück ist im Eigentum der katholischen Kirche. Die Verhandlungen über das Grundstück für diese Zwecke haben bislang keine Früchte getragen. Ein erstes Projekt in dieser Hinsicht soll mit dem Gebiet „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ an der Weingartener Straße entstehen. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung haben sich überdies Gedanken zur Realisierung einer weiteren Wohnanlage mit der Ausrichtung „Betreutes Wohnen/ Wohnen mit Service“ gemacht. In diesem Zusammenhang konnte die Fläche zwischen Kolpingstraße und Tennisanlagen am Friedhof in Mochenwangen als eine geeignete Fläche herausgearbeitet werden. Wenn diese Fläche für „Betreutes Wohnen/ Wohnen mit Service“ vorgesehen werden soll, ist hierfür ein Bebauungsplan notwendig. Die Gemeinde möchte nun in das Bebauungsplanverfahren einsteigen, um die weiteren Anforderungen an die Fläche klären zu können. Bei 1 Enthaltung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes “Am Friedhof” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich südlich des Friedhofs Mochenwangen und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1566 (Teilfläche).

Erfordernis und Ziele der Planung:

Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs durch Schaffung von Seniorenwohnen

  • Schaffung einer bedarfsgerechten Ausweisung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des demographischen Wandels
  • Berücksichtigung der siedlungsstrukturellen Ausgangslage im Rahmen der Erarbeitung der städtebaulichen Konzeption
  • Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

 

7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes ‘Am Friedhof’: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB – Vorschlag an die Verbandsversammlung

Für den vorherigen Tagesordnungspunkt mit dem Aufstellen eines Bebauungsplanes für „Betreutes Wohnen/ Wohnen mit Service“ ist zugleich auch die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Bei 1 Enthaltung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende empfiehlt dem Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes “Am Friedhof” (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Änderungs-Geltungsbereich dieser Änderung befindet sich südlich des Friedhofs Mochenwangen und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Änderungs-Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1566 (Teilfläche).

Erfordernis der Planung:

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Darstellung einer Wohnbaufläche für die Errichtung von Seniorenwohnen
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

 

5. Änderung des Bebauungsplanes „Butzene“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu: Aufstellungsbeschluss

Für den Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte ist eine ausreichende Außenspielfläche für die Kinder notwendig. Dazu soll der ehemalige Schulhof sowie der angrenzende Bolzplatz an der Panoramastraße für den Außenspielbereich vorgesehen werden. Für den Umbau der Alten Schule von Schule in Kindertagesstätte sowie für die Bereitstellung der Außenspielfläche und Umwandlung des Bolzplatzes ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. In der Gemeinderatssitzung ist mit dem Aufstellungsbeschluss in das förmliche Verfahren eingestiegen worden. Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes “Butzene” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB erfolgt die 5. Änderung des Bebauungsplanes “Butzene” und der örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im zentralen Ortsbereich von Wolpertswende zwischen der “Niedersweiler Straße” und der “Panoramastraße” und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 1222/2 (Teilfläche), 1222/29 (Teilfläche), 1222/30 (Teilfläche) und 1225 (Teilfläche).

  • Erfordernis und Ziele der Planung: Änderung des Bebauungsplanes zur Umnutzung der Schule als Kindergarten
  • Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
  • Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
  • Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen im Bereich der “Panoramastraße”
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst

 

Einrichtung von weiteren Kinderbetreuungsplätzen in Mochenwangen: Vorstellung der Situation in Mochenwangen und Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen

Ähnlich wie sich die Situation um die Kinderbetreuungsplätze in Wolpertswende mit den künftigen Kinderzahlen aus dem Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ und aufgrund der beengten räumlichen Situation des kath. Kindergartens „St. Josef“ verhält, verhält es sich auch in Mochenwangen: Mit dem Baugebiet „Am Brunnenweg“ und dem weiteren Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, dem gänzlich belegten Kinderhaus Kleine Strolche sowie mit den ebenfalls beengten räumlichen Verhältnissen des Kindergartens „Sonnenstrahl“ in Mochenwangen begibt sich die Gemeinde zusammen mit dem Grundstückseigentümer und Investor Schussental BauPartner GmbH an die Realisierung einer neuen Kindertagesstätte an der Fabrikstraße (Baugebiet „Am Felsenbädle – BA 1A“). In der Gemeinderatssitzung wurde noch einmal eine Bewertung der derzeitigen Situation und Ausrichtung für die Zukunft vor dem Hintergrund auch der bestehenden Kindertagesstätten in der Gemeinde vorgenommen. Bei 1 Gegenstimme beauftragte der Gemeinderat mehrheitlich die Gemeindeverwaltung, die Integration des Kindergartens “Sonnenstrahl” in Mochenwangen in die Planung der neuen Kindertagesstätte im Plangebiet “Am Felsenbädle – BA 1A” zu prüfen und zu berücksichtigen. Die näheren Einzelheiten sollen im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens und der Planungsphase zur neuen Kindertagesstätte herausgearbeitet werden.

 

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung muss über die Annahme oder Vermittlung von Spenden der Gemeinderat entscheiden. Der Gemeinderat wurde über die Spende des Gewinnsparvereins der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Höhe von 700 Euro für das Kinderhaus Kleine Strolche informiert. Der Annahme der Spende wurde einstimmig zugestimmt. Bürgermeister Steiner bedankte sich im Namen der Gemeinde für die großzügige Spende.

 

Bei der öffentlichen Sitzung waren 26 Zuhörer anwesend.

 

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus & Service“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).