Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert:

  • Am 13. Mai sei Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Rahmen der Landkreisbereisung mit dem Thema „Moor und Klimaschutz“ zu Besuch an der Blitzenreuter Seenplatte und in Vorsee gewesen.
  • Am Wochenende habe nach langer coronabedingter Pause endlich wieder das Gangolfsfest stattgefunden. Es sei eine gelungene Veranstaltung des Musikvereins Wolpertswende gewesen.
  • Vereinsveranstaltungen könnten zwischenzeitlich wieder, beinahe wie gewohnt, stattfinden. Er wolle dafür werben, die Vereine zu unterstützen und die Feierlichkeiten zu besuchen.
  • Die geplante Mobilfunk-Informationsveranstaltung sei nun für Dienstag, 14. Juni vorgesehen.
  • Im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ starten nun ab Mittwoch, 18. Mai die Erschließungsarbeiten. Auch der Start des Vergabeverfahren sei für diese Woche geplant. Gleichzeitig sei der Normenkontrollantrag eines Klägers aus Wolpertswende gegen den Bebauungsplan am 6. Mai bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Die Prüfung des Verfahrens laufe aktuell.

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

Der Vorsitzende informiert:

Am 16. Mai fand eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt, in der über folgende Baugesuche beraten bzw. beschlossen:

  • Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Carports und Abstellraum, Errichtung eines Carports und Schuppens Vorseer Straße 7, 88284 Wolpertswende
  • Beratung und Beschluss über die weitere Ausstattung von Spielgeräten im Außenbereich des Kinderhauses Kleine Strolche

 

Anfragen der Gemeinderäte

  1. Sachstand Spielplatz Vorsee

(Der Vorsitzende antwortet, dass für Montag, 23. Mai ein Gespräch mit dem Ortsausschuss Vorsee zu der Thematik geplant sei.)

  1. Sachstand Bedarfsplanung Halle Mochenwangen

(Der Vorsitzende antwortet, dass die Verwaltung noch vor der Sommerpause im Gemeinderat den aktuellen Stand präsentieren wolle. Diese Woche am Donnerstag finde ein gemeinsamer Workshop mit den Vereinen statt, um das Konzept abzustimmen.)

 

Gemeindebauhof: Beratung und Beschluss über die Beschaffung einer Geräteträgerraupe im Rahmen des Beschaffungskonzepts
In der öffentlichen Gemeinderatssitzungen am 22. Februar 2021 ist das Beschaffungskonzept für Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen und Maschinen für die nächsten Jahre für den Gemeindebauhof beraten worden. Dem Konzept folgend stand nunmehr die Beschaffung einer sog. Geräteträgerraupe als Ersatz für verschiedene Gerätschaften im Bauhof und zur Entlastung und zur Arbeitssicherheit der Arbeiten in unwägbarem und schwierigem Gelände zur Beratung im Gemeinderat an. Bei einer Gegenstimme stimmte der Gemeinderat mehrheitlich der Beschaffung einer Geräteträgerraupe vom Typ MDB LV300Pro von der Firma Wohlgschaft/ Knoblauch, Ravensburg (inkl. Mulchkopf und Portalmähwerk) für den Gemeindebauhof zum Bruttoangebotspreis von 69.247,36 Euro zu und beauftragte die Gemeindeverwaltung mit der Beschaffung.

Beratung und Beschluss über die Auftragsvergabe der Umrüstung auf Digitalfunk bei der Freiwilligen Feuerwehr Wolpertswende / Mochenwangen
Die analogen 4m-Funkgeräte in den Einsatzfahrzeugen und Feuerwehrhäusern in der Freiwilligen Feuerwehr müssen auf Digitalfunk BOS umgerüstet werden. Der analoge Funk entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an Verfügbarkeit und Datenschutz. Der Digitalfunk ist im Gegensatz zur bisher genutzten Analogfunk verschlüsselt. Weiter ergeben sich einsatztaktische Vorteile. In allen Landkreisen erfolgt derzeit die Umrüstung der Feuerwehren von Analogfunk auf Digitalfunk. Über diese Umrüstung wurde im Gemeinderat beraten. Einstimmig fasste der Gemeinderat den Beschluss den Auftrag an die Firma Wolfrum, Wangen zu einem Gesamtbruttopreis von 27.678,21 Euro zu vergeben.

Beratung und Beschluss zur Rückdelegation der Zuständigkeit als Untere Straßenverkehrsbehörde vom Gemeindeverwaltungsverband an das Landratsamt Ravensburg
Nach dem Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung vom 17.12.1990 können Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 5.000 Einwohnern zu örtlichen Straßenverkehrsbehörden erklärt werden. Der Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende hat im Jahr 1991 beschlossen, die Zuständigkeitsübertragung auf den Gemeindeverwaltungsverband zu beantragen. 1992 wurde die Übertragung der Zuständigkeit vom Regierungspräsidium Tübingen bestätigt.

Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden sind zuständig für die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde soweit sich die Maßnahmen auf Gemeindestraßen und öffentliche Verkehrsflächen, die nicht öffentliche Straßen sind, beziehen und sich nicht unmittelbar auf den Verkehr auf Straßen höherer Verkehrsbedeutung auswirken. Weiter sind sie zuständig für Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Beide Gemeindeverwaltungen sehen die vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Zuständigkeit, nämlich die Besetzung mit ausreichend geeigneten Fachkräften nicht mehr für gegeben an. In der Vergangenheit war auch die notwendige Fachkunde nicht immer gegeben und konnte auch nicht erlangt werden. Die Gemeindeverwaltungen konnten ihre Aufgaben oftmals nur mit der Unterstützung des Landratsamtes Ravensburg wahrnehmen. Aus diesen Gründen brachten die Gemeindeverwaltungen Fronreute und Wolpertswende nun die Rückdelegation der Zuständigkeit an das Landratsamt Ravensburg in die Beratung. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Rückdelegation der Zuständigkeit als Untere Straßenverkehrsbehörde an das Landratsamt Ravensburg zu und empfahl den Verbandsvertretern in der Verbandsversammlung einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Die Gemeinde muss für Obdachlose und Flüchtlinge geeignete Räumlichkeiten schaffen und vorhalten und diese dort unterbringen. Die Unterbringung erfolgt per Gesetz. Dazu sind auch nähergehende Regelungen in einer Satzung in der Gemeinde zu fassen. 2018 hat die Gemeinde Wolpertswende erstmals eine Satzung für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte beschlossen und dabei auch Gebührensätze festgelegt, die nunmehr grundlegend überarbeitet werden mussten. Die Neufassung der Satzung für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte stand nun zur Debatte. Bei 1 Gegenstimme fasste der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:

1.  Der vorliegenden Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 09.05.2022 wird zugestimmt.

2.  Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.06.2022 bis 31.12.2023 wird zugestimmt.

3.  Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 10) wird ausdrücklich zugestimmt.

4.  Nach Mitteilung der Verwaltung sind keine Ergebnisse aus Vorjahren in der vorliegenden Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Insbesondere liegen keine Kostenüberdeckungen vor, die ausgeglichen werden müssten.

5.  Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Gebühren der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte für den Zeitraum von 01.06.2022 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt: Flächenbezogene Gebühr einschließlich Betriebskosten je m² Wohnfläche und Kalendermonat 11,03 €/m²

6.  Der Neufassung der vorliegenden Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften mit Wirkung zum 01.06.2022 wird zugestimmt.

 

Strombezug für die kommunalen Einrichtungen und Anlagen für die Lieferjahre 2023-2024
– Durchführung der Ausschreibung und Auftragsvergabe (Beteiligung an einer Einkaufsgemeinschaft mit weiteren Gemeinden im Landkreis)

Alle zwei Jahre steht die sog. Bündelausschreibung über die Stromlieferverträge der Gemeinde für ihre Einrichtungen und Anlagen, wie u. a. die Straßenbeleuchtung, aus. Seit Jahren beteiligt sich die Gemeinde an einer Einkaufsgemeinschaft über den Landkreis Ravensburg hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Ausschreibung der Leistungen. In der Gemeinderatssitzung wurde über die neuerliche Beauftragung und den Anteil des konventionellen Stroms und Ökostroms beraten. Bei 2 Enthaltungen wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst:

  1. Die Gemeinde Wolpertswende beteiligt sich an den Einkaufsgemeinschaften zur Ausschreibung für den Bezug von Ökostrom im Umfang mit 100 % für die kommunalen Einrichtungen und Anlagen und stimmt den vorgelegten Kriterien für das Verfahren zu. Von der Ausschreibung im Regelverfahren wird kein Gebrauch gemacht.
  2. Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) des Landkreises Ravensburg wird zur Durchführung des Vergabeverfahrens für den Ökostrombezug bevollmächtigt.
  3. Der Bürgermeister wird nach § 44 Abs. 2 GemO durch den Gemeinderat beauftragt, den Zuschlag zu erteilen.

Projekt “Solidarische Gemeinden” in den Gemeinden Fronreute und Wolpertswende: Sachstandsbericht und Beratung über das weitere Vorgehen
Die Caritas Bodensee-Oberschwaben hat sich nach dem Rückzug der „Zuhause Leben Stellen“ in den Pflegestützpunkt des Landkreises Ravensburg Gedanken gemacht, wie der demografische Wandel, das Thema Pflege und das seniorenpolitische Konzept in Einklang gebracht und vorangetrieben werden kann. Gerade die Unterstützung für die Gemeinden steht dabei im Mittelpunkt. Mit dem Projekt „Solidarische Gemeinden“ soll in enger Kooperation mit interessierten Kommunen ein Impuls für eine seniorengerechte Gemeindeentwicklung gesetzt werden. Die Caritas hat hierzu eine neue Stelle geschaffen, die die Koordinierung übernimmt und die fast vollständig vom Landkreis Ravensburg unterstützt und finanziert wird. Die Gemeinde Wolpertswende möchte schon seit längerer Zeit in ein seniorenpolitisches Konzept/ Altenhilfekonzept (insbesondere durch die Überlegungen für das brachliegende Grundstück des ehemaligen katholischen Kindergartens „Haus Mariengart“ in Mochenwangen) einsteigen. Der Gemeinderat hat daher im Dezember letzten Jahres das mit der Gemeinde Fronreute gemeinsam aufgezogene Projekt „Solidarische Gemeinde“ beschlossen. Inzwischen gibt es eine Ansprechpartnerin für Fronreute und Wolpertswende, die ihre Arbeit zum 1. Juni dieses Jahres aufnehmen wird. Die Ansprechpartnerin soll dabei von einer Steuerungsgruppe begleitet werden, über deren Besetzung in der Gemeinderatssitzung beraten wurde.

Bestellung von stellvertretenden Hauptamtsleiterin Annika Steinhauser zur Standesbeamtin der Gemeinde Wolpertswende
Neben Claudia Kruspel, Monika Schnetz und Ines Hauchler als Vollstandesbeamtinnen in der Gemeindeverwaltung soll die neue stellvertretende Hauptamtsleiterin Annika Steinhauser die Aufgaben einer Vollstandesbeamtin übernehmen und künftig auch Hauptansprechpartnerin in den Angelegenheiten des Standesamtes sein. Hierzu ist eine förmliche Bestellung durch den Gemeinderat erforderlich. Einstimmig wurde Frau Annika Steinhauser mit Wirkung vom 01.06.2022 zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirk Wolpertswende bestellt.

Bei der öffentlichen Sitzung waren bis zu 8 Zuhörer anwesen.

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).