Bekanntgaben
Der Vorsitzende informiert:
- Am 18. Februar finde der Bürgerempfang der Gemeinde in der Panoramahalle in Wolpertswende statt.
- Er wolle weiter seine Einladung zur Fasnet und zum närrischen Treiben in der Gemeinde aussprechen und blicke auch auf bereits vergangene Fasnetsveranstaltungen zurück:
– das Narrenbaumstellen habe am Samstag von den Hatzaleit stattgefunden.
– Am Sonntag sei der Kinderball von den Hatzaleit in der Panoramahalle in Wolpertswende gewesen
– Der Lumpaball sei am Wochenende und der Bürgerball am 3. Februar
– das Narrenbaumstellen in Mochenwangen finde am 8. Februar und der Dorfumzug in Mochenwangen am 9. Februar statt
- Ein erstes Treffen zur Biotopverbundplanung habe am 9. Januar 2024 mit Vertretern der Landwirtschaft (Ortsobmänner) und Vertretern des BUND stattgefunden. Dabei sei das weitere Vorgehen besprochen worden.
- Mobilfunk: inzwischen habe eine bautechnische Begehung am Bauhofareal stattgefunden. Nun erfolge die Aufbereitung seitens der Telekom und der von ihr beauftragten Firmen. Es werde im Gemeinderat weiter darüber informiert, wenn sich Neues ergeben würde.
- Lea Kopittke werde die Solidarische Gemeinde Fronreute-Wolpertswende verlassen. Die Caritas suche nun eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Der Vorsitzende ruft auf, hier kräftig Werbung zu machen.
Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden
Der Vorsitzende berichtet:
- Die für den 20.12.2023 geplante Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fornreute-Wolpertswende in Wolpertswende sei abgesagt worden. Die Terminierung der nächsten Sitzung stehe noch aus.
- Am 15. Januar habe eine Projektausschusssitzung für den Umbau der Alten Schule Wolpertswende in Kindertagesstätte stattgefunden. Die nächste Sitzung sei für Dienstag, 30. Januar geplant.
- Am 22. Januar fand eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt, in der über folgende Baugesuche bzw. Themen beraten bzw. das gemeindliche Einvernehmen beschlossen worden ist:
- Nachtragsbaugesuch – Errichtung einer Dachgaube und eines Wintergartens Flst. 1471/3, Brucknerstraße 4, 88284 Wolpertswende
- Einbau einer Dachgaube in das bestehende Wohnhaus Flst. 2222, Weißdornweg 1, 88284 Wolpertswende
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage Flst. 250, Segelbacher Straße 4, 88284 Wolpertswende
- Abbruch des bestehenden Kellers und der Remise, Anbau eines Bades mit Keller, Errichtung einer Garage Flst. 1421, Hauptstr. 42, 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen
Fragen der Einwohner
Anfrage zur Sanierung und Erweiterung des katholischen Kindergarten St. Josef in Wolpertswende statt Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte
(Der Vorsitzende meldet zurück, dass der Einwohner gerne seine Ausführungen und Anregungen zu diesem Thema schriftlich an die Gemeindeverwaltung weitergeben dürfe und darauf eine Antwort erfolge.)
Anfragen der Gemeinderäte
- Aktueller Stand bezüglich eines Standorts zu einem gemeinsamen Feuerwehrhaus
(Der Vorsitzende antwortet, dass vor kurzem im Feuerwehrausschuss beschlossen worden sei mit dem Thema in die öffentliche Gemeinderatssitzung im Februar oder März zu gehen und dort den Auftrag an die Gemeindeverwaltung über die Suche nach einem Standort für ein gemeinsames Feuerwehrhaus in der Gemeinde zu geben.)
- Parksituation im Kreuzungsbereich der Richard-Wagner-Straße – Einrichtung eines Parkverbots
(Der Vorsitzende antwortet, dass er die Anfrage an die Gemeindeverwaltung weitergeben werde und prüfen lasse.)
- Müllablagerungen vor Glas-Containern im Ort
(Der Vorsitzende sagt zu, wieder einen Hinweis im Mitteilungsblatt aufnehmen zu lassen.)
Erneuerbare Wärmeversorgung in Mochenwangen: Vorstellung und Beratung der Ergebnisse des von der KfW geförderten Quartierskonzepts
Seit 2007 besteht ein Nahwärmenetz in Mochenwangen, das die Wärme von der Biogasanlage Kögelhof in Mochenwangen über das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental (TWS) an das Schulzentrum mit seinen Gebäuden bringt. Inzwischen ist auch das Baugebiet „Am Brunnenweg“ an das Nahwärmenetz angeschlossen worden. Nachdem es bereits vor zwei Jahren vermehrt Anfragen zu Anschlussmöglichkeiten an diese Wärmeversorgung von privaten Haushalten in Mochenwangen gab, hatte der Gemeinderat beschlossen, eine Untersuchung in Form eines Quartierskonzepts „Wärmeversorgung Mochenwangen“ über die Energieagentur Ravensburg in Auftrag zu geben. Dazu hatte die Energieagentur Ravensburg in der Zeit von Herbst 2022 bis Frühjahr/ Sommer 2023 auch Beratungen in Mochenwangen durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen nunmehr vor und wurden von Vertretern der Energieagentur Ravensburg in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat fasste bei 1 Gegenstimme mehrheitlich folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des von der KfW geförderten Quartierskonzepts „Wärmeversorgung Mochenwangen“ zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Organisation einer Informationsveranstaltung für die Grundstückseigentümer/ Haushalte im „Nahbereich“ der bestehenden Nahwärmeleitung (siehe Folie 11 der beigefügten Präsentation). Im besten Fall soll die Informationsveranstaltung Ende des 1. Quartals 2024 stattfinden.
- Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, in weitere Verhandlungen mit den Vertragspartnern Technische Werke Schussental (TWS), Biogasanlage Kögelhof und ggf. BürgerEnergiegenossenschaft Fronreute-Wolpertswende zu treten, um eine zukunftsgerichtete Ausrichtung der bestehenden Wärmeversorgung Mochenwangen realisieren zu können. Die Gemeindeverwaltung ist angehalten, tragfähige Konzepte mit den Partnern zu entwickeln.
Haushalt 2024:
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 inkl. Investitionsplan und Stellenplan mit Finanzierungsplanung für die Jahre 2025 bis 2027
Am 27. November 2023 ist der Entwurf des Haushalts für das kommende Jahr 2024 im Gemeinderat vorgestellt und beraten worden. In der vergangenen Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2023 sind die anstehenden Investitionsprojekte einzeln beraten und das weitere Vorgehen beschlossen worden. Nach den Änderungen aus dieser Sitzung stand nun in der dieser Gemeinderatssitzung die Beschlussfassung über den Haushalt 2024 an.
Der Haushalt 2024 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das Jahr 2024. Zugleich soll die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2027 geben. Der Haushaltsentwurf 2024 ist maßgelblich geprägt von den großen, sich ankündigenden Projekten und Vorhaben in der Gemeinde (u. a. Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte, Hallenprojekt Mochenwangen, Schaffung einer Flüchtlingsunterbringung, Breitbandausbau). Bei 3 Gegenstimmen fasste der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:
1. Die Haushaltssatzung 2024 wird gemäß § 79 GemO Baden-Württemberg entsprechend der beigefügten Fassung beschlossen.
2. Dem Stellenplan 2024 wird zugestimmt.
3. Der Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 wird gemäß § 85 GemO i.V.m. der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung beschlossen.
4. Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
Beratung und Beschluss über die Ausschreibung von Kanalsanierungsarbeiten im Rahmen der Eigenkontrollverordnung – Teil 2: Ortsteil Mochenwangen
Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung ist die Gemeinde verpflichtet, alle Kanäle in einem 10-jährigen Turnus auf Schäden untersuchen zu lassen. Zum allgemeinen Überblick ist der Sitzungsvorlage ein Gesamtplan der Kanäle in der Gemeinde angefügt. In den vergangenen Jahren wurden die Abschnitte I: Sammlerkanal Wolpertswende – Mochenwangen sowie Mochenwangen Teil I bereits überprüft und saniert. Nun steht Teil II in Mochenwangen an. Für diesen Bereich wurde 2023 eine Kanalbefahrung zur Schadensfeststellung durchgeführt. Da zu diesem Zeitpunkt auch schon bekannt war, dass die Ortsdurchfahrt in Mochenwangen durch den Straßenbaulastträger zeitnah saniert werden soll, wurden die Kanalbefahrungen zusätzlich auch auf den Bereich der Hauptstraße mit ausgeweitet. Es wurden dabei insgesamt 8 km Misch-, Regen- und Schmutzwasserkanäle gereinigt und anschließend inspiziert. Weiter wurden insgesamt 195 zugehörige Schächte ebenfalls gereinigt und inspiziert. Bei der Untersuchung wurden an verschiedenen Stellen in Kanälen und Schächten Schadensbilder festgestellt. Damit die Kanalsanierung zeitlich nicht mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt kollidiert, ist vorgesehen, alle Arbeiten 2024 durchzuführen, die nur in offener Bauweise, also am offenen Graben, erledigt werden können.
2025 sollen dann die weiteren Arbeiten folgen, die in geschlossener Bauweise durch Innensanierung ausgeführt werden. Eine Behinderung durch die Kanalarbeiten bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt kann somit weitgehend ausgeschlossen werden. Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Kanalsanierung Mochenwangen Teil 2 mittels offener Bauweise in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Wasser-Müller GmbH öffentlich auszuschreiben.
2. Das Ingenieurbüro Wasser-Müller GmbH aus Biberach wird gemäß den Konditionen des Honorarangebots vom 15.01.2024 mit den weiteren Arbeiten beauftragt.
Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prüfung der Bauausgaben 2016 – 2022 und Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit turnusmäßig die Bauausgaben der Gemeinde geprüft. Dieses Mal wurden die Bauausgaben für die Haushaltsjahre 2016 bis 2022 in der Zeit vom 23. Februar bis 20. April 2023 geprüft. Am 25. April 2023 wurde das Bauamt der Gemeindeverwaltung vom Prüfer der GPA mündlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung unterrichtet. Im Gemeinderat wurde nun auch der Prüfungsbericht vorgelegt. Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
- Die Gemeindeverwaltung nimmt die Unterrichtung der Prüfungsfeststellungen aus dem GPA-Prüfungsbericht vom 6. Juni 2023 (siehe Anlage) zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen des GPA-Prüfungsberichts vom 6. Juni 2023 zu und macht sich diese Stellungnahme zu eigen.
- Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss und Erledigung der Aufgaben aus dem Prüfungsbericht und dem Versand der Stellungnahme an die GPA und die Rechtsaufsicht (Kommunalamt des Landkreises Ravensburg).
Vergabeverfahren für die Bauplätze für Doppelhausbebauung im Baugebiet “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende gegen Höchstgebot
– Vorstellung der Vergabekriterien für die Zuteilung von gemeindeeigenen Baugrundstücken für Doppelhausgrundstücke gegen Höchstgebot
– Billigung und Beschluss der Vergaberichtlinien für die Zuteilung von gemeindeeigenen Baugrundstücken für Doppelhausgrundstücke gegen Höchstgebot
– Delegierung der Vergabe an den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende
In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 13. November 2023 wurde die Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende an die Bewerber aus dem Punkteverfahren sowie die Höchstbieter aus dem Bieterverfahren beschlossen. Da nicht alle der 49 verfügbaren Bauplätze nachgefragt wurden, beriet der Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise bei der Vergabe. Da der Verwaltung Anfragen speziell zu den Doppelhausgrundstücken vorliegen, wird der Vorschlag unterbreitet, zunächst die sechs Bauplätze, auf denen Doppelhäuser realisiert werden können, im nächsten Schritt gegen Höchstgebot zu vermarkten. Um den speziellen Anforderungen einer Doppelhausbebauung und dem Wunsch der Bewerber, sich gemeinsam bewerben zu können, gerecht zu werden, musste eine neue Vergaberichtlinie erarbeitet werden. Hier werden die jeweiligen Bauplätze für die zusammengehörigen Doppelhaushälften gemeinsam vergeben. Es sollen sich demnach zwei Bieter als Bietergemeinschaft gemeinsam in einem Gebot auf ein Doppelhausgrundstück, welches 2 Bauplätzen entspricht, zusammentun. Über den Vorschlag zur Vergabe von Doppelhausgrundstücken wurde in der Gemeinderatssitzung beraten.
- Der Gemeinderat billigt die Vergaberichtlinie und stimmt dem Vergabeverfahren für Doppelhausgrundstücke gegen Höchstgebot (Anlage 1: Vergaberichtlinie mit Anlagen H1DH-H3DH) für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende zu und macht sich dessen Inhalt zu eigen. Das Vergabeverfahren ist ortsüblich bekanntzumachen.
- Der Gemeinderat beauftragt den GVV-Fronreute-Wolpertswende die Vergabe der Bauplätze für Doppelhausbebauung im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende im Höchstgebotsverfahren schnellstmöglich zu beginnen. Die Frist zur Abgabe eines Gebotes wird auf 4 Wochen festgesetzt. Die Zuteilung erfolgt im Anschluss durch den Gemeinderat.
Erneute Beratung und Beschluss über den Erwerb von Ökopunkten für einzelne Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Wolpertswende
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ in Mochenwangen (Schaffung von „Betreutem Wohnen“) muss die Gemeinde voraussichtlich einen ökologischen Ausgleich in Höhe von ca. 160.000 Ökopunkten erbringen. Dies kann entweder durch Maßnahmen auf eigenen Grundstücksflächen erfolgen oder durch einen Erwerb von Ökopunkten kompensiert werden.
Aufgrund der fehlenden Grundstückflächen schlägt die Gemeindeverwaltung den Erwerb von Ökopunkten vor. Hierzu hat die Gemeindeverwaltung eine Anfrage bei der ReKo GmbH (Regionales Kompensationsflächen-Management im Kooperationsraum Bodensee-Oberschwaben (ReKo)) sowie einem privaten Anbieter getätigt. In der Gemeinderatssitzung am 13. November 2023 ist der Erwerb der Ökopunkte beim privaten Anbieter beschlossen worden.
Der ursprüngliche, private Anbieter hatte im Nachgang sein Angebot zurückgezogen. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin noch eine weitere Anfrage gestartet. Es wurde nun über das weitere Angebot zum Erwerb von Ökopunkten beraten. Die Gemeinde habe derzeit noch eigene Ökopunkte in Höhe von 95.459 Ökopunkten. Der Gemeinderat beauftragte die Gemeindeverwaltung einstimmig, 200.000 Ökopunkte zum Preis von 168.000 € zzgl. 19 % USt (brutto 199.920 €) bei der Öko-Hof Ratzenried GmbH zu erwerben und die nötigen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2024 zu berücksichtigen bzw. einzustellen.
Beratung und Beschluss über die Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung vom 01.01.2019
Die Verwaltungsgebühr wird für öffentliche Leistungen, die die Gemeinde auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, erhoben. Soweit spezialgesetzliche Regelungen zur Erhebung von Gebühren bestehen, gehen diese vor (beispielsweise Personalausweise, Pässe oder Benutzungsgebühren). Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat mithilfe einer Gebührenkalkulation zu beraten. Die Verwaltungsgebühren werden nach Verwaltungsaufwand bemessen und sind entweder als Festbetragsgebühren (eine Gebühr für einen Tatbestand) oder als Zeitgebühr festgesetzt. Zur Ermittlung des Gebührensatzes wird der gewichtete Stundensatz aller beteiligten Mitarbeiter ermittelt und auf die verwendete Zeiteinheit umgerechnet. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören alle Verwaltungskosten. Die Hauptbestandteile bilden Personal-, Sach-, und Gemeinkosten. Im Vergleich zur letztmaligen Gebührenanpassung zum 1. Januar 2019 wurde bei der Neukalkulation größtenteils nur der neue, individuelle Stundensatz erneut ermittelt und auf den Zeitanteil der jeweiligen Verwaltungsgebühren übertragen. Dieser liegt im Vergleich zur damaligen Kalkulation aufgrund von tariflich bedingten Lohnerhöhungen wesentlich höher. In der Gemeinderatssitzung wurde nun über die Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung in Form der Neufassung des Gebührenverzeichnisses beraten. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Änderungen des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung vom 01.01.2019.
Beratung und Beschluss über die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) zum 01.01.2024
Aufgrund von heutigen Regelungen in Bebauungsplänen (u.a. keine Festlegung einer Erdgeschossfußbodenhöhe, neue Baugebietstypen etc.) wird eine Satzungsänderung der Abwassersatzung erforderlich, die diesen heutigen Entwicklungen Rechnung trägt. Über die formale Anpassung der Abwassersatzung der Gemeinde wurde im Gemeinderat beraten. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der 9. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) zum 01.01.2024 zu.
Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die 4. Änderung zur Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2024
Mit derselben Begründung wie bei der Abwassersatzung soll auch die Wasserversorgungssatzung geändert werden. Hier sollen ebenfalls die heutigen Regelungen in Bebauungsplänen berücksichtigt werden.
Zusätzlich sollen die Bauwasseranschlüsse in Zukunft pauschal abgerechnet werden. Für die Herstellung und das Entfernen des Bauwasseranschlusses soll zukünftig ein pauschaler Betrag von 600 Euro berechnet werden. In der Gemeinderatssitzung wurde daher über die Änderung der Wasserversorgungssatzung beraten. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der 4. Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2024 zu.
Beratung und Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) zum 01.01.2024
Wie bei der Abwasser- und der Wasserversorgungssatzung soll auch die Erschließungsbeitragssatzung die neuen, heutigen Regelungen in Bebauungsplänen (Erdgeschossfußbodenhöhe, neue Baugebietstypen etc.) aufnehmen. Dazu ist auch eine Änderung der Erschließungsbeitragssatzung notwendig, über die in der Gemeinderatssitzung beraten wurde. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) zum 01.01.2024 zu.
Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024
Zur Durchführung der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss leitet die Wahl und stellt das Wahlergebnis fest. Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Wenn der Bürgermeister selbst Wahlbewerber ist, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten. Der Gemeindewahlausschuss wird auch zugleich als Wahlvorstand für die Gemeinderats- und Kreistagswahl sowie für die Europawahl im Wahlbezirk Wolpertswende fungieren. In der Gemeinderatssitzung wurde daher über die Besetzung des Gemeindewahlausschusses beraten. Es wurden einstimmig folgende Mitglieder in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl 2024 gewählt:
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses: Hauptamtsleiterin Ines Hauchler
Stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses: Nicola Gross
Beisitzer: Renate Goerigk
Beisitzer: Elisabeth Reiner
Beisitzer: Jürgen Matt
Stellv. Beisitzer: Annika Steinhauser
Stellv. Beisitzer: Benjamin Czogalla
Stellv. Beisitzer: Jürgen Högel
Bei der öffentlichen Sitzung waren 8 Zuhörer anwesend. Es war kein Vertreter der Schwäbischen Zeitung anwesend.
Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus & Service“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).