Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Der Vorsitzende informiert über einen Beschluss aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 7. August: Der Gemeinderat habe den Erwerb eines Grundstücksteils in Wolpertswende als potentielle Erweiterungsfläche für die dortigen Sportplatzanlagen beschlossen.

 

Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert:

  • Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ – Bauplatzvergabeverfahren:
    Im Moment befinde sich die Gemeinde im „Punkteverfahren“: Aktuell habe man 25 Bewerbungen. Die Zulässigkeit von Bewerbern werde gerade noch geprüft und insgesamt die Bewertung vorgenommen. Für das „Bieterverfahren gegen Höchstgebot“ habe die Gemeinde aktuell auch schon Bewerbungen vorliegen. Hier laufe die Bewerbungsfrist seit 15. September und gehe noch bis 20. Oktober.
  • Janina von Bank sei wieder aus der Elternzeit im Rathaus-Team zurück. Sie sei zu 40 % in der Kämmerei tätig.

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

Der Vorsitzende berichtet:

  • Am 19. September habe eine Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) stattgefunden. Darin seien folgende Tagesordnungspunkte beraten worden:
    – Vorstellung der Entwurfsplanung zur 4. Reinigungsstufe/ Spurenstoffelimination
    – Jahresabschluss 2022

 

Anfragen der Gemeinderäte

Der Vorsitzende informiert, dass noch folgende offene Anfragen vorliegen:

  • Gemeinderatssitzung vom 24. April:
    Anfrage von Gemeinderätin Baumann: Die Gemeinde befinde sich noch in der Abklärung der Weihwasserkessel für die Urnenwand.
  • Gemeinderatssitzung vom 22. Mai:
    Anfrage von Gemeinderätin Goerigk: Die Halterungen für Gießkannen am Friedhof Mochenwangen seien eingeplant. Sie konnten noch nicht beauftragt werden.
  • Gemeinderatssitzung vom 19. Juni:
    Hier seien noch die Anfragen offen von Gemeinderat Schwegler bezüglich einer Bank an der Bushaltestelle in der Bruggener Straße und die Anfrage von Gemeinderat Heitele bezüglich der Überdachung der Bushaltestelle am Krummensbach sowie der Situation um den Hatzenturm in Wolpertswende
  • Gemeinderatsitzung vom 17. Juli:
    Anfrage von Gemeinderat Miller: Informationen zu „Nahwärme“ in Ebenweiler werden noch nachgereicht.
    Anfrage von Gemeinderätin Goerigk: Hundetoilette am „Erlen“/ von Messhausen befindet sich noch im Rahmen der generellen Anbringung von weiteren Hundetoiletten in der Gemeinde in der Prüfung.

Es wurden anschließend folgende Anfragen durch die Gemeinderäte gestellt:

  1. Ausstehende Beratung zum Thema Biosphärengebiet
    (Der Vorsitzende antwortet, dass hier zwei Berichte über Äußerungen eines Landesministers und einer Landtagsabgeordneten in der Schwäbischen Zeitung erschienen seien, die dem ergebnisoffenen Prozess um das Biosphärengebiet geschadet hätten. Die Gemeinden klären derzeit, wie dieser Prozess weitergehen solle. Er hoffe er könne im Oktober mehr dazu sagen.)
  2. Situation in der Kämmerei nach Rückkehr von Janina von Bank aus der Elternzeit
    (Der Vorsitzende antwortet, dass Janina von Bank mit 40% aus der Elternzeit zurückgekommen sei und nun bestimmte Projekte und offene Aufgaben aus der Kämmerei bearbeite sowie Kämmerer Benjamin Czogalla bei seinem aller ersten Haushalt unterstütze.)
  3. Aktueller Stand in Bezug auf das Urteil zu §13b
    (Der Vorsitzende antwortet, dass die Urteilsbegründung nun vorliege und die Gemeinden sich hiervon mehr erwartet hätten. Die Gemeinden erwarten, dass der Bund und das Land in die Gänge kommen müssen, um das weitere Vorgehen klären zu können. Bei den beiden Baugebieten „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende und „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen sei nach Ansicht des Vorsitzenden im Planungsverfahren nichts mehr nachzuholen, weil alle Schritte durchlaufen seien. Er gehe derzeit fest davon aus, dass die Bauanträge in den beiden Baugebieten auch erteilt würden. Er wünsche sich nochmals, dass der Bund und das Land zu einer zeitnahen Lösung dieses „Rechtsproblems“ kommen.)
  4. Aktueller Stand zum Breitbandausbau „Weiße Flecken“
    (Der Vorsitzende antwortet, dass derzeit viele Abstimmungstermine, vor allem mit dem planenden Ingenieurbüro Zimmermann, stattgefunden hätten. Es stecke sehr viel Detailarbeit dahinter, weil wirklich jeder Glasfaserhausanschluss für jedes Grundstück geklärt werden müsse. Der Plan sei, dieses Jahr noch die Bauausschreibung vorzubereiten. Einen Teil werde man noch vor Weihnachten zur Ausschreibung bringen und den überwiegenden Teil dann im Januar.)

Bebauungsplan „Am Felsenbädle – BA 1“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu:

Einstellungsbeschluss Verfahren nach §13b BauGB

Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Felsenbädle – BA 1“ im sog. „vereinfachten Verfahren“ gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein erster großer Bereich auf dem Papierfabrikareal in Mochenwangen für Wohnbebauung geplant und erschlossen werden. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 kann dieses Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB nicht weiter betrieben werden. Das Bebauungsplanverfahren soll daher nun in das sonst übliche Regelverfahren umgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss nach dem §-13b Bebauungsplanverfahren soll daher zurückgenommen werden. Ohne Aussprache fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende beschließt die Einstellung des am 12.12.2022 eingeleiteten Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Felsenbädle – BA 1” und der örtlichen Bauvorschriften hierzu. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 1476, 1477/1 (Teilfläche), 1477/2 (Teilfläche), 1496/1, 1496/2 (Teilfläche), 1504 und 1517 (Teilfläche).

 

Bebauungsplan “Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu:

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Wie oben beschrieben war aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens für das Baugebiet „Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1“ in Mochenwangen in das Regelverfahren notwendig. Der dafür notwendige Aufstellungsbeschluss, als Beginn in das Verfahren, sollte in der Gemeinderatssitzung gefasst werden. Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem der Vorlage beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 1476, 1477/1 (Teilfläche), 1477/2, 1496/1, 1496/2 (Teilfläche), 1504 und 1517 (Teilfläche).

Erfordernis und Ziele der Planung:
– Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene  Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten Orientierung der möglichen Entwicklung an der Bestandsbebauung

– Sicherung und Ausbau eines zusammenhängendes Fuß- und Radwegenetztes
– Berücksichtigung der siedlungsstrukturellen Ausgangslage im Rahmen der Erarbeitung der städtebaulichen Konzeption Ausarbeitung einer  zukunftsgerichteten und –fähigen

-Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der  Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

 

Änderung des Flächennutzungsplanes des GVV Fronreute-Wolpertswende im Bereich des Bebauungsplanes “Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1”:

Empfehlungsbeschluss an die Verbandsversammlung zum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Für das oben dargestellte Bebauungsplanverfahren (Regelverfahren) ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich notwendig. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in einer Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende, da der Flächennutzungsplan auch die Gemarkungsfläche der Gemeinde Fronreute beinhaltet. Der Gemeinderat gab daher der Verbandsversammlung eine Empfehlung zur Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Ohne Aussprache fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende empfiehlt der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes “Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1” (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) zu beschließen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Der Änderungsgeltungsbereich befindet sich am nordöstlichen Ausgang des Ortsteils Mochenwangen im Bereich der “Fabrikstraße” und schließt dort an den bestehenden Siedlungskörper an. Direkt angrenzend befindet sich die Wohnbebauung der “Richard-Wagner-Straße”. Des Weiteren befindet sich die Evangelische Kirche in direktem Anschluss an den Änderungsgeltungsbereich.

Erfordernis der Planung:

Durch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
– Darstellung einer Wohnbaufläche für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung zur Erhaltung einer ausgewogenen Einwohnerzusammensetzung.

– Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

 

Beratung und Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Wolpertswende

Der Jahresabschluss, der zahlen- und kassenmäßige Abschluss des Haushaltsjahres 2022, wurde erstellt und wurde nun im Gemeinderat vorgestellt und anschließend beschlossen. Dabei wurde im Gemeinderat präsentiert, wie sich das Haushaltsjahr 2022 in Hinblick auf den damaligen Haushaltsplan mit seinen Planansätzen entwickelt hat. Nach einer umfassenden Beratung stimmte der Gemeinderat bei 1 Gegenstimme mehrheitlich dem Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Wolpertswende zu.

 

Haushalt 2023: Beratung und Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023

Der Haushaltsplan 2023 wurde in der Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2022 beschlossen und anschließend von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.

Nach neuen Hochrechnungen zur Haushaltslage lassen sich gravierende Abweichungen zur Haushaltsplanung 2023 im Bereich des Finanzhaushaltes feststellen. Nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat die Gemeinde unter anderem eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen oder zusätzliche Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

Vorliegend ergeben sich insbesondere bei den Erschließungsarbeiten der beiden Baugebiete „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen und „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende und bei den Grundstückskäufen überplanmäßige Auszahlungen.

Auf der anderen Seite verzeichnet die Gemeinde bei den Einzahlungen ein großes Defizit. Die geplanten Einzahlungen von 3.200.900 € reduzieren sich aufgrund von noch nicht realisierten Bauplatzverkäufen auf 143.900 €. Die Mindereinzahlungen sorgen für ein hohes Liquiditätsproblem.

Ein Nachtragshaushalt muss ebenso erlassen werden, wenn genehmigungspflichtige Teile, wie z.B. die Kreditermächtigung, überschritten werden müssen.

Bislang wurde zur Finanzierung der Investitionen ein Darlehen in Höhe von 1.800.000 Euro aufgenommen. Zum Stand September 2023 betrugen die Auszahlungen für Investitionstätigkeit bereits über 2.700.000 €. Die restlichen 900.000 Euro aus der bestehenden Kreditermächtigung würden demnach bereits zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr ausreichen, um der fehlenden Liquidität begegnen zu können. Die neue Kreditermächtigung muss damit aufgrund des veranschlagten Investitionsvolumens auf 3.800.000 € erweitert werden.

Um kurzfristige Liquiditätsprobleme ebenso besser steuern zu können, soll auch der Höchstbetrag der Kassenkredite auf von 1.000.000 € auf 1.500.000 € erhöht werden.

Zugleich hat die Gemeindeverwaltung zum 1. September 2023 eine Haushaltssperre erlassen. Das heißt, es dürfen lediglich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, bei denen sich eine rechtliche Verpflichtung ergibt (das heißt u.a.: ein Auftrag ist schon erteilt worden) oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Im Gemeinderat wurde daher der Nachtragshaushalt zum Haushalt 2023 beraten. Nach intensiver Beratung fasste der Gemeinderat bei 1 Gegenstimme mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird gemäß § 82 Absatz 1 in Verbindung mit § 79 GemO Baden-Württemberg entsprechend der beigefügten Fassung beschlossen. Der Gemeinderat beschließt nachträglich die bereits zum 1. September 2023 verwaltungsseitig in Kraft getretene Haushaltssperre. Die Haushaltssperre wird nach Genehmigung und öffentlicher Bekanntmachung des Nachtragshaushalts 2023 aufgehoben.

 

Beratung und Beschluss über die Aufnahme von zwei Darlehen für die Gemeinde Wolpertswende

Die Gemeinde Wolpertswende kann bereits rund 2.700.000 Euro an Investitionsauszahlungen im laufenden Haushaltsjahr verzeichnen. Die Investitionszahlungen sind mit dem im April beschlossen Darlehen (1.800.000 Euro), den Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit (142.000 Euro) und den laufenden Einzahlungen finanziert worden.

Durch die Vorfinanzierung mithilfe laufender Einzahlungen hat die Gemeinde zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen negativen Kassenbestand, weshalb die restliche Kreditermächtigung in Höhe von

900.000 Euro sofort in Anspruch genommen werden muss.

Weiterhin hat der Gemeinderat in der Sitzung über einen Nachtragsplan beraten, weil sich die Lage im Finanzhaushalt erheblich verschlechtert. Der Hauptgrund liegt insbesondere in den fehlenden Einzahlungen durch die nicht realisierten Bauplatzverkäufe, wodurch eine wichtige Einnahmequelle wegbricht. Die Gemeinde muss nun dadurch alle noch folgende Investitionsauszahlungen durch Kredite finanzieren.

Der Nachtragsplan sieht hierfür eine Kreditermächtigung von bis zu 3.800.000 € vor.

Die Gemeindeverwaltung plant hier ein weiteres Darlehen zum Ende des Jahres aufzunehmen. Die Darlehenshöhe soll sich dabei an die tatsächlichen Investitionsauszahlungen richten und darf den Betrag der Kreditermächtigung nicht übersteigen. Sollten sich die tatsächlichen Investitionsauszahlungen gemäß dem Nachtragsplan entwickeln, könnte demnach noch ein weiteres Darlehen in Höhe von maximal 1.100.000 € fällig werden. Nach umfassender Beratung fasste der Gemeinderat bei 1 Gegenstimme mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einer sofortigen Kreditaufnahme in Höhe von 900.000 € zu. Den Zuschlag hierfür soll der wirtschaftlichste Bieter erhalten. Der Gemeinderat stimmt einer weiteren Kreditaufnahme in Höhe von bis zu 1.100.000 € zu. Die Darlehensaufnahmen steht unter der Prämisse, dass der Nachtragshaushalt von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird. Den Zuschlag hierfür soll der wirtschaftlichste Bieter erhalten.

 

Umbau der ehemaligen Geschäftsstelle der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG zur Bücherei und “Haus der Vereine”: Vorstellung und Beratung der aktuellen Planungen sowie Beschluss zum weiteren Vorgehen

Mit dem Grundsatzbeschluss zum Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine neue Kindertagesstätte hat die Gemeinde die Aufgabe, den bisherigen Nutzern der Alten Schule Wolpertswende einen künftigen Platz in der Gemeinde zu finden. Gerade für die Bücherei Wolpertswende sind neue geeignete Räumlichkeiten zu finden. Mit der ehemaligen Geschäftsstelle der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG steht der Gemeinde ein Gebäude für diese Zwecke zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung hat das Gebäude nun nach den Anforderungen der Bücherei und der derzeitigen Nutzer der Alten Schule ausgerichtet und eine moderate Sanierung des Gebäudes eingeplant. In der Gemeinderatssitzung wurden die Planungen und das weitere Vorgehen vorgestellt. Bei 1 Enthaltung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt den Planungen zum Umbau der ehemaligen Geschäftsstelle der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG in Wolpertswende zur     Bücherei und zu einem „Haus der Vereine“, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zu.

2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Baubeschluss im Rahmen des noch ausstehenden Baubeschlusses zum Umbau der Alten     Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte zur Beratung vorzubereiten. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 erfolgen.

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Vergabe der Anschluss- bzw. Umschlussarbeiten an der Wasserversorgungsleitung im Bereich der Hochbehälter Niedersweiler und Himmelreich

Zur Verbesserung der Löschwasserversorgung und Erhöhung der Versorgungsdrücke der Wasserversorgung Wolpertswende wurde im 1. Quartal 2023 bereits eine neue Wasserversorgungsleitung zwischen dem Hochbehälter (HB) Niedersweiler und dem HB Himmelreich im Spühlbohrverfahren verlegt. Um diese in Betrieb nehmen zu können, müssen nun folgende Arbeiten durchgeführt werden:
1. Anschluss der neuen Wasserleitung DA 225 PE 100 RC am Hochbehälter Niedersweiler

2. Außerbetriebnahme des HB Himmelreich – Umverlegung und Neuanschlüsse der vorhandenen Wasserleitungen

3. Einbau und Anschluss eines Druckunterbrecherschachts (DUB-Schacht) in Steinhausen zur Regulierung des Wasserversorgungsdruckes in Mochenwangen

Die Inbetriebnahme der neuen Leitung und des Druckunterbrecherschachtes kann ohne Aufbau eines Provisoriums erfolgen, da jeweils eine redundante Leitung vorhanden ist. Somit ist die Wasserversorgung immer gesichert.

Die Arbeiten sind bereits ausgeschrieben worden. In der Gemeinderatssitzung erfolgte die Vergabe der Arbeiten dazu. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Für die Anschluss- bzw. Umschlussarbeiten an den Hochbehältern Niedersweiler und Himmelreich sowie für den Einbau und die Inbetriebnahme des Druckunterbrecherschachtes in Steinhausen beauftragt der Gemeinderat 1. die Fa. Beller GmbH mit den Tiefbauarbeiten zum Vergabepreis von 76.808,99 € inkl. MwSt. und 2. die Fa. Walter Unger GmbH mit den Rohrbauarbeiten zum Vergabepreis von 64.258,81 € inkl. MwSt.

 

Verfüllung der ehemaligen Erdöl- und Erdgasbohrungen “Fronhofen” durch die Neptune Energy Deutschland GmbH: Beratung und Beschluss über eine Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens zur Beteiligung nach dem Bundesberggesetz, hier für “Fronhofen Ost 1” auf Gemarkung Wolpertswende

In der Gemeinde gibt es ein ehemaliges Erdgasbohrloch der Fa. Neptune Energy Deutschland GmbH, das nun zur Verfüllung kommen soll. Das Erdgasbohrloch war im Zuge von vierzehn weiteren Bohrlöchern seit Mitte der 1960er Jahre betrieben und wurde Ende der 1990er Jahre eingestellt. Das Erdgasbohrloch befindet sich in der Nähe von Vorsee. Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH hat nun den Zulassungsantrag beim zuständigen Regierungspräsidium Freiburg (Bergbauamt) für die Verfüllung und Rekultivierung der Erdgasbohrlöcher gestellt. In diesem Antragsverfahren können die Standortgemeinden auch Stellungnahmen abgeben. Darüber wurde in der Gemeinderatssitzung beraten. Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Der Gemeinderat beschließt nachfolgende Stellungnahme:

Die Gemeinde Wolpertswende bedauert, das ehemalige Erdgasbohrloch auf ihrer Gemarkung nicht zumindest für eine potentielle geothermische Nachnutzung prüfen zu dürfen und die nötige Zeit dafür zu bekommen. Gerade in der heutigen Zeit der „Energiewende“ wäre aus Sicht der Gemeinde Wolpertswende eine solche Prüfung zur geothermischen Nachnutzung angezeigt gewesen. Es ist bedauerlich, dass das Land Baden-Württemberg diese Chance nicht mit ergreifen wollte und einer solchen Prüfung keinen Vorrang gewährt hat.

Die Gemeinde Wolpertswende gibt im Rahmen des Zulassungsantrags keine weitere Stellungnahme ab und möchte weiterhin im Rahmen des Verfahrens beteiligt werden.

 

Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur”: Beratung und Beschluss über die Teilnahme am Projektaufruf 2023

Der Gemeinderat hat bereits im vergangenen Jahr einen Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den geplanten Neubau der Halle in Mochenwangen gestellt. Der Antrag ist damals nicht zum Zuge gekommen. In diesem Jahr gibt es noch einmal die Gelegenheit, einen Antrag im Rahmen dieses Bundesprogramms stellen zu können. Aufgrund der Nähe zur Eugen-Bolz-Grundschule Mochenwangen und der Verpflichtung zum Angebot von Schulsport sowie der überwiegenden Vereinsnutzung soll die Ausrichtung der Halle hauptsächlich sportlich sein. Die Gemeindeverwaltung sieht daher wiederum die Möglichkeit, einen solchen Antrag nach dem Bundesprogramm zu stellen. Die Gemeinde möchte die Chance wahren, einen Hallenneubau über das Förderprogramm fördern zu lassen. Darüber wurde im Gemeinderat beraten. Die Teilnahme am Förderprogramm muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Nach kurzer Aussprache fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme am Projektaufruf 2023 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend     und Kultur“ für den Neubau der Halle in Mochenwangen zu.

2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Unterlagen zu erarbeiten und den Aufnahmeantrag für den Neubau der Halle in Mochenwangen zu     stellen.

 

Übersicht über die Abgaben, Steuern und Entgelte der Gemeinde: Information

Regelmäßig vor der Haushaltsplanberatung gibt die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat einen Überblick über den Stand der Steuern, Gebühren und Entgelte in der Gemeinde im Vergleich zu anderen Gemeinden und signalisiert dabei, welche Abgaben, Steuern und Entgelte ggf. geändert und angepasst werden sollten.

 

Bei der öffentlichen Sitzung waren 7 Zuhörer anwesend. Es war kein Vertreter der Schwäbischen Zeitung anwesend.

 

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus & Service“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).