Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert:

  • Am 19. November sei Volkstrauertag gewesen. Die Gedenkveranstaltung dazu habe in Mochenwangen stattgefunden. Der Vorsitzende dankte der Soldatenkameradschaft Wolpertswende, der kath. Kirchengemeinde Mochenwangen mit Pfarrer Peter Häring, dem Musikverein Mochenwangen sowie dem ökumenischen Kirchenchor Mochenwangen für die Gestaltung der Gedenkfeier.
  • Am 21. November habe die traditionelle Martinsgemeinde in Vorsee stattgefunden. Der Vorsitzende sprach seinen herzlichen Dank an die Martinsgemeinde Vorsee e.V. für den traditionellen Abend aus.
  • Der Vorsitzende sprach seine Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterbringung für den 30. November in der Panoramahalle Wolpertswende aus.

 

Breitbandausbau „Weiße Flecken“: Beratung und Beschluss über die Festlegung von POP-Standorten in der Gemeinde

Im Rahmen des Ausbaus von Glasfaserhausanschlüssen im „Weißen-Flecken“-Ausbauprogramm in der Gemeinde ist es notwendig, in Wolpertswende und Mochenwangen sogenannte POP-Standorte („Point-of-Presence“) aufzubauen. Die POP-Standorte sind das Herzstück der Versorgung der Glasfaserhausanschlüsse mit „schnellem Internet“. Für Wolpertswende ist ein Standort und für Mochenwangen sind zwei Standorte zentral gelegen festzulegen. Die Bauten, die dafür errichtet werden müssen, entsprechen ungefähr der Größe von Standardfertiggaragen. In Wolpertswende soll ein Standort an die dortige Bushaltestelle angebracht werden. In Mochenwangen könnten Standorte im Sportplatzweg und in der Bahnhofsstraße dafür vorgesehen werden. In der Gemeinderatssitzung wurde über die drei Standorte beraten und beschlossen. Bei 2 Gegenstimmen stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für den geplanten Standort in Wolpertswende an der Bushaltestelle. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Prüfung eines Standorts in Mochenwangen am Schulparkplatz bei den E-Ladesäulen (an der Hauptstraße) sowie in der Bahnhofstraße zu.

 

Beratung und Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Wolpertswende

Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende der Gemeinde Wolpertswende wurde der Wirtschaftsplan 2024 beraten, in dem die Investitionen für das kommende Jahr finanziell dargestellt sind und sich die planmäßige wirtschaftliche Situation im Bereich der Wasserversorgung widerspiegelt. Ein Vertreter der Technischen Werke Schussental (TWS) stellte den Wirtschaftsplan in der Sitzung vor. Die TWS haben die kaufmännische Betriebsführung des Eigenbetriebs Wasserversorgung inne. Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat bei 1 Enthaltung einstimmig den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Wolpertswende.

 

Haushalt 2024: Vorbereitung Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan inkl. Investitionsplan mit mittelfristiger Finanzierungsplanung für die Jahre 2025 bis 2027

Der Haushalt für das Jahr 2024 steht in der Form nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR)/ Doppik/ doppische Buchführung im Entwurf bereit und wurde in der Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt und erläutert. Der Haushalt 2024 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das aktuelle Jahr. Zugleich gibt die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2027. Der Haushaltsentwurf 2024 ist maßgelblich geprägt von den großen, sich ankündigenden Projekten und Vorhaben in der Gemeinde (u.a. Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine Kindertagesstätte, Hallenprojekt Mochenwangen, Schaffung einer Flüchtlingsunterbringung, Breitbandausbau). Nach intensiver Diskussion fasste der Gemeinderat bei 1 Enthaltung einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Haushaltsplanentwurf 2024 zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung zur Anpassung der Hundesteuersatzung.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung zur Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung.
  4. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Einführung eines angemessenen Büchereientgelts.
  5. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit angemessenen Schritten zur Verbesserung von Mieterlösen bei gemeindeeigenen Grundstücken bzw. Gebäuden.

 

Vorberatung über die Anpassung der Grundsteuerhebesätze zum 1. Januar 2024

Mit der Beratung zum Gemeindehaushalt 2024 kommt auch die Beratung über die Grundsteuerhebesätze auf. Der Haushaltsplanentwurf 2024 weist ein negatives ordentliches Ergebnis aus und verschlechtert sich im Vergleich zum laufenden Jahr 2023 maßgeblich. Auch die Tendenz der vergangenen Jahre zeigt ganz klar auf, dass die Aufwendungen in einem deutlich stärken Umfang angestiegen sind als die Erträge. Insbesondere der Kreisumlagehebesatz soll sich nach derzeitigem Stand deutlich erhöhen, was zu Mehraufwendungen führt. Die Gemeindeverwaltung möchte hinsichtlich der schwierigen Haushaltslage im laufenden Bereich eine geringfügige Anpassung der Grundsteuerhebesätze vornehmen, um den Mehraufwendungen entgegenzuwirken. Die letzte Anpassung der Grundsteuerhebesätze (um je 20 Prozentpunkte) erfolgte zum 01.01.2022. Die Anpassung soll auch vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform zum Jahr 2025 und der rechtlichen Vorgabe der „Aufkommensneutralität“ erfolgen.

Im Vergleich mit den Umlandgemeinden liegt die Gemeinde Wolpertswende derzeit unter dem Durchschnitt bei den Grundsteuerhebesätzen. In der Gemeinderatssitzung wurde über die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze beraten und das weitere Vorgehen festgelegt. Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Über den nachfolgenden Beschlussvorschlag soll im Rahmen der Haushaltsplanberatung in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2023 beschlossen werden:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung folgender Hebesätze zum 01.01.2024:
  • Grundsteuer A von 370 % auf 380 %
  • Grundsteuer B von 410 % auf 420 %
  • Gewerbesteuer wird nicht verändert und verbleibt bei 370 %
  1. Der Gemeinderat stimmt der separaten Hebesatzsatzung mit den obigen Anpassungen zu.

 

Erschließungsbeitragssituation im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende: Beratung und Beschluss zur Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB

Im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende gibt es zwei kurze Straßenabschnitte, die bauplanerisch nicht vom Bebauungsplan umfasst sind, die aber Teil der Erschließung des Baugebiets sind. Für die Bauplätze fallen neben den reinen Grundstückskosten auch Erschließungs- und Anschlussbeiträge Wasser und Abwasser an. Diese sind im bereits festgelegten Gesamtbauplatzpreis enthalten. Damit die Erschließungsbeiträge auch in den jetzt anstehenden Kaufverträgen für die Bauplätze ausgewiesen werden können, muss u.a. die Rechtmäßigkeit der Herstellung dieser beiden Straßenabschnitte gegeben sein.

Eine rechtmäßige Herstellung setzt die Herstellung nach den Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans voraus. Liegt kein Bebauungsplan vor, ist von der Gemeinde eine Rechtmäßigkeitsprüfung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Diese Prüfung ist nunmehr durchgeführt worden und wurde in der Gemeinderatssitzung festgelegt. Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis und beschließt, dass die Herstellung der Erschließungsanlage „Stichstraße Flurstück 404/107 mit 280 m²“ in seiner Länge, Breite und technischen Ausführung

  • mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist (vgl. § 1 Abs. 4 BauGB),
  • mit den Planungsleitsätzen und der städtebaulichen Entwicklung im Einklang steht (vgl. § 1 Abs. 5 BauGB),
  • dass die in § 1 Abs. 6 BauGB aufgeführten Kriterien – soweit sie im vorliegenden Fall relevant sind – berücksichtigt wurden, insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege beachtet worden sind (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 i.V.m. § 1a BauGB) und
  • dass die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden sind (vgl. § 1 Abs. 7 BauGB).
  1. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis und beschließt, dass die Herstellung der

Erschließungsanlage „Zufahrt Baugebiet von der Herrengasse mit 150 m²“ in seiner Länge, Breite und technischen Ausführung

  • mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist (vgl. § 1 Abs. 4 BauGB),
  • mit den Planungsleitsätzen und der städtebaulichen Entwicklung im Einklang steht (vgl. § 1 Abs. 5 BauGB),
  • dass die in § 1 Abs. 6 BauGB aufgeführten Kriterien – soweit sie im vorliegenden Fall relevant sind – berücksichtigt wurden, insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege beachtet worden sind (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 i.V.m. § 1a BauGB) und
  • dass die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden sind (vgl. § 1 Abs. 7 BauGB).

Erschließungsbeitragssituation im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Bildung einer Abrechnungseinheit

Nach dem vorausgegangenen Tagesordnungspunkt ist nunmehr über die Bildung einer Abrechnungseinheit für die Erschließungsbeiträge zu beraten. Grundsätzlich ist der Erschließungsbeitrag für jede einzelne Erschließungsanlage (Anbaustraße) gesondert abzurechnen. Gesetzlich besteht aber auch die Möglichkeit, mehrere Anbaustraßen zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die einzelnen, erstmals herzustellenden Anbaustraßen eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung eines Baugebiets ermöglichen und miteinander verbunden sind. Dies gilt insbesondere für eine Anbaustraße oder den Abschnitt einer Anbaustraße und davon abzweigende selbständige Stich- oder Ringstraßen. Mit dem vorausgegangenen Tagesordnungspunkt können alle im Baugebiet befindlichen Straßen zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden. Dies wurde ebenfalls in der Gemeinderatssitzung festgelegt. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die beitragsfähigen Erschließungskosten für folgende erstmals herzustellende Erschließungsanlagen

  1. Steigäcker
  2. Burggasse
  3. Stauferweg
  4. Welfenweg

werden gemäß § 37 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) zusammengefasst ermittelt. Zur Straßeneinheit zusammengefasst werden auch die Erschließungsanlagen, welche in der Abwägungsentscheidung nach §125 Abs. 2 BauGB am 27.11.2023 beschlossen wurden. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Bei der öffentlichen Sitzung waren 0 Zuhörer anwesend. Es war kein Vertreter der Schwäbischen Zeitung anwesend.

 

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus & Service“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).