Gemäß den Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch niedergelegt sind, haben die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit sich frühzeitig zu dem Verfahren zu äußern.
Zu folgendem Bauleitplanverfahren können derzeit Stellungnahmen abgegeben werden:
Bebauungsplan „Bannwartsbühl II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Wolpertswende