Für den Besuch der öffentlichen Gemeinderatssitzungen gelten inzwischen neue Bedingungen aufgrund der veränderten Corona-Verordnung, die seit 24. November 2021 in Kraft ist:

Es gilt nunmehr die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet), die am Eingang der Panoramahalle kontrolliert wird, und Maskenpflicht für die Besucher während der gesamten öffentlichen Gemeinderatssitzung.

Für die heutige Gemeinderatssitzung gelten daher folgende Regelungen:

  • Für Besucher/ Zuhörer gilt für den Besuch der öffentlichen Gemeinderatssitzung die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). Vor Zutritt zur öffentlichen Gemeinderatssitzung ist daher ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis von Getesteten vorzulegen.
  • Während der Gemeinderatssitzung ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske, Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10) oder einerAtemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95) verpflichtend.
  • In der Panoramahalle wird während der Gemeinderatssitzung regelmäßig gelüftet (nach ca. 30 Minuten für ca. 5 Minuten).
  • Unter den anwesenden Gemeinderäten, dem Verwaltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitzmöglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m untereinander eingerichtet.
  • Während der öffentlichen Gemeinderatssitzung besteht für 20 Personen bzw. Zuhörer Sitzmöglichkeit in der Panoramahalle. Leider können wir während der Sitzung nicht mehr Sitzmöglichkeiten und auch nicht mehr Zuhörer bei Einhaltung der geltenden Corona-Regeln zulassen.
  • Zuhörer müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Die Sitzordnung der Zuhörer wird ggf. zu Zwecken einer möglichen Kontaktpersonennachverfolgung fotografiert.
  • Für die Beratung in der Halle sehen wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vor.