Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 2. Mai 2022 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ –  Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – 2. Änderung des Bebauungsplanes “Unterwasser” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

– Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Das Baugebiet „Unterwasser“ an der Fabrikstraße in Mochenwangen ist bereits erschlossen worden und wird derzeit in Abschnitten bebaut. Das Baugebiet, das einem privaten Grundstückseigentümer gehört und über diesen vermarktet wird, soll nun nochmals geändert und angepasst werden. Nach Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unterwasser“ im März 2020 wurde vom Grundstückseigentümer ein Baugesuche für die Bebauung mit mehreren Doppelhäusern eingereicht. Damit würde bis auf einen kleinen Bereich im Westen des Baugebiets ausschließlich Wohnbebauung umgesetzt. Die not-wendige Durchmischung für das planmäßige Mischgebiet wäre dadurch nicht mehr gegeben.

Aus diesem Grund wurde bisher nur die Baugenehmigung für drei Doppelhaushälften im Norden erteilt. Um die geplante Bebauung im südlichen Bereich umsetzen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Das Mischgebiet soll nur noch den Bereich nördlich der inneren Erschließungsstraße umfassen. Südlich der Straße ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes geplant.

TOP 8 – 2. Änderung des Bebauungsplanes “Unterwasser” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

– Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mit dem vorgenannten Tagesordnungspunkt und dem darin gefassten Aufstellungsbeschluss kann zugleich der nächste Verfahrensschritt mit dem sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

TOP 9 – 1. Änderung des Bebauungsplanes “Am Brunnenweg” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

– Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Brunnenweg” in Mochenwangen wurde in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2018 beschlossen. Das Verfahren wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates im September 2019 abgeschlossen und der Plan trat im Oktober 2019 in Kraft. Verschiedene Anwohner des Brunnenwegs haben aufgrund der geplanten Bebauung einen sog. Normenkontrollantrag gegen das Bebauungsplanverfahren eingereicht. Hintergrund dazu ist u.a. auch die Erschließungsbeitragspflicht beim geplanten und sog. erstmaligen Ausbau des Brunnenwegs. Die Gemeinde konnte nun einen Lösungsweg zur außergerichtlichen Einigung mit den klagenden Anwohnern aufzeigen, was eine Änderung des Bebauungsplanes erfordert. Dabei soll der Straßenraum des zum Ausbau vorgesehenen Brunnenwegs zwischen Gröberstraße und Bodelschwinghstraße verkleinert und die vorgesehenen Längsstellplätze entnommen werden.

TOP 10 – 1. Änderung des Bebauungsplanes “Am Brunnenweg” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

– Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mit dem vorgenannten Tagesordnungspunkt und dem darin gefassten Aufstellungsbeschluss kann zugleich der nächste Verfahrensschritt mit dem sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

TOP 11 – Vergabeverfahren für die Bauplätze in dem Baugebiet “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende

– Beschlussfassung über die Vergabekriterien im Punktesystem und zum Höchstgebot im Baugebiet “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende

– Beschlussfassung über die Delegierung der Durchführung des Vergabeverfahrens der gemeindeeigenen Grundstücke im Baugebiet “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende an den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende

In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 21. Februar 2022 wurden die Richtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende vorgestellt und beraten. Nach dieser intensiven Beratung sind einige Anregungen und Vorschläge vom Gemeinderat zur rechtlichen Prüfung und ggf. zur Einarbeitung in die Richtlinien mitgegeben worden. Dies ist in der Zwischenzeit geschehen. In der kommenden Beratung wird diese Überarbeitung vorgestellt. Zugleich soll das Vergabeverfahren im Punktesystem und Höchstgebotsverfahren beschlossen werden. Das Vergabeverfahren soll von den Mitarbeitern des Sachgebiets „Bauen, Natur und Umwelt“ des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende durchgeführt werden.

TOP 12 – Bebauungsplan „Burggasse-Steigäcker“: Beratung und Beschluss über das Inkrafttreten des Förderprogramms „Energieeffizienz und Klimaschutz“ für das Baugebiet

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. März 2021 hat der Gemeinderat ein Förderprogramm „Energieeffizienz und Klimaschutz“ für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende beschlossen. Das Förderprogramm sollte mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes durch förmlichen Beschluss in Kraft treten. Das Inkrafttreten soll nun parallel zum Vergabeverfahren für die Bauplatzvergabe beschlossen werden. Das Förderprogramm ist in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ravensburg erstellt worden.

TOP 13 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

Hinweise zur Gemeinderatssitzung während der aktuellen Coronasituation

Für die Gemeinderatssitzung während der besonderen Corona-Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf:

  • In der Panoramahalle wird während der Gemeinderatssitzung regelmäßig gelüftet (nach ca. 30 Minuten für ca. 5 Minuten).
  • Unter den anwesenden Gemeinderäten, dem Verwaltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitzmöglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m untereinander eingerichtet.
  • Während der öffentlichen Gemeinderatssitzung besteht für 20 Personen bzw. Zuhörer Sitzmöglichkeit in der Panoramahalle. Leider können wir nach wie vor während der Sitzung nicht mehr Sitzmöglichkeiten anbieten und auch nicht mehr Zuhörer zulassen.
  • Bitte tragen Sie bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske, Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10) oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95). Beim Verlassen des Sitzplatzes ebenfalls. Das Tragen einer Maske ist keine Pflicht mehr. Wir schließen uns der Empfehlung der aktuellen Corona-Verordnung an und bitten daher um Beachtung.
  • Für die Beratung in der Halle sehen wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vor.

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister