Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2022 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ – Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 5 – Beratung und Beschluss über die Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG zum 01.01.2023 (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung)

a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung

b) Änderung der Friedhofsatzung für den Friedhof Wolpertswende und Mochenwangen

c) Änderung der Verwaltungsgebührensatzung

Ab dem 01.01.2023 werden Kommunen in einigen Bereichen umsatzsteuerpflichtig. Die Regelung hierzu befindet sich in § 2b Umsatzsteuergesetz. Demnach werden Kommunen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig, um gegenüber privaten Unternehmen nicht im Vorteil zu sein.

Dadurch werden mehrere Anpassungen bei Satzungen notwendig, damit die Tätigkeit nicht als wirtschaftliche Tätigkeit gilt. Um nicht mehrere Satzungen anzupassen, wird diese Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b Umsatzsteuergesetz erlassen. Darin werden die notwendigen Änderungen in verschiedenen Satzungen geregelt.

 

TOP 6 – Beratung und Beschluss über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Wolpertswende über die Benutzung der Panoramahalle Wolpertswende und der Turn- und Festhalle Mochenwangen und Einführung einer Benutzungsordnung

Bei beiden Hallen der Gemeinde wird ein privates Entgelt für die Benutzung der Hallen erhoben (Entgeltordnung vom 25.11.2019). Die Benutzung der Halle ist jedoch in einer Satzung geregelt. Um eine einheitliche Linie auch hinsichtlich des § 2b Umsatzsteuer zu haben, wird empfohlen, die Satzung aufzuheben und eine Benutzungsordnung zu verabschieden. Diese unterscheidet sich inhaltlich von der Satzung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, da diese nur für Satzungen durchgeführt werden können. Die Entgeltordnung wurde um den Punkt „Verstöße“ ergänzt und es kann mit einer Strafe und dem Hallenausschluss gedroht werden.

Die Entgelte nach der Entgeltordnung hätten mit der Verabschiedung der Vereinsförderung im Jahr im vereinbarten Turnus zum 01.01.2023 angepasst werden sollen. In Rücksprache mit den Vereinen an der Vereinsvorständebesprechung im November werden die Entgelte jedoch erst zum 01.01.2024 angepasst, weil die aktuelle Energiesituation noch etliche Variablen enthält, die aktuell nicht wirklich berücksichtigt werden können.

 

TOP 7 – Beratung und Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs

Wasserversorgung Wolpertswende

Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende der Gemeinde Wolpertswende wird der Wirtschaftsplan 2023 beraten, in dem die Investitionen für das kommende Jahr finanziell darstellt sind und sich die planmäßige wirtschaftliche Situation im Bereich der Wasserversorgung widerspiegelt.

 

TOP 8 – Haushalt 2023

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023 inkl. Investitionsplan und Stellenplan mit Finanzierungsplanung für die Jahre 2024 bis 2026

Am 12. Dezember 2022 ist der Entwurf des Haushalts für das aktuelle Jahr im Gemeinderat vorgestellt und beraten worden. Nach den Änderungen aus dieser Sitzung steht nun in der kommenden Gemeinderatssitzung die Beschlussfassung über den Haushalt 2023 an.

Der Haushalt 2023 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das Jahr 2023. Zugleich gibt die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2026. Der Haushaltsentwurf 2023 ist maßgelblich geprägt von den großen, sich ankündigenden Projekten und Vorhaben in der Gemeinde (u.a. Schaffung von weiteren Kinderbetreuungsplätze, Baugebiete, Hallenprojekt Mochenwangen, Breitbandausbau).

 

TOP 9 – Gemeinsamer offener Brief an Ministerpräsident Kretschmann “In großer Sorge um unser Land” und Positionspapier des Gemeindetags Baden-Württemberg “Belastungsgrenze überschritten – Es darf kein ‘Weiter so‘ geben!”

– Beratung und Beschluss über die Position und Unterstützung der Gemeinde Wolpertswende

Der Gemeindetag Baden-Württemberg als Interessensverband der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg hat im Rahmen seiner Landesvorstandssitzung im September 2022 ein Positionspapier erarbeitet, um auf das Erreichen der Belastungsgrenze des Staates und der Kommunen hinzuweisen. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus, von allen politischen Ebenen werden aber immer neue Leistungen eingefordert und die Bürokratie hat eine Komplexität angenommen, die kaum mehr zu bewältigen ist.

Aus Sicht des Gemeindetags braucht es eine klare Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. Die notwendigen Handlungsschwerpunkte werden im Positionspapier genannt und von der Gemeindeverwaltung komplett unterstützt.

Dieses Positionspapier wurde im Nachgang auch von anderen kommunalen Verbänden und Verbänden des „öffentlichen Lebens“ übernommen und nach dem ersten Aufschlag mit dem Positionspapier in einem gemeinsamen offenen Brief an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann als Vertreter der Landesregierung Baden-Württemberg und mit einer nachdrücklichen Forderung versandt.

Im Gemeinderat wird darüber und über die Positionierung der Gemeinde beraten.

 

TOP 10 – Informationen zum Stand von laufenden Projekten und Aufgaben der Gemeinde Wolpertswende

Die Gemeindeverwaltung gibt zum Ende eines Quartals einen Überblick und informiert über den Stand der laufenden Projekte und Aufgaben der Gemeinde.

 

TOP 11 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister