Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden, kurzen öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2021 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie inzwischen ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Erneuerbare Wärmeversorgung in Mochenwangen: Beratung und Beschluss zur Erstellung eines von der KfW geförderten Quartierskonzepts

Seit 2007 besteht ein Nahwärmenetz in Mochenwangen, das die Wärme von der Biogasanlage Kögelhof in Mochenwangen über die Technischen Werke Schussental (TWS) an das Schulzentrum mit seinen Gebäuden bringt. Im Zuge der Baugebietsplanung „Am Brunnenweg“ soll das künftige Baugebiet wegen der naheliegenden Wärmeleitung an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. Inzwischen gibt es zu dieser Art von Wärmeversorgung in Mochenwangen mehrere Nachfragen und zugleich bekommt diese Form der Wärmeversorgung in allen Klimaschutzbemühungen einen größeren Stellenwert. Gemeinsam mit der Energieagentur Ravensburg haben die TWS, der Biogasanlagenbetreiber und die Gemeindeverwaltung erarbeitet, wie gerade diese Form der bestehenden Wärmeversorgung möglicherweise auf Mochenwangen erweitert werden kann. Dazu soll ein von der KfW gefördertes Quartierskonzept die Situation der Wärmeversorgung in Mochenwangen analysieren, um daraus Handlungsstrategien ableiten zu können. Dieses Vorgehen wird in der Gemeinderatssitzung von der Energieagentur Ravensburg vorgestellt.

 

TOP 8 – Beratung und Beschluss über den Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung durch die Interessengemeinschaft PRO LEBEN

Im Zuge des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende wurde aufgrund der Diskussion um die dort befindliche Streuobstwiese in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2021 ein Antrag auf Einwohnerversammlung von der Interessengemeinschaft PRO LEBEN bei der Gemeinde eingereicht. Dieser Antrag ist nun geprüft worden und erfüllt nach Prüfung der Gemeindeverwaltung die Voraussetzungen für eine Einwohnerversammlung für den Ortsteil Wolpertswende. Über die Zulässigkeit eines solchen Antrags entscheidet der Gemeinderat nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg. In der Einwohnerversammlung soll laut Antragsteller die Situation um die Streuobstwiese an der Aulendorfer Straße zusammen mit Referenten von Nabu und BUND thematisiert werden. Als Termin für die Einwohnerversammlung ist Dienstag, 22. Februar vorgesehen.

 

TOP 9 – Gemeindebauhof: Beratung und Beschluss über die Ersatzbeschaffung eines Kleinbusses

Der im Jahr 2011 gebraucht beschaffte weiße Kleinbus beim Gemeindebauhof ist im Dezember mit diversen Mängeln und Schäden in die Werkstatt gekommen und hätte aufwändige und teure Reparaturen verursacht. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin den Versuch gewagt, den Kleinbus ohne Reparatur veräußern zu können und hat einen Abnehmer gefunden. Der Kleinbus, der ursprünglich für die Unterstützung der Schülerbeförderung in Wolpertswende sowie für die Mitnutzung durch den Bauhof und die Jugendfeuerwehr beschafft wurde, ist seither hauptsächlich fester Bestandteil im Bauhof und in der Gesamtfeuerwehr. In der Gemeinderatssitzung wird über die Ersatzbeschaffung für den Kleinbus beraten. Die Gemeindeverwaltung legt dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Ersatzbeschaffung für den Bauhof zur Beratung vor.

 

TOP 10 – Haushalt 2022

Vorberatung Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan inkl. Investitionsplan und Stellenplan

mit Finanzierungsplanung für die Jahre 2023 bis 2025

Der Haushalt für das aktuelle Jahr steht in der Form nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR)/ Doppik/ doppische Buchführung im Entwurf bereit und wird in der Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt und erläutert. Der Haushalt 2022 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das aktuelle Jahr. Zugleich gibt die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2025. In der Beratung wird auch auf die steuerliche Situation der Grundsteuer und der Gewerbesteuer mit deren Hebesätze eingegangen. Die anstehende Grundsteuerreform in Baden-Württemberg findet dabei ebenfalls Berücksichtigung.

 

TOP 11 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Hinweise zur Gemeinderatssitzung während der aktuellen Coronasituation

Für die Gemeinderatssitzung während der besonderen Corona-Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf:

  • Für Besucher/ Zuhörer gilt für den Besuch der öffentlichen Gemeinderatssitzung die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). Vor Zutritt zur öffentlichen Gemeinderatssitzung ist daher ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis von Getesteten vorzulegen.
  • Für die Gemeinderäte gilt ebenfalls die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). Alle Gemeinderäte und beteiligten Verwaltungsmitarbeiter informieren bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung, dass sie allesamt geimpft sind.
  • Während der Gemeinderatssitzung ist das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95) für Besucher/ Zuhörer verpflichtend.
  • In der Panoramahalle wird während der Gemeinderatssitzung regelmäßig gelüftet (nach ca. 30 Minuten für ca. 5 Minuten).
  • Unter den anwesenden Gemeinderäten, dem Verwaltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitzmöglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m untereinander eingerichtet.
  • Während der öffentlichen Gemeinderatssitzung besteht für 20 Personen bzw. Zuhörer Sitzmöglichkeit in der Panoramahalle. Leider können wir während der Sitzung nicht mehr Sitzmöglichkeiten und auch nicht mehr Zuhörer bei Einhaltung der geltenden Corona-Regeln zulassen.
  • Zuhörer müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Die Sitzordnung der Zuhörer wird ggf. zu Zwecken einer möglichen Kontaktpersonennachverfolgung fotografiert.
  • Für die Beratung in der Halle sehen wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vor.

 

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister